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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abzug 'Neu für Alt'“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 20.08.2019
- 4 U 665/19 -

Schlüsselverlust: Auch Kosten einer provisorischen Schließanlage sind bei konkreter Missbrauchsgefahr zu erstatten

Abzug "neu für alt" bei Schadens­ersatz­anspruch wegen Einbau neuer Schließanlage

Kommt es zu einem Verlust von Schlüsseln zu einer Wohnanlage und besteht dadurch eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so kann sowohl eine neue Schließanlage als auch eine provisorische Schließanlage auf Kosten des Schädigers eingebaut werden. Bei dem Schadens­ersatz­anspruch ist aber ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 4 % der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr vorzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste eine Hausverwaltung einer Wohneigentumsanlage zunächst provisorische Schließanlagen und schließlich neue Schließanlagen zu den Häusern austauschen, weil aus einem geparkten Pkw beschriftete Technikschlüssel zur Wohnanlage, die zwar keinen Zugang zu den Wohnungen aber zu den Häusern ermöglichten, gestohlen wurden. Der Inhaber der Schlüssel wurde nachträglich auf Ersatz der Kosten durch den Einbau der Schließanlagen verklagt. Das Landgericht Dresden gab der Klage statt. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Dresden als Berufungsinstanz eine Entscheidung treffen.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2018
- 64 S 184/17 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren

Kein Abzug "neu für alt" bei Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch

Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsmieterin von der Vermieterin den Austausch eines Teppichbodens verlangt. Der Teppich war bei Mietbeginn bereits mehr als 18 Jahre alt. Da sich die Vermieterin weigerte den Teppichboden zu erneuern, tauschte die Mieterin den Teppichboden selbst aus und klagte anschließend auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2019
- VIII ZR 263/17 -

BGH: Pflichtverletzung des Mieters wegen Abreißens einer Tapete ohne anschließende Neutapezierung

Fehlender Schaden bei Vermieter bei Abriss einer sehr alten und verschlissenen Tapete

Es stellt eine Pflichtverletzung des Mieters dar, wenn er eine Tapete abreist ohne anschließend eine Neutapezierung vorzunehmen. Dem Vermieter steht in diesem Fall aber kein Schadens­ersatz­anspruch nach § 280 Abs. 1 BGB zu, wenn die abgerissene Tapete sehr alt und verschlissen war. Die Darlegungs- und Beweislast zum Zustand und Alter der Tapete trägt der Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer unrenovierten Doppelhaushälfte nahm an dem Objekt Renovierungsarbeiten vor. So riss er etwa die alte Tapete ab. Nachdem er jedoch erfahren hatte, dass die Vermieterin den Verkauf der Doppelhaushälfte plante, stellte der Mieter die Renovierungsarbeiten ein. Insbesondere tapezierte er die Wände nicht neu. Das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2017
- 9 S 26/16 -

Kaskoversicherer kann Entschädigung für eingebautes Navigationssystem vom Alter des Geräts abhängig machen

Entsprechende Klausel in Ver­sicherungs­bedingungen stellt keine unangemessene Benachteiligung dar

Die Klausel eines Kaskoversicherers, wonach von der Entschädigung für ein eingebautes Navigationssystem nach Ablauf einer gewissen Zeit ausgehend vom Neupreis ein Abzug von einem Prozent pro Monat entsprechend des Alters vorzunehmen ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB dar und ist damit wirksam. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde ein Fahrzeug aufgebrochen und das integrierte Navigationssystem gestohlen. Durch den Einbau eines neuen Navigationsgeräts entstanden der Fahrzeugeigentümerin Kosten in Höhe von fast 9.000 Euro. Davon erstattete ihr Kaskoversicherer jedoch nur 51 %. Er verwies auf eine Klausel in seinen Versicherungsbedingungen, wonach... Lesen Sie mehr

Landgericht Münster, Urteil vom 14.07.1989
- 10 S 63/89 -

Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Teppichs und des Verlustes von Hausschlüsseln

Schadenersatzhöhe begrenzt auf Verkehrswert des Teppichs und Zeitwert der Schließanlage

Beschädigt ein Mieter den zur Mietwohnung gehörenden Teppich und ist daher ein Austausch notwendig, steht dem Vermieter ein Schaden­ersatz­anspruch in Höhe des Verkehrswerts des alten Teppichs zu. Zudem besteht ein Schaden­ersatz­anspruch wegen des Einbaus einer neuen Schließanlage aufgrund des Verlustes von Hausschlüsseln des Mieters. Die Schadenersatzhöhe ist hingegen auf den Zeitwert der Schließanlage begrenzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung den mitvermieteten Teppichboden im Schlaf- und Kinderzimmer beschädigt und zudem zwei Kellerschlüssel verloren hatten, verlangte der Vermieter Schadenersatz wegen des Verlegens eines neuen Teppichs sowie wegen des Einbaus einer neuen Schließanlage. Da sich die Mieter weigerten den Schadenersatz zu zahlen,... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.09.1996
- 21 S 110/96 -

Ersatz für Beschädigungen aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache unterfallen nicht der Schönheitsreparaturklausel

Pflicht zur Leistung von Schadensersatz besteht

Wird die Mietsache aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs beschädigt, so unterfällt dies nicht der Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrags. Der Mieter ist vielmehr zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung nach dem Auszug des Mieters von diesen Schadenersatz wegen der Beschädigung der Teppiche im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer. Der Teppichboden wies Flecken von Hundeurin sowie Rotwein- und Brandflecken auf. Er musste daher neu verlegt werden. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Seiner Meinung nach habe es sich um... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.09.2000
- 209 C 202/00 -

Bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt Abzug "neu für alt" 100 Prozent

Kein Schadensersatzanspruch für hochwertige Klosettbürste

Bei der Ermittlung eines Schadensersatzanspruches für eine mehrere Jahre alte Klosettbürste führt der vorzunehmende Abzug "neu für alt" dazu, dass ein Anspruch auf Zahlung schließlich nicht besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen ihre Mieter auf Schadensersatz für die Vornahme von Renovierungs- und Reparaturarbeiten, nachdem die Mieter aus der Wohnung ausgezogen waren. Die Klägerin war der Meinung, die Wohnung habe sich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befunden. Außerdem hätten die Beklagten die ihnen gemäß § 28 des Mietvertrages obliegende Verpflichtung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herborn, Urteil vom 29.09.2006
- 50 C 291/06 (13) -

Mieter muss Kosten für Austausch einer von ihm beschädigten Badewanne nur teilweise übernehmen

Stahlbadewannen haben eine Nutzungszeit von 23 Jahren

Ein Mieter, der eine Badewanne beschädigt, muss dem Vermieter nicht den Neupreis erstatten. Vielmehr muss sich der Vermieter die Zeit, in der der Mieter die Wanne nutzte, anrechnen lassen (neu für alt). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg - Zweigstelle Herborn hervor.

Im zugrunde liegenden Fall zog ein Mieter aus seiner Wohnung aus, in der er zuvor acht Jahre gelebt hatte. Zu Beginn des Mietverhältnis hatte der Vermieter eine neue Stahlblech-Badewanne einbauen lassen. Beim Auszug stellte der Vermieter fest, dass der Mieter die Wanne beschädigt hatte. Auf dem Boden der Wanne gab es eine Schlagstelle. In dem Wohnungsübergabeprotokoll hielten Mieter... Lesen Sie mehr

Landgericht Münster, Urteil vom 13.05.2009
- 01 S 8/09 -

Neue Brille nach Unfall: Kein "neu-für-alt" Abzug bei Schadensersatz für Brille nach Verkehrsunfall

Aus medizinischen Gründen ist Neuerwerb der Brille erforderlich - kein Gebrauchtmarkt für Brillen

Ein Autofahrer, dessen Brille bei einem Verkehrsunfall zerstört wird, hat Anspruch auf Schadensersatz für eine neue Brille. Die Berücksichtigung eines Wertgewinns der neuen Sache durch einen entsprechenden "neu für alt"-Abzug ist bei einer Brille nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei einem Autounfall die Brille des Klägers gänzlich zerstört. Für die Neuanschaffung einer neuen Brille in gleicher Qualität, Stärke und Ausführung zahlte der Kläger einen Betrag in Höhe von 722,45 Euro. Noch kurz vor dem streitgegenständlichen Unfall unterzog der Kläger sich einer augenärztlichen Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2005
- 65 S 152/05 -

Verschwundenen 20 Jahre alten Elektroherd muss der Mieter nicht ersetzen

Restwert des Ofens ist fast bei Null

Ein Vermieter kann von einem ausziehenden Mieter nicht verlangen, dass dieser ihm Schadensersatz für die Entfernung eines 20 Jahre alten Elektroherds zahlt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter seine Wohnung nach einer 14 Jahren gekündigt. Bei der Übergabe des Objekts stellte der Eigentümer fest, dass ein seiner Überzeugung nach beim Einzug noch vorhandener und damals bereits etwa zehn Jahre alter Elektroherd fehlte. Er kaufte als Ersatz ein neues Gerät und wollte die Kosten von seinem Mieter erstattet haben. Doch der Mieter erklärte,... Lesen Sie mehr




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