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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013
- 5 LA 50/12 -
Abstellen eines Fahrzeugs auf abschüssiger Straße ohne Anziehen der Handbremse und Einlegen des Gangs ist grob fahrlässig
Fahrzeugführer haftet für entstandenen Verkehrsunfall wegen des Wegrollens des Fahrzeugs
Wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellt und es unterlässt das Wegrollen des Fahrzeugs durch eine doppelte Sicherung (Ziehung der Handbremse und Einlegung eines Ganges) zu verhindern, handelt grob fahrlässig. Er haftet daher für den aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte eine
Beamtin war schadenersatzpflichtig
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass dem Dienstherrn ein Schadenersatzanspruch nach § 75 BBG zustand. Denn die
Doppelte Sicherung durch Anziehen der Handbremse und Einlegung eines Gangs war notwendig
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007
[Aktenzeichen: 19 U 127/06]) - Am Hang geparkter PKW macht sich selbständig - Grobe Fahrlässigkeit wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.02.1999
[Aktenzeichen: 2 S 10642/98])
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Dokument-Nr. 16037
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