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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unklare“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -
Unklare Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"
Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem für das "Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen" verantwortlich. Dieser Streichpflicht sind die Mieter tatsächlich nicht nachgekommen.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen stehe ein Anspruch... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2016
- 1 S 117/16 -
Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege
Vorliegen einer unklaren Regelung
Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen die Mieter einer Wohnung auf Zahlung von Schadensersatz wegen mangelnder Pflege bzw. Beschädigung des Rasens. Die Vermieterin warf den Mietern vor, gegen ihre Pflicht aus dem Mietvertrag, die Gartenflächen auf eigene Rechnung "in Ordnung" zu halten, verstoßen zu haben.Das Landgericht Köln... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
- 67 S 100/19 -
Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen
Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters
Wird mittels eines Formularmietvertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von Schadensersatz. Nach dem Formularmietvertrag war den Mietern die Gartenpflege auferlegt. Der Vertrag regelte zwar eine Vielzahl von Verhaltenspflichten der Mieter im Detail, die Befugnis zum Fällen von Bäumen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017
- 9 U 12/17 -
Klausel in Hausratsversicherung zur "unverzüglichen" Einreichung einer Stehlgutliste "bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls" klar und verständlich
Kein Verstoß gegen Transparenzgebot
Die Klausel in den AGB einer Hausratsversicherung, wonach "bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls" eine Stehlgutliste "unverzüglich" einzureichen ist, ist klar und verständlich. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Verbraucherschutzverein im Jahr 2016 gegen einen Hausratsversicherer eine Unterlassungsklage. Der Verein hielt eine Klausel in den AGB des Versicherers zur Vorlage einer Stehlgutliste für nicht klar und verständlich und damit für unwirksam. Die Klausel begann mit der einleitenden Formulierung "Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls".... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.07.2014
- 2 Wx 188/14 -
Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar
Verstoß gegen Drittbestimmungsverbot gemäß § 2065 Abs. 2 BGB
Die Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar. Denn die Person des Bedachten kann ohne Klärung der Frage nach dem "Beistehen" und den "letzten Stunden" durch einen Dritten, wie etwa durch ein Gericht, nicht beantwortet werden. Es würde daher ein Verstoß gegen das Drittbestimmungsverbot aus § 2065 Abs. 2 BGB vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Februar 2013 die Erblasserin verstarb, machte ihr Nachbar die Alleinerbschaft geltend und beantragte die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins. Er verwies zur Begründung auf ein von der Erblasserin im September 2009 handgeschriebenes und unterschriebenes Schreiben, in welchem stand: "Wer mir in den letzten Stunden beisteht,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2014
- 8 W 341/14 -
"Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen": Unklare Formulierung auf Briefumschlag spricht gegen Testierwillen
Strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens bei unüblichen Testamenten
Schreibt ein Erblasser auf einen Briefumschlag "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen", so spricht dies gegen einen Testierwillen. Denn es bleibt unklar, ob nicht nur eine Unmutsäußerung vorliegt und wer stattdessen erben soll. Wird ein Testament in einer unüblichen Form abgefasst, so sind strenge Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens zu stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Erblasser im Juli 2014 verstarb, beanspruchten seine beiden einzigen und aus erster Ehe stammenden Kinder das Erbe. Die erste Ehefrau war bereits zuvor vestorben. Es gab jedoch Zweifel am Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, da ein Briefumschlag existierte auf dem stand: "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen".... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2014
- VII ZR 334/12 -
Keine heimliche Vertragsänderung: Änderungen eines Vertragsangebots müssen klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden
Bei fehlender Klarheit und Deutlichkeit wird eine Vertragsänderung nicht Vertragsbestandteil
Ändert der Empfänger eines Vertragsangebots den Inhalt des Angebots, so werden diese Änderungen nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Empfänger eines Angebots zum Abschluss eines Bauvertrags änderte das Angebot hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Zudem wurde ein Verrechnungsverbot aufgenommen. Das so geänderte Vertragsangebot wurde an den Absender zurückgeschickt. Dieser übersah nach eigenen Angaben die Änderungen und unterzeichnete daher das geänderte Vertragsangebot.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.03.2014
- 2 BvR 974/12 -
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen für Durchsuchung nicht ausreichend
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung eines Prokuristen erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung bekräftigt. Angesichts des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung setzt die Durchsuchung den Verdacht einer Straftat voraus, der auf konkreten Tatsachen beruht; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht. Ein Tatverdacht ergibt sich nicht ohne Weiteres daraus, dass der Leiter einer Rechtsabteilung sich, nachdem staatsanwaltliche Ermittlungen im Umfeld des Unternehmens durch einen Presseartikel bekannt geworden sind, zur Aufarbeitung des Sachverhalts und zur Vorbereitung des Verteidigungsvorbringens des Unternehmens veranlasst sieht.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens ist Prokurist sowie Leiter der Rechtabteilung eines Unternehmens der Rüstungsindustrie. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart sowie gegen einen bestätigenden Beschluss des Landgerichts Stuttgart.Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.05.2013
- 31 Wx 55/13 -
Wer "sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", erbt: Fehlende Benennung einer konkreten Person macht eine Erbeinsetzung unwirksam
Erblasser verband Erbeinsetzung mit dem Begriff des "Kümmern"
Setzt ein Erblasser denjenigen als Erbe ein, der "sich bis zu [seinem] Tode um [ihn] kümmert", so ist dies unwirksam. Denn der Begriff des "Kümmern" ist so vage, dass sich aus dem Testament nicht ergibt, wer konkret die Zuwendung erhalten soll. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein 79-jähriger Mann verstorben war, brannte ein Streit zwischen den Hinterbliebenen auf, wer das Wohnhaus erhält. Hintergrund dessen war, dass im Testament des Erblassers folgende Bestimmung enthalten war: "Das Haus und meine Sachen soll bekommen, wer sich bis zu meinem Tode um mich kümert". Es war nun streitig, wer in welchem Umfang... Lesen Sie mehr
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