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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abstellen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023
- 151 C 60/22 V -
Nutzer eines E-Scooters haftet nicht für dessen Umfallen
Fahrzeughalter- und Fahrzeugführerhaftung greifen nicht für E-Scooter
Wird ein geparktes Auto durch das Umfallen eines auf dem Gehweg abgestellten E-Scooters beschädigt, so haftet dafür der Nutzer des E-Scooters regelmäßig nicht. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG oder § 18 Abs. 1 StVG scheidet bei E-Scootern aus. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde in Berlin ein geparkter Pkw von einem umgefallenen E-Scooter einer Leihfirma beschädigt. Dieser wurde etwa drei Stunden zuvor von einer Frau auf dem Gehweg abgestellt. Der Halter des Pkw klagte schließlich gegen die Fahrerin und die Halterin des E-Scooters auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Zunächst greife weder eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG noch eine Fahrzeugführerhaftung nach § 18 Abs. 1 StVG. Es gelte insofern § 8 Nr. 1 StVG. Der E-Scooter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 15.11.2023
- 1 U 15/23 -
Keine Gefährdungshaftung des Vermieters von E-Rollern
E-Roller dürfen bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf Gehweg abgestellt werden
Eine Gefährdungshaftung des Vermieter von E-Rollern nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, wenn diese eine Maximalgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen können. Zudem können E-Roller bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf dem Gehweg abgestellt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 stürzte ein Blinder in Bremen über zwei auf dem Gehweg abgestellte E-Roller. Die E-Roller wurden von einem Mitarbeiter der Mietfirma in einem Winkel von 90° quer zu einer Hauswand derart abgestellt, dass die Lenker in den Gehweg hineinragten. Dabei blieb eine Fläche des Gehwegs von über vier Metern frei. Nach der Sondernutzungserlaubnis... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.06.2023
- 10 C 121/22 -
Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung
Unwirksamkeit der fristlosen und ordentlichen Kündigung
Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im August 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin häufig für eine kurze Zeit eine Mülltüte vor ihrer Wohnungstür abstellte, um diese später zum Müllplatz zu verbringen. Zudem stellte eine Freundin von ihr bei Besuchen ihren Kinderwagen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022
- 33 C 2354/21 -
Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür
Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu
Es besteht kein Recht des Mieters vor der Wohnungstür Schuhe abzustellen. Dem Vermieter steht insofern gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung von ihrer Vermieterin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. auf Unterlassung des Abstellens von Schuhen vor der Wohnungstür in Anspruch genommen.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 BGB der Anspruch auf Unterlassung des Abstellens der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022
- 92 C 2541/21 -
Kein Recht zur Untersagung des Abstellens von E-Autos in Tiefgarage einer Wohneigentumsanlage
Entsprechender Mehrheitsbeschluss verstößt gegen Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage beschließen. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Wiesbaden im August 2021 beschlossen die Eigentümer mehrheitlich, dass das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage verboten ist. Begründet wurde dies mit einer höheren Brandgefahr von Elektrofahrzeugen. Gegen den Beschluss erhob eine der Wohnungseigentümerinnen Klage.... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03.11.2021
- 203 StRR 504/21 -
Abstellen eines Anhängers mit falschem Kennzeichen am Straßenrand stellt Kennzeichenmissbrauch dar
Vorliegen eines "Gebrauchmachens" im Sinne von § 22 Abs. 2 StVG
Wer ein Anhänger mit einem falschen Kennzeichen am Straßenrand abstellt, begeht den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 2 StVG. Es liegt insofern ein "Gebrauchmachen" des Anhängers im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde ein Angeklagte wegen Kennzeichenmissbrauchs vom Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt. Er hatte einen Fahrzeuganhänger, an dessen Heckseite ein nicht für dieses Fahrzeug zugeteiltes Kennzeichen angebracht war, an einem Straßenrand abgestellt. Gegen die Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein. Er meinte, durch das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2021
- 3 B 1/21 -
Grundstückeigentümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein
Schwieriger Abtransport der Mülltonnen vom Grundstück wegen Zuparkens der Behälter
Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Grundstückseigentümer Anfang des Jahres 2021 beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag gerichtet darauf, dass die Abfalltonnen für sein Grundstück im Rahmen der turnusmäßigen Abholung geleert werden, ohne dass er die Tonnen auf den Bürgersteig vor seinem Grundstück bereitstellen muss. Die zuständige Behörde hatte dies angeordnet, da... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus
Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vermieterin wollte erreichen, dass der Mieter den Transport seines Fahrrads in seine Wohnung unterlässt. Da der Mieter dieses Ansinnen zurückwies, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
- 4 C 143/17 -
Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen
Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig
Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht... Lesen Sie mehr
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