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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abstellen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus
Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vermieterin wollte erreichen, dass der Mieter den Transport seines Fahrrads in seine Wohnung unterlässt. Da der Mieter dieses Ansinnen zurückwies, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe nicht nach § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Fahrradtransports durch das Treppenhaus zu. Denn dies stelle keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und sei daher von der Vermieterin zu dulden.Zunächst ergebe... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
- 4 C 143/17 -
Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen
Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig
Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 15.11.2018
- 15 S 112/17 -
Vom Vermieter veranlasstes Abstellen der Wasserversorgung berechtigt zur Mietminderung von 50 %
Einschränkung der Nutzbarkeit von Badezimmer und Küche
Lässt der Vermieter die Wasserversorgung einer Mietwohnung abstellen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 50 %. Denn durch die fehlende Wasserversorgung ist das Badezimmer gar nicht und die Küche nur eingeschränkt nutzbar. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall veranlasste der Vermieter einer Wohnung im September 2016 beim örtlichen Versorgungsträger, dass die Wasserversorgung zu der Wohnung abgestellt wird. Dieser Zustand dauerte bis Januar 2017. Die Mieter der Wohnung beanspruchten aufgrund dessen eine Mietminderung. Da der Vermieter dies nicht akzeptierte, kam es zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 02.12.2016
- 10 S 99/16 -
Vermieter darf Mieter bei wiederholter vertragswidriger Treppenhausnutzung durch Abstellen von Gegenständen ordentlich kündigen
Angedrohte Unterlassungsklage schließt Kündigung nicht aus
Nutzt ein Wohnungsmieter wiederholt vertragswidrig das Treppenhaus indem er dort Gegenstände abstellt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dass der Vermieter zuvor anstatt einer Kündigung eine Unterlassungsklage angedroht hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte eine Wohnungsmieterin seit dem Jahr 2008 immer wieder das Treppenhaus durch das Abstellen von Gegenständen, wie etwa ein Schuhregal, ummantelte 5-Liter-Glasgefäße und Kartons. Jedes Mal wurde sie daraufhin von der Vermieterin unter Fristsetzung zu Entfernung der Gegenstände aufgefordert. Obwohl die Mieterin der Aufforderung jedes Mal nachkam, wiederholte... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.12.2017
- 425 C 6305/17 -
Kein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Entfernung eines im Hausflur abgestellten Kinderwagens durch Mieter einer Eigentumswohnung
Keine Beeinträchtigung des Wohnungseigentümers durch abgestellten Kinderwagen
Stellen die Mieter einer Eigentumswohnung im Hausflur einen Kinderwagen ab, so kann ein Wohnungseigentümer nicht die Beseitigung des Kinderwagens gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, wenn von diesem keine Beeinträchtigungen ausgehen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellten die Mieter einer im 1. Obergeschoss gelegenen Eigentumswohnung einen Kinderwagen im Erdgeschoss in einem Flurabschnitt ab, der zur Kellertreppe führt. Die Mieter waren Eltern eines 2 ½-jährigen Kindes. Die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung kam zwar an dem Kinderwagen ohne Probleme vorbei. Sie hielt das Abstellen des Wagens im Hausflur aber für... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2012
- 63 S 576/11 -
Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Einschreiten des Vermieters gegen Abstellen von Kinderwagen im Hausflur ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung
Vermieter kann grundsätzlich frei über Nutzung des Hausflurs entscheiden
Ein Wohnungsmieter kann ohne Vorliegen von konkreten Behinderungen nicht verlangen, dass der Vermieter gegen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur vorgeht. Vielmehr kann der Vermieter gemäß § 903 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wie der Hausflur genutzt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass andere Mieter oder Besucher es unterlassen im Hauseingang Kinderwagen abzustellen. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter es ausdrücklich erlaubte, dass die Mieter einer Wohnung im Hochparterre im Treppenhaus ein Kinderwagen abstellen. Da der Vermieter sich weigerte dem... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in Teilungserklärung meint Nutzung als Abstellmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde den Eigentümern einer Wohnung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt, auf ihren im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz ein Fahrradständer zu errichten und zwei Elektrofahrräder aufzustellen. Dies stieß nicht bei allen Wohnungseigentümern auf Gegenliebe, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Marburg, Urteil vom 16.02.2017
- 9 C 757/16 -
Stromanbieter darf Stromversorgung bei schlüssiger Beanstandung von Forderungen seitens des Kunden nicht unterbrechen
Ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Zählern muss gegebenenfalls überprüft werden
Das Amtsgericht Marburg hat entschieden, dass der Stromversorger die Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs nicht unterbrechen darf, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und keine ordnungsgemäße Funktionsfeststellung des Messgeräts durchgeführt wurde.
Das Amtsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ein Grundversorger die Versorgung wegen Zahlungsverzugs einstellen kann, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Verzug ist. Unberücksichtigt bleiben dabei form- und fristgerecht sowie schlüssig beanstandete Forderungen.Im vorliegenden Fall seien laut Stromversorger insgesamt fast 8.000 Euro an Rückständen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landau, Urteil vom 22.07.1987
- 3 C 368/87 -
Schafft Vermieter keine zumutbare Abstellmöglichkeit für Kinderwagen kann er sich nicht auf Abstellverbot berufen
Transport eines Kinderwagens ins 2. Obergeschoss für Mutter unzumutbar
Schafft ein Vermieter keine zumutbare Abstellmöglichkeit für einen Kinderwagen, kann er sich nicht auf ein mietvertragliches Verbot des Abstellens berufen, wenn ein Kinderwagen an einer Stelle steht, an der es zu keiner Behinderung kommt. Einer Mutter ist es nicht zuzumuten einen Kinderwagen in das 2. Obergeschoss zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Landau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Wohnungsmieterin ihren Kinderwagen in einer Treppennische abzustellen. Diese war jedoch durch einen Blumentopf mit einem Farn besetzt. Der ebenfalls im Haus lebende Vermieter weigerte sich den Blumentopf zu entfernen, da dieser seiner Meinung nach der Verschönerung des Hausflurs diene. Zudem verwies er auf das mietvertragliche Verbot... Lesen Sie mehr
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