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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vage“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 30.11.2023
- 1 K 2902/22 -

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben

Dem Lösungsmuster nicht entsprechende aber objektiv richtige Antwort muss als zutreffend anerkannt werden

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben. Entspricht eine Antwort nicht dem Lösungsmuster, ist sie aber dennoch objektiv richtig, so muss sie als zutreffend anerkannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Medizinstudentin im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) gegen ihre Universität. Hintergrund dessen war, dass eine Prüfung in Mikroskopischer Anatomie als nicht bestanden deklariert wurde. Die Prüfung beinhaltete Multiple-Choice-Fragen, bei der es nur eine richtige Antwortmöglichkeit geben sollte. Die Studentin rügte, dass eine Frage in der Prüfung so ungenau gestellt war, dass es zwei Antwortmöglichkeiten gab.Das Verwaltungsgericht Freiburg führte zum Fall aus, dass bei Multiple-Choice-Prüfungen alle möglichen Lösungen vorausgesehen und die Aufgaben so formuliert... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 150/22 -

"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schön­heits­reparatur­klausel dar

Pflicht zum Streichen der Fenster nur von innen wird nicht deutlich

Eine Schön­heits­reparatur­klausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Die betreffende Klausel verpflichtete den Mieter zum "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen". Der Mieter hielt dies für unzulässig, da nach der Klausel das... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.06.2021
- 12 Qs 39/21 -

Zweifel zum Vorliegen des Willens zur Einlegung eines Rechtsmittels muss durch Nachfrage geklärt werden

Zweifel aufgrund fehlender Verwendung des Worts "Beschwerde", Rechtsunkundigkeit und mangelnder Sprachkenntnisse

Bestehen Zweifel daran, ob eine Erklärung an ein Gericht als Einlegung eines Rechtsmittels zu verstehen ist, muss das Gericht diese Zweifel durch Nachfrage klären. Zweifel können etwa bestehen, wenn die Erklärung nicht das Wort "Beschwerde" oder ein ähnliches Wort enthält und der Erklärende rechtsunkundig sowie der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 erhielt ein Beschuldigter vom Amtsgericht Nürnberg einen Strafbefehl, wonach dieser eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 € zu zahlen hatte. Gegen den Strafbefehl legte der Beschuldigte verspätet Einspruch ein. Daher verwarf das Gericht den Einspruch als unzulässig. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lehnte das... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020
- 49 C 493/19 -

Unklare Schön­heits­reparatur­klausel bei Pflicht des Mieters zum "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen"

Unklare Regelung zur Pflicht der Streichung der Fenster auch von außen

Regelt eine Schön­heits­reparatur­klausel, dass der Wohnungsmieter für das "Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen" verpflichtet ist, so ist unklar, ob das Streichen der Fenster auch von außen geschuldet ist, was unzulässig wäre. Diese Unklarheit geht gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, so dass die Abwälzung der Schön­heits­reparaturen insgesamt unwirksam ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hamburg um die Auszahlung der Mietkaution. Diese hielt die Vermieterin zurück, da die Mieter ihrer Meinung nach nicht ihrer Schönheitsreparaturpflicht nachgekommen seien. Nach einer Klausel im Mietvertrag waren die Mieter unter anderem... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2016
- 1 S 117/16 -

Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege

Vorliegen einer unklaren Regelung

Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen die Mieter einer Wohnung auf Zahlung von Schadensersatz wegen mangelnder Pflege bzw. Beschädigung des Rasens. Die Vermieterin warf den Mietern vor, gegen ihre Pflicht aus dem Mietvertrag, die Gartenflächen auf eigene Rechnung "in Ordnung" zu halten, verstoßen zu haben.Das Landgericht Köln... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
- 67 S 100/19 -

Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen

Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters

Wird mittels eines Formular­miet­vertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von Schadensersatz. Nach dem Formularmietvertrag war den Mietern die Gartenpflege auferlegt. Der Vertrag regelte zwar eine Vielzahl von Verhaltenspflichten der Mieter im Detail, die Befugnis zum Fällen von Bäumen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017
- 9 U 12/17 -

Klausel in Haus­rats­versicherung zur "unverzüglichen" Einreichung einer Stehlgutliste "bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls" klar und verständlich

Kein Verstoß gegen Transparenzgebot

Die Klausel in den AGB einer Haus­rats­versicherung, wonach "bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls" eine Stehlgutliste "unverzüglich" einzureichen ist, ist klar und verständlich. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Verbraucherschutzverein im Jahr 2016 gegen einen Hausratsversicherer eine Unterlassungsklage. Der Verein hielt eine Klausel in den AGB des Versicherers zur Vorlage einer Stehlgutliste für nicht klar und verständlich und damit für unwirksam. Die Klausel begann mit der einleitenden Formulierung "Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls".... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.07.2014
- 2 Wx 188/14 -

Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar

Verstoß gegen Dritt­bestimmungs­verbot gemäß § 2065 Abs. 2 BGB

Die Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar. Denn die Person des Bedachten kann ohne Klärung der Frage nach dem "Beistehen" und den "letzten Stunden" durch einen Dritten, wie etwa durch ein Gericht, nicht beantwortet werden. Es würde daher ein Verstoß gegen das Dritt­bestimmungs­verbot aus § 2065 Abs. 2 BGB vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Februar 2013 die Erblasserin verstarb, machte ihr Nachbar die Alleinerbschaft geltend und beantragte die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins. Er verwies zur Begründung auf ein von der Erblasserin im September 2009 handgeschriebenes und unterschriebenes Schreiben, in welchem stand: "Wer mir in den letzten Stunden beisteht,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2014
- 8 W 341/14 -

"Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen": Unklare Formulierung auf Briefumschlag spricht gegen Testierwillen

Strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens bei unüblichen Testamenten

Schreibt ein Erblasser auf einen Briefumschlag "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen", so spricht dies gegen einen Testierwillen. Denn es bleibt unklar, ob nicht nur eine Unmutsäußerung vorliegt und wer stattdessen erben soll. Wird ein Testament in einer unüblichen Form abgefasst, so sind strenge Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens zu stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Erblasser im Juli 2014 verstarb, beanspruchten seine beiden einzigen und aus erster Ehe stammenden Kinder das Erbe. Die erste Ehefrau war bereits zuvor vestorben. Es gab jedoch Zweifel am Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, da ein Briefumschlag existierte auf dem stand: "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen".... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2014
- VII ZR 334/12 -

Keine heimliche Vertragsänderung: Änderungen eines Vertragsangebots müssen klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden

Bei fehlender Klarheit und Deutlichkeit wird eine Vertragsänderung nicht Vertragsbestandteil

Ändert der Empfänger eines Vertragsangebots den Inhalt des Angebots, so werden diese Änderungen nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Empfänger eines Angebots zum Abschluss eines Bauvertrags änderte das Angebot hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Zudem wurde ein Verrechnungsverbot aufgenommen. Das so geänderte Vertragsangebot wurde an den Absender zurückgeschickt. Dieser übersah nach eigenen Angaben die Änderungen und unterzeichnete daher das geänderte Vertragsangebot.... Lesen Sie mehr



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