wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teppichboden“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2022
- 65 S 211/21 -

Beweislast für mitvermieteten Teppich liegt beim Mieter

Nachweis durch Mietvertrag oder Übergabeprotokoll

Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung in Berlin im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter anderem auf Instandsetzung des Teppichbodens. Die Vermieterin stritt ab, dass der Teppich mitvermietet wurde. Da die Mieterin nicht das Gegenteil nachweisen konnte, verneinte das Amtsgerichts den Instandsetzungsanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Instandsetzung des Teppichbodens bestehe nicht. Zwar sei ein Vermieter nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den zum vertragsgemäßen Gebrauch... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2020
- V ZR 173/19 -

Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Fliesen

Schallschutztechnische Mindest­anforderungen müssen eingehalten werden

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindest­anforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaft­seigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutz­technischen Mindest­anforderungen entspräche.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung des Klägers befindet sich im zweiten Obergeschoss des 1962 errichteten Hauses, die Wohnung des Beklagten in dem darüber liegenden Dachgeschoss. Dieses war 1995 zu Wohnraum ausgebaut und mit Teppichboden ausgestattet worden. 2008 ließ der Beklagte den Teppichboden... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2018
- 64 S 184/17 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren

Kein Abzug "neu für alt" bei Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch

Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsmieterin von der Vermieterin den Austausch eines Teppichbodens verlangt. Der Teppich war bei Mietbeginn bereits mehr als 18 Jahre alt. Da sich die Vermieterin weigerte den Teppichboden zu erneuern, tauschte die Mieterin den Teppichboden selbst aus und klagte anschließend auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Dresden, Urteil vom 02.10.2008
- 145 C 5372/08 -

Vermieter will Teppichboden durch Laminat austauschen: Mieter kann abgenutzten Teppichboden eigenmächtig erneuern

Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt anzukündigende Moder­nisierungs­maßnahme dar

Weigert sich ein Vermieter, einen abgenutzten Teppichboden auszutauschen und beabsichtigt er vielmehr die Verlegung von Laminat, so kann der Mieter den Teppichboden selbst erneuern und die Kosten dafür gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Der Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt eine formell anzukündigende Moder­nisierungs­maßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung in Dresden im Januar 2008 den Austausch des zehn Jahre alten Teppichbodens. Der Vermieter wollte aber keinen neuen Teppichboden verlegen. Er bot stattdessen die Verlegung von Laminat an. Damit waren wiederum die Mieter nicht einverstanden und ließen daher den Teppichboden selbst austauschen. Die dadurch entstandenen... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015
- 13 S 154/14 -

Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instand­haltungs­pflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen

Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungs­maßnahme dar

Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instand­haltungs­pflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen abgenutzten Teppichboden ersetzen, darf er statt eines Teppichs nicht gegen den Willen des Mieters Laminat verlegen. Dies stellt vielmehr eine vorher anzukündigende Modernisierungs­maßnahme dar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin, dass der stark abgenutzte, 17 Jahre alte Teppichboden durch einen neuen Teppich ersetzt wird. Die Vermieterin war zwar dazu bereit, den alten Teppich zu entfernen, wollte aber statt eines neuen Teppichs vielmehr Laminat verlegen. Damit war aber die Mieterin nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Austausch des Teppichbodens... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.04.2001
- 212 C 239/00 -

Mieter haftet auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen auf PVC-Boden

Schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten

Entfernt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende nicht die zur Fixierung des Teppichbodens benötigten Klebestreifen vom PVC-Boden, verletzt er schuldhaft seine mietvertraglichen Nebenpflichten. Er ist dem Vermieter daher zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung brachte zur Fixierung des Teppichbodens auf dem PVC-Boden Klebestreifen an. Nach Mietvertragsende entfernte der Mieter zwar den Teppichboden, nicht jedoch die Klebestreifen. Er begründete dies damit, dass der PVC-Boden ohnehin bereits 26 Jahre alt sei. Der Vermieter hielt das angebliche Alter des Bodenbelags für unbeachtlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.08.2011
- 13 C 91/11 -

Kein Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters wegen Austausch eines 7 Jahre alten Teppichbodens

Teppichboden nach sieben Jahren abgewohnt

Wirft der Vermieter dem Mieter eine Überbeanspruchung des Teppichbodens vor, so steht ihm dann kein Schadens­ersatz­anspruch wegen des Austauschs des Teppichs zu, wenn der Teppichboden bereits sieben Jahre alt und damit bereits abgewohnt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nach dessen Auszug vor, den Teppichboden in der Wohnung schuldhaft beschädigt zu haben. Der Vermieter nahm einen Austausch des Teppichbodens vor und zog die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 345,10 EUR von der Mietkaution ab. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er bestritt eine schuldhafte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2014
- 34 C 3588/14 -

Vermieter darf abgenutzten Teppichboden gegen Laminat austauschen

Mieter hat unwesentliche Veränderungen der Mietsache hinzunehmen

Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, einen abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn ein Mieter hat unwesentliche Veränderungen an der Mietsache grundsätzlich hinzunehmen. Insofern überwiegen die Vorteile des Laminats das Interesse des Mieters am Erhalt des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Vermieterin einen über 17 Jahre alten, stark abgenutzten Teppichboden gegen Laminat auszutauschen. Sie hielt dies angesichts der längeren Haltbarkeit von Laminat, dem geringeren Verschleiß und der besseren Hygiene sowie der Pflegemöglichkeit für vorteilhaft. Die Mieterin dagegen wollte wieder einen Teppich. Sie befürchtete zudem eine... Lesen Sie mehr

Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.09.1988
- 7 S 529/87 -

Vermieter muss 15 Jahre alten Teppichboden aufgrund unfallträchtiger Wellenbildung austauschen

Neuverlegung eines Teppichs gehört zur Instand­haltungs­pflicht des Vermieters

Kommt es materialbedingt zu einer unfallträchtigen Wellenbildung eines 15 Jahre alten Teppichbodens, so muss der Vermieter diesen austauschen. Denn der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung von ihrem Vermieter den Austausch des rund 15 Jahre alten Teppichbodens. Bei diesem bildeten sich inzwischen materialbedingt Wellen, die zu einer Stolpergefahr führten. Der Vermieter lehnte eine Erneuerung jedoch ab. Er verwies auf die vielen Verschmutzungen und Flecken, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.08.2014
- 425 C 2787/14 -

Bedarfsunabhängige Pflicht des Mieters zur Erneuerung des Teppichbodens nach Beendigung des Mietverhältnisses unzulässig

Mieter darf zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübellöcher in Kacheln bohren

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses bedarfsunabhängig den Teppichboden zu erneuern. Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Ein Mieter ist zudem berechtigt, zum vertragsgemäßen Gebrauch des Badezimmers Dübbellöcher in Kacheln zu bohren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei ehemaligen Mietvertragsparteien Streit um die Auszahlung der Kaution. Die Vermieterin behielt einen Teil ein. Hintergrund dessen war, dass sie einen neuen Teppichboden gekauft und hatte verlegen lassen. Nach einer Regelung im Mietvertrag sei dafür aber der Mieter zuständig gewesen. Die Regelung besagte, dass der Mieter für die Erneuerung... Lesen Sie mehr




Werbung