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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erster Gang“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013
- 5 LA 50/12 -

Abstellen eines Fahrzeugs auf abschüssiger Straße ohne Anziehen der Handbremse und Einlegen des Gangs ist grob fahrlässig

Fahrzeugführer haftet für entstandenen Verkehrsunfall wegen des Wegrollens des Fahrzeugs

Wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellt und es unterlässt das Wegrollen des Fahrzeugs durch eine doppelte Sicherung (Ziehung der Handbremse und Einlegung eines Ganges) zu verhindern, handelt grob fahrlässig. Er haftet daher für den aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden. Dies hat das Oberverwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte eine Beamtin ihr Dienstfahrzeug auf einer abschüssigen Straße ab. Zur Sicherung gegen das Wegrollen zog sie die Handbremse an. Dennoch setzte sich das Fahrzeug in Bewegung und verursachte ein Verkehrsunfall. Der Dienstherr verlangte aufgrund dieses Vorfalls von der Beamtin Schadenersatz. Er war der Meinung, sie hätte das Fahrzeug zusätzlich durch Einlegung eines Gangs sichern müssen.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass dem Dienstherrn ein Schadenersatzanspruch nach § 75 BBG zustand. Denn die Beamtin habe den Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht. Sie habe nicht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007
- 19 U 127/06 -

Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen

Bei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen

Wer seinen Wagen auf abschüssiger Straße (hier: 10 % Gefälle) nur mit angezogener Handbremse parkt, ohne den ersten Gang einzulegen, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einer Straße abgestellt, die ein Gefälle von ungefähr 10 % aufwies. Er hatte die Handbremse angezogen - nicht aber den ersten Gang eingelegt. Das Fahrzeug rollte weg und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Vor Gericht behauptete er, möglicherweise versehentlich den dritten Gang eingelegt zu haben.... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.02.1999
- 2 S 10642/98 -

Am Hang geparkter PKW macht sich selbständig - Grobe Fahrlässigkeit wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen

Keine Entschädigung von der Kaskoversicherung

Kraftfahrzeuge müssen so geparkt werden, daß sie sich nicht „selbständig" machen können. Vor allem beim Abstellen auf einer Gefälle-Strecke sollten der Fahrer unbedingt dafür sorgen, daß sein Fahrzeug nicht ungewollt wegrollt und womöglich Schaden anrichtet. Dazu genügt es nicht, einen Gang einzulegen; vielmehr muß auch noch die Handbremse fest angezogen werden. Wer dies unterläßt, setzt sich dem Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit" aus. Das bekräftigte das Landgericht Nürnberg-Fürth.Weil es eine Autofahrerin offenbar an der nötigen Sorgfalt hatte fehlen lassen, braucht die Vollkasko-Versicherung der Frau für den Schaden an derem PKW nicht aufzukommen, entschied das Landgericht in zweiter und letzter Instanz.

Leidtragende des Urteils ist eine Autofahrerin aus Mittelfranken. Während eines Friedhof-Besuches parkte sie ihr Auto auf einem nahe gelegenen Parkplatz. Entweder weil sie keinen Gang eingelegt oder weil sie die Handbremse nicht richtig angezogen hatte, setzte sich das Fahrzeug langsam in Bewegung. Es rollte immer weiter rückwärts und prallte schließlich gegen ein Geländer. Dabei wurde... Lesen Sie mehr




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