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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietvertrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2023
- 2 U 115/22 -

Kein Räumungsanspruch beim Ausbleiben von Spendengeldern des Vermieters an den Mieter zur Erfüllung der vereinbarten Mietzahlung

Spendenvereinbarung stellt mietrechtliche Abrede über Höhe und Fälligkeit der Miete dar

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages - aus steuerlichen Gründen - in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät der Mieter im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die Berufung der beklagten Mieterin hin das auf Zahlung und Räumung gerichtete Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie betreibt in einem 2012 von einer GmbH angemieteten Geschäftshaus in der Frankfurter Innenstadt ein Museum. Kurz nach Abschluss des Mietvertrages vereinbarten die Vermieterin und die Stiftung in einem gesonderten Dokument, dass die Vermieterin jährlich eine Spende etwa in Höhe der vereinbarten Jahresmiete an die Stiftung zahlt. Aus den Spendengeldern wollte die Stiftung, die über kein nennenswertes Vermögen verfügt, die Miete bezahlen. 2020 wurde das Gebäude an eine Immobiliengesellschaft aus Frankfurt verkauft. Die Kaufvertragsparteien vereinbarten die Übernahme der Spendenverpflichtung durch den Käufer und neuen Vermieter der Beklagten.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2023
- 2 U 5/23 -

Keine Mietminderung wegen Unzulässigkeit des Spielhallenbetriebs nach Inkrafttreten des neuen hessischen Spielhallengesetzes

Kein Mietmangel ohne Einschränkung der vertragsgemäßen Nutzung

Die illegale Nutzung von vermieteten Räumlichkeiten begründet erst dann einen Mangel, wenn die Behörde die Nutzung des Objekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Minderungsansprüche des Mieters eines Anwesens, welches zum Spielhallenbetrieb genutzt worden war und nach Inkrafttreten des neuen hessischen Spielhallengesetzes nicht mehr genehmigt werden kann, zurückgewiesen.

Die Klägerin vermietete 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft. Der Spielbetrieb war zunächst auf Basis des alten hessischen SpielhallenG genehmigt worden. Den am 1.1.2018 in Kraft getretenen Anforderungen des neuen SpielhalltenG entsprach das Anwesen nicht mehr. Die Räumlichkeiten hielten nicht den... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2022
- VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21 -

Pfandleiher "Pfando" - BGH zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen Rechtsgeschäfts bei einem kombinierten Kauf- und Mietvertrag im Rahmen eines sogenannten "sale and rent back"

Verstoß gegen die Gewerbeordnung liegt nicht vor

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.

Die Beklage betreibt bundesweit ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kauft sie Kraftfahrzeuge an und vermietet diese unmittelbar an die Verkäufer zurück ("sale and rent back"). Am Ende des Mietverhältnisses gibt sie die Kraftfahrzeuge zur öffentlichen Versteigerung. In allen vier Verfahren veräußerten die Kläger (Kunden) der Beklagten ihr Kraftfahrzeug.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 02.02.2022
- 24 C 2626/19 -

Wiedergabe des Nahles-Zitats "dann hauen wir euch in die Fresse" stellt keine Bedrohung dar

Vermieter kann Mietverhältnis nicht fristlos kündigen

Gibt ein Wohnungsmieter im Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung das Nahles-Zitat "dann hauen wir euch in die Fresse" wieder, so stellt dies noch keine Bedrohung dar. Ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 war das Verhältnis der Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Lübeck wegen eines massiven Wasserschadens stark belastet. Im Rahmen der Auseinandersetzung sandte der Mieter an die Vermieterin ein Schreiben, in dem es unter anderem hieß: "Wir wollen von Ihnen nie mehr tel. belästigt werden, sonst machen wir es wie die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2021
- VIII ZR 94/20 -

BGH: Bei separat vorliegenden Mietverträgen über Wohnung und Stellplatz spricht Vermutung für rechtliche Selbständigkeit beider Verträge

Ort des Stellplatzes auf selben Grundstück wie Wohnung: Keine Widerlegung der Vermutung

Liegen zwei separate schriftliche Mietverträge über eine Wohnung und einen Stellplatz vor, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Verträge rechtlich selbständig sind. Der Umstand, dass der Stellplatz auf denselben Grundstück liegt wie die Wohnung, widerlegt die Vermutung nicht, wenn der Stell­platz­miet­vertrag keinen Bezug zum Wohnraummietvertrag nimmt und die Kündigungs­möglich­keiten unterschiedlich sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1995 mietete eine Frau in Berlin eine Wohnung an. Im Mietvertrag war unter anderem die kostenlose Nutzung eines Kfz-Stellplatzes auf dem Grundstück geregelt. Das Nutzungsrecht konnte jedoch jederzeit widerrufen werden. Nachdem das Grundstück verkauft wurde, beschloss die neue Vermieterin im Jahr 2006, dass die Stellplätze fortan kostenpflichtig... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 26.08.2021
- 474 C 4123/21 -

Außerordentliche Kündigung nach verhinderter Wohnbesichtigung

Verhinderung einer Wohnungs­besichtigung rechtfertigt Kündigung

Das Amtsgericht München verurteilte am 26.08.2021 zwei Mieter, aus ihrer Wohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben. Die Mieter wohnten bereits seit 2005 in einer 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in der Maxvorstadt. Als diese verkauft werden sollte, verweigerten sie möglichen Interessenten jede Besichtigung. Aber auch so fanden sich Käufer.

Diese wollten ihre neu erworbene Wohnung zumindest nach dem Erwerb anschauen und vereinbarten im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Keiner der Termine kam zustande. Daraufhin mahnten sie die Mieter ab und kündigten dann den Mietvertag außerordentlich. Die Kläger meinen, ihnen stünde ein Besichtigungsrecht zu, um den Zustand der Wohnung zu bewerten zu können.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2021
- 417 C 7060/21 -

Fortgesetzte unerlaubte Untervermietung an Touristen und Mitbewohner führt zu fristloser Kündigung

Bewusstes Hinwegsetzen über den Willen und das Interesse der Vermieterseite berechtigt zu fristloser Kündigung

Das Amtsgericht München verurteilte am 13.10.2021 einen Münchner Mieter dazu, seine Wohnung zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte war seit 2009 Mieter einer Dreizimmerwohnung in München-Pasing. Die monatliche Miete betrug 800 €. Im Vertrag war unter Anderem geregelt: "Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder Teilen davon an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen." Noch im Jahr 2009 genehmigte der Vermieter die teilweise Untervermietung an eine Mitbewohnerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 25.02.2022
- 4 O 2013/20 -

Keine Haftung des Rechtsanwalts für fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs

Rechtsanwalt muss nur über das "ob" der Be­urkundungs­bedürftig­keit hinweisen, nicht auf das "wie" der Beurkundung

Ein Rechtsanwalt haftet nicht für die fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch den Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs. Der Rechtsanwalt muss nur auf das "ob" der Be­urkundungs­bedürftig­keit eines Vertrags hinweisen, nicht aber auf das "wie" der Beurkundung. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Rechtsanwaltskanzlei von einer ihrer Mandantinnen im Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, nachdem ein Grundstückskauf scheiterte. Mit dem Grundstückskauf sollte zugleich ein Miet- und Bürgschaftsvertrag abgeschlossen werden. Das Scheitern des Grundstückskaufs beruhte darauf, dass neben dem... Lesen Sie mehr

Landgericht Potsdam, Urteil vom 04.09.2012
- 4 S 96/12 -

Erwachsene Kinder von Mietern dürfen in deren Mietwohnung aufgenommen werden

Aufnahme erwachsener leiblicher Kinder in Mietwohnung stellt keine schuldhafte Pflichtverletzung dar

Das Landgericht Potsdam stellte im nachfolgend zusammengefassten Urteil fest, dass die Aufnahme des eigenen Kindes in eine Mietwohnung keine Möglichkeit der Kündigung seitens des Vermieters begründet.

Die Beklagte in dem Rechtsstreit hatte ihre erwachsene Tochter als Mitbewohnerin in ihre Mietwohnung aufgenommen, ohne die Vermieterin um eine entsprechende Erlaubnis zu bitten. Diese hatte nach Ausspruch mehrerer Kündigungen vor dem Amtsgericht erfolgreich Räumungsklage erhoben. Dagegen wehrte sich die Beklagte vor dem Landgericht Potsdam und hatte Erfolg: Das Gericht stellte fest,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.02.2022
- 2 U 138/21 -

Anspruch auf Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen möglich

Vorliegend kein Anspruch auf Vertragsanpassung

Mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie und der auf ihr beruhenden staatlichen Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens am ursprünglichen Vertrag kann allerdings nur anhand der konkreten Umstände geprüft werden. Dies setzt allerdings Vortrag zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs und ihrer Entwicklung in der Pandemie, der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs, der Inanspruchnahme staatlicher Hilfsleistungen bzw. eines Anspruchs hierauf voraus. Da dieser Vortrag fehlte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Anspruch auf Anpassung der Miete abgelehnt.

Die Beklagte mietete vom Kläger Gewerbeflächen für einen Reinigungsbetrieb in Frankfurt am Main. Weil im Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus viele beruflichen und privaten Veranstaltungen entfielen, ließen viele Menschen weniger Kleidung bei der Beklagten reinigen. Dies führte ab März 2020 zu einem deutlichen Umsatzeinbruch. In der Zeit... Lesen Sie mehr




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