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Landgericht München I, Urteil vom 03.03.1989
30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer die Belästigungen durch den nachbarlichen Hahn "Blasi" nicht mehr hinnehmen. Dieser krähte tagsüber so laut und so oft, dass sich der Grundstückseigentümer auf seiner 8-10 Meter entfernten Terrasse nicht mehr wohl fühlte. Er verlangte daher die Beseitigung des Hahns.

Krähen des Gockels stellte Eigentumsstörung dar

Das Landgericht München I stellte fest, dass dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Unterlassung der Eigentumsstörung durch die Geräusche des Hahns zustand (§ 1004 BGB). Es habe jedoch im Ermessen des Hahnbesitzers gelegen, welche Maßnahmen er zum Ausschluss einer zukünftigen Beeinträchtigung ergreift.

Beschränkung der Lautstärke nicht begrenzt auf Ruhezeiten oder einer bestimmten Lautstärke

Nach Ansicht des Landgerichts habe der Hahnbesitzer nicht nur die Lärmbeeinträchtigung in den Ruhezeiten verhindern müssen, sondern generell. Denn der Grundstückseigentümer und seine Frau haben angesichts der besonderen Nähe und Lästigkeit des Krähens die Beeinträchtigungen auch außerhalb der Ruhezeiten nicht ertragen müssen. Zudem sei keine Beschränkung auf eine bestimmte Lautstärke nötig gewesen, da sich die Lästigkeit gerade nicht nur aus der Lautstärke ergeben habe.

Wesentliche Grundstücksbeeinträchtigung lag vor

Das Krähen des Gockels habe darüber hinaus, nach Auffassung des Landgerichts, eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks dargestellt (vgl. § 906 Abs. 1 BGB). Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit sei dabei ein Durchschnittsnutzer eines betroffenen Grundstücks und nicht das subjektive Empfinden des Gestörten. Daher sei es unbeachtlich, ob sich andere Nachbarn über den Lärm beschwerten oder nicht. Für ein Wohngrundstück sei maßgebend, ob das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch sinkt.

Hahnengeschrei beeinträchtigte Annehmlichkeit des Wohnens

Durch den Hahnengeschrei habe hier das Wohnen an Annehmlichkeit und Gebrauchsfähigkeit verloren, so das Landgericht weiter. Es sei insofern zu beachten gewesen, dass das Krähen als besonders lästig empfunden wurde. Die Lästigkeit habe sich aus seiner Plötzlichkeit sowie der besonderen Tonalität und Modulation ergeben. Somit unterscheide sich das Gockelkrähen vom Straßenlärm, welcher einen gewissen Dauerpegel erreicht, und dem Fluglärm, welcher langsam auf- und abschwellt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 1178/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1989, Seite: 1178
NJW-RR 1989, 1178

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Kommentare (7)

 
 
Sag ich nicht schrieb am 07.09.2022

Verständlich, ich habe auch so ein kack Vieh vor dem Fenster. Jede Nacht zwischen 4 und 5 Uhr weckt mich der Dreckshahn.

Dennis Langer schrieb am 28.03.2022

Allen Beteiligten mit Ausnahme des Beklagten sei dringend eine Psychotherapie sehr zu empfehlen.

Nike Sander schrieb am 07.07.2021

Wir haben direkt neben unserem Grundstück eine Hühnerschar (6 Hennen und ein Hahn), die Nachbars gehören, ich spreche also aus Erfahrung. Der Gockel lernt gerade erst krähen, das ist zum Schreien komisch - ganz ehrlich: wir lieben unser "nervendes Hahnengeschrei" von nebenan. Gehört zum Landleben dazu und ist mir lieber als die Söhne des anderen Nachbarn, die teilweise ganze Nachmittage bei offenem Fenster lauthals brüllend vor der Playstation sitzen. Das Gegröhle von wegen "Ja klaaaar, leck mich am Aaaaa***!!!" alle halbe Minute bekommt das gesamte Viertel zu hören.

Von erwachsenen jungen Männern Mitte zwanzig sollte man eigentlich erwarten können, dass sie den Begriff "Zimmerlautstärke" kennen - beim Tier ist das reiner Instinkt.

Mein Vorschlag an die "Gockel-Geplagten": setzt euch mit den Hühnerbesitzern zusammen und findet zusammen - und zwar sachlich, nicht mit Gemotze und Drohungen - eine Lösung, mit der alle leben können. Wir sind auch gerade mit den Hühnerhaltern im Gespräch, um ihnen bei dieser Aktion zu helfen... denn die Eltern der Brüller/Gröhler beschweren sich über den Hahn. Allerdings versuchen wir, alle zusammen die beste Lösung zu finden. Der Hahn bekommt jetzt versuchsweise eine Transportkiste zum Übernachten, die dann eben erst morgens um halb Neun rausgebracht wird; wir hoffen, dass damit der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt... und ein paar kostenlose Frühstückseier werden ihren Weg nach drüben sicherlich auch hin und wieder finden.

Rico Wilke schrieb am 28.06.2021

hier haben bisher wohl nur Leute kommentiert, die kein nervendes Hahnengeschrei zu jeder Tageszeit ertragen müssen. Wenn ich das Vieh in meiner Nachbarschaft erwische, ist er dran.

Von wegen Lebensrechte...

klaus butzer schrieb am 15.03.2021

ganz einfach,den nachbarn und die richter einschläfern

eono schrieb am 26.07.2019

Es gibt ja immer mal Tiere, die lernen Fremdsprachen.

Wenn dem Kläger der Lärm durch Straßenverkehr und

Flugzeugen lieber ist - vielleicht kann man den Hahn überreden.

Aber vielleicht verträgt er sich mit dem vergleichsweise

ruhigeren Hahn besser, wenn er andere Flugrouten und

eine Umgehungsstraßes vorschlägt - eine entsprechende

Änderung in Angriff nimmt.

eono schrieb am 26.07.2019

Das Tier - hier ein Gockel/Hahn hat Lebensrechte.

Dazu gehört, dass er sich entsprechend seiner Art äußert -

er darf krähen. Das ist seine naturgemäße Aufgabe.

Warum er krähen muss, weiß ich nicht. Ich bin kein Biologe.

Wahrscheinlich weil er ein Vogel ist.

Weshalb er auch nicht zwangsläufig die Menschen verstehen muss - noch die Sprache der Menschen.

Wobei es in aller Regel so ist, dass die Tiere - auch Vögel

die Menschen besser verstehen als umgekehrt.

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