die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fällen von Bäumen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.04.2020
- 168 C 7340/19 -
Kosten von Baumfällungen nicht auf Betriebskosten umlegbar
Baumfällkosten keine laufend entstehenden Kosten
Die Kosten von Baumfällungen können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. Denn solche Kosten entstehen nicht laufend und erfüllen daher nicht dem Betriebskostenbegriff aus § 1 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig im Jahr 2020 darüber zu entscheiden, ob die Kosten der Fällung einer Korkenzieherweide und einer Robinie als Gartenpflegekosten auf die Wohnungsmieter umlegbar seien.Das Amtsgericht Leipzig entschied, dass die Kosten der Baumfällung nicht unter der Position "Gartenpflege" auf die Mieter umlagefähig seien. Es sei zu beachten, dass das Fällen von Bäumen keine laufend anfallenden Maßnahmen seien und somit die Kosten auch nicht laufend entstehen. Gemäß § 1 Abs. 1 BetrKV seine Betriebskosten aber nur Kosten, die auch laufend entstehen. Wenngleich ein mehrjähriger Turnus... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020
- 11 S 6.20 -
Naturschutzverbandes scheitert mit Antrag auf vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten im Zuge des Ausbaus der L 794
Baumfällarbeiten für geplanten Ausbau unumgänglich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfällarbeiten erfolgen dürfen.
Ein Naturschutzverband begehrt im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens, im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplante Baumfällarbeiten vorläufig zu untersagen.Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte. Er sei aber nicht begründet.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 23.10.2018
- 2 ZB 16.936 -
Kein Baumschutz bei bestehendem Baurecht
Möglichkeit der Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers muss geprüft werden
Ein bestehendes Baurecht verdrängt Gesichtspunkte des Baumschutzes. Jedoch muss stets geprüft werden, ob durch eine Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers der Baumschutz gewährleistet werden kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Bauherr im November 2013 das Fällen von Bäumen auf einem Baugrundstück in München, da andernfalls das Bauwerk nicht errichtet werden konnte. Die zuständige Behörde verweigerte diese Genehmigung aber mit dem Hinweis, dass die Bäume geschützt seien. Zudem könne der Baukörper nach Süden verschoben werden, was ein Fällen der Bäume unnötig mache.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2019
- V ZR 218/18 -
BGH: Kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente wegen erheblicher Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarbäume bei Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsregelungen
Bei Einhaltung der Abstandsregelungen ist Grundstückseigentümer kein Störer im Sinne des § 1004 BGB
Kommt es zu einer erheblichen Grundstücksbeeinträchtigung durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume, so besteht kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente, wenn die landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. In diesem Fall ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks kein Störer im Sinne des § 1004 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Wohngrundstück in Baden-Württemberg standen in einem Abstand von mindestens zwei Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks drei ca. 18 m hohe und gesunde Birken. Da es insbesondere von Juni bis November zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Birken auf das Nachbargrundstück kam, klagte der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2017
- 3 U 24/17 -
Kein Schadensersatzanspruch wegen Fällens eines Grenzbaums ohne Zustimmung bei Pflicht zur Zustimmung
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens
Einem Grundstückseigentümer steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Nachbar einen Grenzbaum ohne seine Zustimmung fällt, der Grundstückseigentümer aber zur Zustimmung verpflichtet ist. Der Nachbar kann in diesem Fall den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens geltend machen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einer Grundstücksgrenze standen zwei rund acht Meter hohe Eschen. Während einer Urlaubsabwesenheit der einen Grundstückseigentümer im Februar 2016 ließen die Eigentümer des anderen Grundstücks die Eschen fällen. Eine Zustimmung der urlaubsabwesenden Grundstückseigentümer lag dazu nicht vor. Sie erhoben daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
- 67 S 100/19 -
Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen
Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters
Wird mittels eines Formularmietvertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von Schadensersatz. Nach dem Formularmietvertrag war den Mietern die Gartenpflege auferlegt. Der Vertrag regelte zwar eine Vielzahl von Verhaltenspflichten der Mieter im Detail, die Befugnis zum Fällen von Bäumen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.04.2018
- 63 S 217/17 -
Einmalige Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar
Keine Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter
Die einmaligen Kosten einer Baumfällung stellen keine Betriebskosten dar. Die Baumfällkosten können daher nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung nach der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 eine Nachzahlung von fast 2.000 Euro leisten. In der Abrechnung enthalten waren die Kosten für die Entfernung einer abgestorbenen Birke. Die Mieter waren mit der Umlage der Baumfällkosten nicht einverstanden. Da es zum Streit kam, erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Zahlung.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2017
- V ZR 8/17 -
BGH: Anspruch auf Laubrente trotz fehlenden Anspruchs auf Beseitigung oder Zurückschneiden der Grenzbäume
Kein Beseitigungs- bzw. Rückschnittanspruch aufgrund Ablaufs der landesnachbarrechtlichen Ausschlussfrist
Einem Grundstückseigentümer kann auch dann ein Anspruch auf Laubrente gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen, wenn er die Beseitigung oder den Rückschnitt der an der Grundstücksgrenze stehenden nachbarlichen Bäume aufgrund des Ablaufs der dafür im Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht verlangen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte in Sachsen ein Grundstückseigentümer im Jahr 2012 gegen seinen Nachbar auf Beseitigung bzw. Rückschnitt der unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume. Hilfsweise verlangte er die jährliche Zahlung einer Aufwendung als Ausgleich für den erhöhten Aufwand der Reinigung seines Grundstücks. Der Kläger machte geltend, dass unter anderem durch... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.02.2016
- 304 O 247/13 -
Grundstückseigentümer hat gegen Nachbarn Anspruch auf Maßnahmenergreifung zur Erhaltung der Standfestigkeit von Bäumen bei drohendem Baumsturz oder Astabbruch
Anspruch auf Fällen der Bäume in Ausnahmefällen
Sind Bäume auf einem Grundstück derart geschädigt, dass ein Baumsturz oder Astabbruch droht und dadurch das Grundstück eines Nachbarn erheblich betroffen ist, kann dieser vom Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 BGB die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit der Bäume verlangen. In Ausnahmefällen kann dem Nachbar auch ein Anspruch auf Fällen der Bäume zustehen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erbat ein Grundstückseigentümer in Hamburg von seiner Nachbarin die Zustimmung zum Fällen mehrerer Kiefern. Diese standen in unmittelbarer Grenznähe auf dem Nachbargrundstück und seien laut einem Privatgutachter derart geschädigt, dass er eine Fällung empfahl. Die Nachbarin verweigerte aber eine Zustimmung, so dass der Grundstückseigentümer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14.01.2015
- 531 C 227/13 -
Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar
Keine Umlage von Baumfällkosten auf Wohnungsmieter
Die Kosten für das Fällen eines Baumes können nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden, da es sich bei Baumfällkosten nicht um Betriebskosten handelt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Nebenkostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 unter anderem die anteiligen Kosten für das Fällen einer Kastanie auf dem Grundstück zahlen. Auf die Mieter entfiel ein Betrag in Höhe von 668,80 EUR. Da sich die Mieter weigerten die Kosten zu tragen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr