wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
67 S 100/19 -

Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen

Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters

Wird mittels eines Formular­miet­vertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von Schadensersatz. Nach dem Formularmietvertrag war den Mietern die Gartenpflege auferlegt. Der Vertrag regelte zwar eine Vielzahl von Verhaltenspflichten der Mieter im Detail, die Befugnis zum Fällen von Bäumen wurde aber nicht ausdrücklich genannt. Jedoch wurde allgemein von "Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder anderen Veränderungen der Mietsache" gesprochen.

Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab

Das Amtsgericht Berlin-Spandau wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach haben die Mieter keine Pflichtverletzung begangen. Die Entfernung der Bäume habe vertragsgemäßen Gebrauch entsprochen, da den Mietern die Gartenpflege oblag und die Parteien keine Vereinbarung getroffen haben, die den Mietern das Fällen von Bäumen verboten hat. Gegen diese Entscheidung legten die Vermieter Berufung ein.

Landgericht hält Regelung im Mietvertrag zur Gartenpflege für unklar

Das Landgericht Berlin entschied, dass die Mieter allein auf Grundlage des Mietvertrags berechtigt seien, schadhafte oder störende Bäume zu fällen. Der Mietvertrag habe im Lichte der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB keine ausreichend klare Regelung getroffen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Mieter im Rahmen der ihnen auferlegten Pflicht zur Übernahme der Gartenpflege auch zur Entfernung von Bäumen berechtigt und verpflichtet sein sollten. Diese Unklarheit gehe zu Lasten der Vermieter.

Übergangener Einwand zum Ausdrücklichen Verbot des Bäumefällens

Das Landgericht entschied dennoch zu Gunsten der Vermieter. Denn das Amtsgericht habe den Einwand der Vermieter, bei Unterzeichnung des Mietvertrags darauf hingewiesen zu haben, dass das Fällen von Bäumen nicht erlaubt sei, ohne verfahrensrechtliche Rechtfertigung übergangen. Das Landgericht wies den Rechtsstreit daher zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.03.2019
    [Aktenzeichen: 5 C 401/18]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2019, Seite: 920
GE 2019, 920

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27715 Dokument-Nr. 27715

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung