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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.2012
- BVerwG 2 C 74.10 und BVerwG 2 C 75.10 -
Mindestaltersgrenzen für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn verfassungswidrig
Nichteinbeziehung in Auswahl aus Altersgründen verstößt zudem gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Eine Vorschrift in einer Laufbahnverordnung, die eine Mindestaltersgrenze - hier 40 Jahre - für einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn vorschreibt, ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Den Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls, zwei Steuerhauptsekretärinnen in der Finanzverwaltung des Saarlandes, war die Zulassung zum Aufstieg für besondere Verwendungen für Steuerbeamte verweigert worden, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren.
OVG: Maßgebliche Mindestaltersregelung mit höherrangigem Recht vereinbar
Ihre hiergegen gerichteten Klagen waren in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat zur Begründung u.a. ausgeführt, die im Streitfall maßgebliche Mindestaltersregelung sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Der Verordnungsgeber bewege sich mit der Annahme, dass Lebensältere im Sinne von „gestandenen“ Männern und Frauen mit einer verfestigten Persönlichkeit eher als Vorgesetzte akzeptiert würden als Lebensjüngere, im Rahmen seines Gestaltungsspielraums.
Lebensalter lässt grundsätzlich keine Rückschlüsse auf Eignung für ein angestrebtes Amt zu
Die Revisionen der Klägerinnen hatten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass ihre Nichtberücksichtigung wegen Nichterreichens der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 11.08.2009
[Aktenzeichen: 2 K 1920/08 und 2 K 1919/08] - Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 29.09.2010
[Aktenzeichen: 1 A 156/10 und 1 A 157/10]
- Nordrhein-Westfalen: Altersgrenzen für Verbeamtung von Lehrern wirksam
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 76.10, BVerwG 79.10 und BVerwG 2.11]) - VG Neustadt: Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze möglich
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.11.2010
[Aktenzeichen: 6 K 271/10.NW, 6 K 343/10.NW 6 K 531/10.NW 6 K 842/10.NW])
Jahrgang: 2013, Seite: 760 JuS 2013, 760 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 80 NVwZ 2013, 80
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Dokument-Nr. 14240
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