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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schließanlage“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023
- 10 U 100/22 -

Wohnungseigentümer haftet für Schlüsselverlust seines Mieters

Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit

Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung haftet für den Schlüsselverlust seines Mieters. Lässt der Mieter den Schlüssel in der Kellertür stecken, während er sich im Keller aufhält, begründet dies den Vorwurf der Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 ließ eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Brandenburg eine neue Schließanlage in der Anlage einbauen, da der Mieterin einer Wohnung ein Schlüssel gestohlen wurde. Die Mieterin ließ den Schlüssel in der Kellertür stecken, während sie sich im Keller aufhielt. Der Schlüssel passte für die Haustür, den Keller, das Müllhaus und die Tiefgarage. Nachdem Schlüsselverlust kam es zu mehreren Diebstählen in der Tiefgarage. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte den Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage von dem Wohnungseigentümer ersetzt. Da sich dieser weigerte, erhob die Gemeinschaft... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 20.08.2019
- 4 U 665/19 -

Schlüsselverlust: Auch Kosten einer provisorischen Schließanlage sind bei konkreter Missbrauchsgefahr zu erstatten

Abzug "neu für alt" bei Schadens­ersatz­anspruch wegen Einbau neuer Schließanlage

Kommt es zu einem Verlust von Schlüsseln zu einer Wohnanlage und besteht dadurch eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so kann sowohl eine neue Schließanlage als auch eine provisorische Schließanlage auf Kosten des Schädigers eingebaut werden. Bei dem Schadens­ersatz­anspruch ist aber ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 4 % der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr vorzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste eine Hausverwaltung einer Wohneigentumsanlage zunächst provisorische Schließanlagen und schließlich neue Schließanlagen zu den Häusern austauschen, weil aus einem geparkten Pkw beschriftete Technikschlüssel zur Wohnanlage, die zwar keinen Zugang zu den Wohnungen aber zu den Häusern ermöglichten, gestohlen wurden. Der Inhaber der Schlüssel wurde... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016
- 3 U 98/16 -

Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft steht Anspruch auf Herausgabe von Schließkarten und Schließplan gegen Bauträger zu

Herausgabepflicht stellt Nebenpflicht des Bauvertrags dar

Eine Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft kann nach Errichtung einer Wohnungs­eigentums­anlage vom Bauträger verlangen, die Schließkarten und den Schließplan der eingebauten Schließanlage herauszugeben. Die Herausgabepflicht stellt eine Nebenpflicht des Bauvertrags dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach Fertigstellung der Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger die Herausgabe der Schließkarten und des Schließplans der eingebauten Schließanlage. Diese Unterlagen dienten der Fertigung von Nachschlüsseln. Der Bauträger verweigerte eine Heraushabe und bot stattdessen an, die Unterlagen zu vernichten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 10.03.2016
- 318 S 79/15 -

Erwerber einer Eigentumswohnung muss Kosten für Austausch der Schließanlage bei Schlüsselverlust tragen

Verlust des Schlüssels durch Mieter des Voreigentümers

Der Erwerber einer Eigentumswohnung muss für die Kosten des Austauschs der Schließanlage aufkommen, wenn der Mieter des Voreigentümers den Schlüssel verloren hat und die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft den Austausch der Schließanlage beschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft machte gegen die Eigentümer einer Wohnung die Kosten für die Erneuerung der KESO-Schließanlage in Höhe von ca. 5.400 Euro geltend. Der Austausch der Schließanlage wurde von den Eigentümern im Dezember 2013 beschlossen, da ein zur Wohnung gehörender KESO-Schlüssel unauffindbar war. Die beanspruchten Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12.10.2017
- 106 C 1139/15 -

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Austausch der Schließanlage aufgrund zu langen Abwartens nach Schlüsselverlust

Austausch der Schließanlage wegen Sicherheitsrisikos unglaubwürdig

Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage nach einem Schlüsselverlust zu lange ab, verliert er seinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage aufgrund von Sicherheitsbedenken. Denn in diesem Fall ist es wenig glaubwürdig, dass der Austausch aufgrund des mit dem Schlüsselverlust begründeten Sicherheitsrisikos erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Waren (Müritz) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlor eine Wohnungsmieterin im Juni 2013 ihren Schlüssel. Der Vermieter ließ nachfolgend erst im Oktober 2014 die Schließanlage austauschen. Er verwies dabei auf Sicherheitsbedenken wegen dem Schlüsselverlust. Die Kosten für den Austausch in Höhe von ca. 661 EUR verlangte er von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.03.2016
- 63 S 213/15 -

Mieter nicht zur Schneeräumung und zum Auftauen eines Balkonabflusses sowie zum Fensterputzen nach Mietvertragsende verpflichtet

Mietausfallschaden wegen unrenoviert zurückgegebener Wohnung erfordert konkreten Mietinteressenten für sofortige Anschlussvermietung

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den Balkonabfluss aufzutauen und von Schnee zu befreien sowie die Fenster nach Mietvertragsende zu putzen. Zudem kann der Vermieter nur dann einen Mietausfallschaden wegen einer unrenoviert zurückgegebenen Wohnung verlangen, wenn er einen konkreten Mietinteressenten für eine sofortige Anschlussvermietung benennt. Ein Vermieter kann weiterhin auf Kosten des Mieters den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, wenn der Mieter zu den Umständen des Verlustes des Schlüssels keine Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen ehemaligen Mieter auf Schadensersatzzahlungen. So sei es zu einem Wasserschaden in einer Wohnung gekommen, weil der Mieter seinen Balkonabfluss nicht auftaute und von Schnee befreit hatte. Zudem hatte er die Wohnung nach Mietvertragsende in einem unrenovierten Zustand übergeben. Dem Vermieter sei es daher nicht möglich gewesen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2010
- 33 C 4131/09-30 -

Austausch einer Schließanlage wegen Schlüsselverlust: Offenes Liegenlassen des Generalschlüssels im Behandlungszimmer einer Arztpraxis begründet Schaden­ersatz­pflicht des Praxisinhabers

Praxisinhaber haftet für Fehlverhalten seiner Mitarbeiter

Kommt es zum Verlust eines Generalschlüssels, weil der Mitarbeiter einer Arztpraxis diesen im Behandlungszimmer offen liegen lässt, haftet der Praxisinhaber für die Kosten des Austauschs der Schließanlage. Denn insofern muss er für das Fehlverhalten seines Mitarbeiters einstehen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mitarbeiterin einer Arztpraxis einen Generalschlüssel zum gesamten Mietshaus offen auf dem Tisch eines Behandlungszimmers liegen gelassen. Infolge dessen wurde er von einem unbekannten Täter entwendet. Die Vermieterin ließ daraufhin die Schließanlage austauschen. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte sie von den Inhabern der Praxis ersetzt.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006
- 62 S 90/06 -

Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss

Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen

Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Bade­wannen­abdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen diverser Mängel ihre Miete. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht Berlin hielt folgende Minderungsquoten für angemessen:- beschädigte Küchenarbeitsplatte: 1 %- defekte Jalousetten: 3 %- defekte Klingelanlage: 3 %... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013
- 8 C 1056/12 -

Nichtrückgabe eines Hotel­zimmer­schlüssels: Voraussetzung eines Schaden­ersatz­anspruchs ist tatsächlicher Austausch der Schließanlage

Hotelbetreiber zudem verpflichtet auf Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen

Gibt ein Hotelgast den Zimmerschlüssel nicht zurück, so liegt darin eine Verletzung der mietvertraglichen Rückgabepflicht. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Schlüsselverlustes setzt aber voraus, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Zudem ist der Hotelbetreiber verpflichtet auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Hotelbetreiberin Schadenersatz nachdem ein Hotelgast nach seinem Auszug im Mai 2012 den Zimmerschlüssel nicht zurückgab. Sie verlangte die Kosten ersetzt, die durch den notwendigen Austausch der gesamten Schließanlage entstanden wären. Da es nachträglich zu einem Austausch der Schließanlage nicht kam, sondern diese vielmehr 14 Monate weiterbenutzt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010
- 8 C 3212/09 -

Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtrückgabe eines Zentralschlüssels setzt tatsächlichen Austausch der Schließanlage voraus

Gefahr des Missbrauchs durch verlorenen Schlüssel begründet für sich allein keinen Schaden­ersatz­anspruch

Ein Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des Verlustes eines Zentralschlüssels, wenn es tatschlich zu einem Austausch der Schließanlage kommt. Allein die Gefahr des Missbrauchs durch den verlorenen Schlüssel begründet keinen Schaden­ersatz­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung verlangte von ihrer Mieterin aufgrund eines Kostenvoranschlags Schadenersatz für den Austausch der Schließanlage, da die Mieterin nach ihrem Auszug ein Zentralschlüssel nicht zurückgeben konnte und somit die Gefahr eines Missbrauchs vorlag. Die Mieterin meinte aber, der Vermieterin stehe ein solcher Anspruch... Lesen Sie mehr




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