Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Münster, Urteil vom 14.07.1989
- 10 S 63/89 -
Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Teppichs und des Verlustes von Hausschlüsseln
Schadenersatzhöhe begrenzt auf Verkehrswert des Teppichs und Zeitwert der Schließanlage
Beschädigt ein Mieter den zur Mietwohnung gehörenden Teppich und ist daher ein Austausch notwendig, steht dem Vermieter ein Schadenersatzanspruch in Höhe des Verkehrswerts des alten Teppichs zu. Zudem besteht ein Schadenersatzanspruch wegen des Einbaus einer neuen Schließanlage aufgrund des Verlustes von Hausschlüsseln des Mieters. Die Schadenersatzhöhe ist hingegen auf den Zeitwert der Schließanlage begrenzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung den mitvermieteten
Anspruch auf Schadenersatz wegen des Austauschs des Teppichs
Das Landgericht Münster bejahte zunächst einen Anspruch auf Schadenersatz wegen der
Abzug neu für alt war vorzunehmen
Der Vermieter habe sich jedoch einen Abzug neu für alt anrechnen lassen müssen, so das Landgericht. Denn der Wiederbeschaffungswert für neue Teppiche hänge von dem Verkehrswert der beschädigten Teppiche ab. Angesichts einer regelmäßigen Lebensdauer von Teppichböden von 15 Jahren und dem Alter der beschädigten Teppiche von 10 Jahren, hielt das Landgericht einen Abzug von 2/3 für angemessen.
Anspruch auf Schadenersatz wegen der verlorenen Kellerschlüssel
Dem Vermieter habe nach Auffassung des Landgerichts zudem ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Verlustes der zwei Kellerschlüssel und des dadurch bedingten Einbaus einer neuen
Abzug neu für alt war vorzunehmen
Auch hier sei nach Ansicht des Landgerichts ein Abzug neu für alt vorzunehmen gewesen. Denn auch eine
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1989 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2013
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1989, 508/rb)
- Verlust eines Schlüssels begründet Schadenersatzanspruch des Vermieters
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 24.06.2013
[Aktenzeichen: 5 S 52/12]) - Austausch eines Teppichs aufgrund starken Rauchens begründet Schadenersatzpflicht des Mieters
(Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.04.2000
[Aktenzeichen: 17 C 3320/99])
Jahrgang: 1989, Seite: 508 WuM 1989, 508
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16668
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16668
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.