die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „strafrechtliche Beleidigung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.08.2020
- 1 BvR 2249/19 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als "Trulla"
Abwägung von Meinungsfreiheit und Ehrschutz bei Beleidigung
Bundesverfassungsgerichts hat veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtet.
Dem Verfahren liegt eine mündliche Äußerung des in Sicherungsverwahrung befindlichen Beschwerdeführers gegenüber einer Sozialarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt zugrunde. Wegen Computerproblemen war das für Einkäufe in der Einrichtung verfügbare Taschengeld des Beschwerdeführers zu dem Zeitpunkt, zu dem Bestellungen aufzugeben gewesen wären, noch nicht gebucht. Da der Beschwerdeführer fürchtete, dass das Geld nicht rechtzeitig für einen Einkauf zur Verfügung stehen und er die Bestellmöglichkeit verpassen würde, suchte er am selben Tag in aufgeregtem Zustand das Dienstzimmer einer Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt auf. Da er das Gefühl... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.02.1988
- RReg. 5 St 4/88 -
Bezeichnung einer Polizeiveranstaltung als "Bullen-Auftrieb" stellt strafbare Beleidigung dar
Teilnehmer der Veranstaltung stellten beleidigungsfähige Personenmehrheit dar
Wird eine Polizeiveranstaltung als "Bullen-Auftrieb" bezeichnet, so stellt dies eine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung dar. Denn die Teilnehmer der Veranstaltung stellen eine beleidigungsfähige Personenmehrheit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fand im Juli 1986 im Nürnberger Fußballstadion eine Polizeiveranstaltung statt. Eine lokale Zeitschrift berichtete über die Veranstaltung unter anderem mit folgendem Text: "Nürnberg, Stadion, Bullen-Auftrieb 1986, Tausende feiern die Mobilmachung vor Wackersdorf…". Der verantwortliche Redakteur wurde daraufhin wegen Beleidung angeklagt.... Lesen Sie mehr
Anwaltsgerichtshof Rostock, Urteil vom 24.11.2012
- AGH 1/12 (I/1) -
Bezeichnung eines anderen Rechtsanwalts als Lügner und Betrüger verstößt gegen Sachlichkeitsgebot
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot begründet Verhängung einer Geldbuße
Bezeichnet ein Rechtsanwalt einen seiner Kollegen im Rahmen eines Rechtsstreits als Lügner und Betrüger, so liegt darin ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43 a Abs. 3 BRAO). Gegen den Rechtsanwalt kann daher ein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 wurde ein Rechtsanwalt vom Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000 € verurteilt, da er in einem Schreiben einen Kollegen als Lügner und Betrüger bezeichnete. Zudem wurde gegen ihn ein Verweis ausgesprochen. Das Anwaltsgericht sah in der Äußerung einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004
- 1 Ss 46/04 -
Keine zwangsläufige Strafbarkeit der Äußerung "Sie können mich mal..." als Beleidigung
Mehrdeutigkeit der Redewendung
Die Redewendung "Sie können mich mal…" ist mehrdeutig. Daher stellt eine solche Äußerung nicht zwangsläufig eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Vielmehr kommt es auf die konkrete Situation an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe damit befassen, ob die Äußerung "Wissen Sie was, Sie können mich mal…" gegenüber einer Gemeindevollzugsbeamtin eine strafbare Beleidigung darstellte. Das Landgericht Karlsruhe bejahte dies und verurteilte den sich Äußernden zu einer Geldstrafe von 540 €.... Lesen Sie mehr
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 28.06.2013
- 2 Ss 35/13 -
OLG Bremen bestätigt Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Beleidigung eines Richters
Äußerung des angeklagten Rechtsanwalts stellte kaum hinnehmbaren Ausdruck der Missachtung dar
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen hat in einem Revisionsverfahren die Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Beleidigung (§ 185 StGB) eines Richters bestätigt. Das Landgericht Bremen hatte gegen den Rechtsanwalt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (eine Art „Geldstrafe zur Bewährung“) verhängt, weil der angeklagte Rechtsanwalt dem Richter unterstellte, Auffassungen zu vertreten, wie sie zuletzt in den Nürnberger Rassegesetzten vertreten wurden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte am 04.04.2005 eine auswärtige Ausländerbehörde beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung betreffend einen nigerianischen Staatsangehörigen. Dieser lebte in Deutschland mit einer deutschen Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter zusammen.Der Festgenommene wurde umgehend dem... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25.04.1980
- RReg. 3 St 140/78 -
Beobachten eines Liebespaares in der Öffentlichkeit stellt keine Beleidigung dar
Weder liegt ein Eindringen in die Privatsphäre noch eine Demütigung, Entwürdigung oder Entehrung vor
Ein Voyeur dringt weder in die Privatsphäre ein noch demütigt, entwürdigt oder entehrt er ein Liebespaar, wenn er dieses beim öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten offen beobachtet. Er macht sich deswegen nicht wegen einer Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann beobachtete zur Mittagszeit am Hochwasserbett der Isar ein Liebespaar beim Austausch von Zärtlichkeiten. Das Paar lag auf einer Decke und trug Badebekleidung. Das Liebespaar fühlte sich durch den Voyeur belästigt und stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.Aus Sicht des Bayerischen Obersten Landesgericht... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 26.06.1962
- RReg. 3 St 51/62 -
Beobachtetes Liebespaar darf sich nicht durch gewaltsames Verhalten gegen Spanner wehren
Notwehr des Voyeurs gegen aggressives Verhalten des Liebespaares
Beobachtet jemand in einem öffentlichen Park ein Paar beim Sex, so macht er sich nicht wegen Beleidigung strafbar. Versucht das Liebespaar den Spanner durch aggressives Verhalten zu vertreiben, kann sich dieser dagegen zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Voyeur nachts in einem öffentlichen Park ein Liebespaar beim Sex beobachten. Er wurde jedoch vom Mann entdeckt. Dieser forderte ihn auf zu verschwinden. Da der Voyeur sich weigerte, packte der Mann ihn und schüttelte ihn kräftig durch. Daraufhin kam es zu einer Rauferei, in deren Verlauf der Voyeur ein Klappmesser zog und dem Mann einen lebensgefährlichen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2002
- 1 Ss 13/02 -
Sexuelle Belästigung einer Frau auf offener Straße stellt strafbare Beleidigung dar
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) setzt Gewaltanwendung zur Willensbeugung voraus
Versucht ein Mann auf offener Straße eine Frau am Geschlechtsteil anzufassen, so stellt dies eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung kommt nur in Betracht, wenn der Täter Gewalt zur Überwindung eines entgegenstehenden Willens einsetzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann trat im August 1999 am frühen Morgen einer 24-jährigen Frau entgegen und wollte sie umarmen. Zudem versuchte er ihr in den Schritt zu fassen. Dies gelang ihm aber nicht, da die Frau zurückwich. Aufgrund des Vorfalls wurden von einer früheren Vergewaltigung herrührende psychische Störungen wieder ausgelöst. Zudem traten Schlaflosigkeit,... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.08.2005
- (4) 1 Ss 93/04 (91/04) -
Beschimpfung eines uniformierten Polizeibeamten als "Clown" ist eine strafbare Beleidigung
Äußerung bloßer Schmähkritik nicht gedeckt von Meinungsäußerungsfreiheit
Wird ein uniformierter Polizeibeamter als "Clown" bezeichnet, so stellt dies eine strafbare Beleidigung dar. Stellt sich die Äußerung zudem als bloße Schmähkritik heraus, ist sie von der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrgast der U-Bahn fühlte sich wegen einer von einem Fahrkartenkontrolleur und einem uniformierten Polizeibeamten durchgeführten Fahrausweiskontrolle schikaniert. Er verlangte den Dienstausweis des Polizisten. Als dieser dem Verlangen nicht nachkam, sagte dieser zu ihm: "Da kann ja jeder Clown kommen […]". Der Polizist fühlte sich dadurch... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 07.11.2012
- 6 Ca 1749/12 -
"Ich hau dir vor die Fresse": Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten gerechtfertigt
Angestellter bedroht Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise
Die fristlose Kündigung eines Angestellten, der seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht und unter anderem mit den Worten "Ich hau dir vor die Fresse" beleidigt, ist rechtswirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1987 als Arbeiter im Bereich Straßenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Im Zuge der Durchführung von Bodenbelagsarbeiten am Stationsweg äußerte sich der Kläger seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber im Beisein eines weiteren Mitarbeiters mit den Worten:"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme... Lesen Sie mehr