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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Recht auf freie Meinungsäußerung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2024
- 1 L 57/24 -
Demonstration: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der Botschaft der Russischen Föderation
Untersagung des Anstrahlens stellt nur geringfügigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar
Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist ein Verein, der am 24. Februar 2024 zu einer Versammlung vor der russischen Botschaft in Berlin mit dem Thema "Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, zwei Jahre seit dem Beginn der Vollinvasion" aufgerufen hat. Dabei wollte er Bilder und Videos auf das Botschaftsgebäude projizieren. Die Polizei Berlin, die keine Bedenken gegen die Versammlung als solche äußerte, untersagte dem Verein das Anstrahlen des Gebäudes.Der dagegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers blieb erfolglos. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts beeinträchtige die geplante Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 25.09.2023
- 3 C 560/23 -
Zulässigkeit der Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" auch ein Jahr nach letztem Fitnessstudiobesuch
Bewertung über Service und Sauberkeit als freie Meinungsäußerung
Die Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" ist auch ein Jahr nach dem letzten Fitnessstudiobesuch zulässig. Die Bewertung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 verfasste der Kunde eines in Baden-Württemberg liegenden Fitnessstudios auf der Facebookseite des Studios folgende Bewertung: "Service und Sauberkeit mangelhaft". Die Betreiberin des Fitnessstudios war damit nicht einverstanden und machte daher ein Unterlassungsanspruch geltend. Sie führte an, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2023
- 3 K 2287/22.TR -
Lehrerin wegen Hetze aus dem Dienst entfernt
Fremdenfeindliche Äußerungen bei Demonstrationen sind mit Neutralitätspflichten von Beamten nicht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz aufgrund von ihr getätigter Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen sowie in Beiträgen in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt.
Der Beamtin wurde im Rahmen des Disziplinarverfahrens zur Last gelegt, seit März 2018 durch Äußerungen bei Demonstrationen, Kundgebungen, im Rahmen von Interviews sowie durch Postings auf Social-Media Plattformen in Erscheinung getreten zu sein und hierdurch in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung, zur unparteiischen und gerechten Amtsführung sowie gegen die... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.06.2023
- 16 U 74/22 -
„Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zulässige Meinungsäußerung
Äußerungen als Werturteil einzustufen
Die Klägerin wendet sich u.a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ihr insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen.
Die Klägerin erbringt u.a. Beratungsdienstleistungen als sog. Profilerin und tritt als Rednerin auf Veranstaltungen auf. Die beklagte überregionale Tageszeitung berichtete über die Teilnahme der Klägerin als Expertin bei einer Fernsehsendung. Die Klägerin wendet sich im Eilverfahren u.a. gegen die in dem Bericht enthaltene Aussage, dass sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeite.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.2023
- 2-03 O 228/23 -
LG zu abfälligen Äußerungen über trans Personen
Nicht jede abwertende Äußerung gegenüber trans Personen ist per se unzulässig
Drei Transfrauen waren jeweils gegen verschiedene Äußerungen auf sozialen Netzwerken oder in journalistischen Beiträgen vorgegangen. Das Gericht stellte klar: Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt vor, wenn nach umfassender Würdigung unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes der Äußerung der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Transfrau gegenüber dem Recht auf Meinungsäußerung der Presse oder des Netzwerknutzers überwiegt. In seinen Entscheidungen hat die Pressekammer eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts teilweise verneint und teilweise bejaht.
In dem ersten Verfahren (Az. 2-03 O 228/23) hatte die Antragstellerin, Transfrau und Aktivistin für trans Rechte, auf Twitter um Unterstützung für das sog. Selbstbestimmungsgesetz geworben. Dazu veröffentlichte die Antragsgegnerin einen Kommentar mit dem Zusatz: „#DubistEinMann“. Der Eilantrag der Antragstellerin gegen diesen Kommentar wurde zurückgewiesen.Die Pressekammer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022
- 16 W 48/21 -
Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders
Aussage angesichts des Gesamtzusammenhangs stellt zulässige Meinungsäußerung dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat eine Beschwerde der Betreiberin des deutschen Angebots eines russischen Fernsehsenders gegen einzelne Äußerungen in einem Artikel in einer Boulevardzeitung ganz überwiegend zurückgewiesen. So sei insbesondere die Aussage, dass sich der Fernsehsender an Spionage-Aktivitäten auf deutschem Boden beteilige, angesichts des Gesamtzusammenhangs als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen.
Die Antragstellerin betreibt das deutschsprachige Programmangebot eines russischen Fernsehsenders. Sie wendet sich gegen Äußerungen in einem von der Antragsgegnerin veröffentlichten Artikel in einer deutschen Boulevardzeitung unter der Überschrift: "Kremlsender-Reporter gesteht in ... Ich sollte Nawalny ausspionieren". Das Landgericht hatte im Eilverfahren den auf Unterlassung zahlreicher... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.02.2022
- 9 U 134/21 -
Kein Anspruch auf Unterlassung der Bewertung bei Google Places
Makler muss Kritik an gewerblicher Leistung dulden
Ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist. Das hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts nun entschieden.
Der als Kläger an dem Rechtsstreit beteiligte Immobilienmakler begehrte von dem Beklagten die Unterlassung der Verbreitung von diesem vorgenommener Bewertungen auf der Bewertungsplattform „Google Places“. Der Beklagte hatte den Makler in Bezug auf eine im Internet offerierte Wohnung zunächst aufgefordert, dem Verkäufer ein unter dem aufgerufenen Kaufpreis liegendes Angebot zu unterbreiten.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.01.2022
- 8 C 35.20 -
Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit
Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger beantragte die Überlassung eines städtischen Veranstaltungssaales um dort eine Podiumsdiskussion zum Thema "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? - Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen" durchzuführen. Nach diesem Beschluss dürfen für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der sogenannten BDS-Kampagne ("Boycott,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2021
- 15 B 1450/21 -
Regenbogenfahne darf zwecks Protestes zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden
Versammlungsfreiheit schützt provokante Form der Meinungsäußerung
Die Regenbogenfahne darf im Rahmen einer Versammlung zur Reinigung des Straßenbelags verwendet werden, um damit Themen der LGBTQ-Bewegung zu kritisieren. Die Versammlungsfreiheit schützt auch vor provokanten Meinungsäußerungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann plante im Sommer 2021 während einer CSD-Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer szenischen Darstellung mittels wasserlöslicher Straßenkreide einzelne Schlagworte, die nach seiner Auffassung im Zusammenhang mit der LGBTQ-Bewegung stehen, auf den Boden zu schreiben und diese sodann mit einer wassergetränkten Regenbogenfahne... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.07.2021
- 6 W 64/21 -
Kein Unterlassungsanspruch gegen kritische Werturteile zur Arbeit einer sog. Profilerin
Kein Unterlassungsanspruch bei von Meinungsfreiheit gedeckte kritische Werturteile
Kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers hinsichtlich der Arbeitsweise einer sog. Profilerin, die echte Verbrechen und Verbrecher im Fernsehen analysiert, sind hinzunehmen, wenn sie ersichtlich dazu dienen, die Allgemeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nach Ansicht des Antragsgegners nicht wissenschaftlichen Standards genügen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Beschwerde der Profilerin auf Unterlassen der kritischen Aussagen zurückgewiesen.
Die Antragstellerin bezeichnet sich als „Profilerin“. In dieser Funktion tritt sie in einer Fernsehserie eines privaten Fernsehsenders auf und analysiert in kurzen Stellungnahmen echte Verbrechen und Verbrecher. Der Antragsgegner ist Direktor der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen. Gegenstand des Verfahrens... Lesen Sie mehr