wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verfassungswidrigkeit“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2024
- 5 C 7.22 -

Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen Kinde­rtages­einrichtung

Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kinde­rtages­einrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung (Art. 3 Abs. 1 GG) dieser Träger. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Grundlage für die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Fassung vom 8. Juli 2016. Der größte Anteil der danach vom Jugendamt den Einrichtungsträgern zu gewährenden Förderung entfällt auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 KiBiz 2016. Dieser Zuschuss ist an den Kindpauschalen (§ 19 KiBiz 2016) ausgerichtet, die für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt werden. Er betrug im genannten Kindergartenjahr für kirchliche Träger 88 vom Hundert und für andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 91 vom Hundert. Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus,... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2023
- 26 K 134/22 und 26 K 459/23 -

Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020

BVerfG soll über Berliner Richterbesoldung entscheiden

Die familienbezogenen Besoldungs­bestandteile der Berliner Richter und Staatsanwälte mit drei und vier Kindern waren nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin im Zeitraum 2011 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Da nur das Bundes­verfassungs­gericht verbindlich die gesetzlich geregelten Familienzuschläge für verfassungswidrig erklären kann, hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Frage dem Bundes­verfassungs­gericht vorgelegt. Die Feststellungen sind auf weitere Besoldungsgruppen, insbesondere die für Beamten geltende A-Besoldung, übertragbar.

Die Klägerinnen der entschiedenen Verfahren sind Richterinnen des Landes Berlin. Richter und Staatsanwälte erhalten monatlich einen Grundbetrag nach der R-Besoldung (auch um deren Verfassungswidrigkeit wird gestritten, vgl. zuletzt dazu Pressemitteilung Nr. 25/2023). Je nach familiärer Situation wird die Grundbesoldung um sog. Familienzuschläge erhöht, wobei es insbesondere auf die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundes­besoldungs­gesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungs­rechtliche Abstandsgebot.

Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 4.22 -

Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig

BVerwG hat das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt

Das Bundes­verwaltungs­gericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundes­verfassungs­gericht zur Entscheidung vorgelegt.

Anfang 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 verfassungswidrig ist. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, dieses Defizit durch eine Erhöhung der Grundgehälter dieser Gruppe von Professoren auszugleichen und diese Erhöhung auf die den Professoren zuvor gewährten individuellen Leistungsbezüge anzurechnen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.06.2023
- 26 K 245/23, 26 K 246/23 und 26 K 247/23 -

Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig

Besoldung genügt den verfassungs­rechtlichen Mindestvorgaben nicht

Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 - wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 - in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.

Die drei Kläger der entschiedenen Verfahren sind Richter des Landes Berlin. Zwei Richter befinden sich als Richter am Amtsgericht bzw. Richter am Landgericht in der (Eingangs-)Besoldungsgruppe R 1, der dritte, ein Vorsitzender Richter am Landgericht, wird nach der Besoldungsgruppe R 2 besoldet. Sie berufen sich auf das Bundesverfassungsgericht, das in den letzten Jahren Maßstäbe dafür... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.01.2023
- IX R 15/20 -

BFH zur Verfassungs­mäßigkeit des Solidaritäts­zuschlags

Solidaritäts­zuschlag stellt verfassungs­rechtlich zulässige Ergänzungsabgabe dar

Die Erhebung des Solidaritäts­zuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2020 einen Bescheid über 2.078 € und für das Jahr 2021 einen Vorauszahlungsbescheid über insgesamt 57 € Solidaritätszuschlag erlassen. Vor dem Finanzgericht hatte das klagende Ehepaar keinen Erfolg. Mit ihrer beim Bundesfinanzhof eingelegten Revision brachten... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.01.2023
- 2 BvF 2/18 -

Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteien­finanzierung ist verfassungswidrig

Anhebung der staatlichen Parteien­finanzierung war rechtswidrig

Das Bunde­sverfassungs­gericht hat entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und damit nichtig ist.

Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sich 216 Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (PartGuaÄndG 2018), durch den das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen politischen Parteien im Wege der staatlichen Teilfinanzierung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24.11.2022
- 6 K 68/21 -

Finanzgericht Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor

Ist die rückwirkende Neuregelung verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Hamburg hat das Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG) zu der Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) in der Fassung des Abzug­steuer­entlastungs­modernisierungs­gesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (BGBl. I. 2021, 1259) insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5 a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, angeordnet wird.

Hintergrund der Vorlage ist eine mit dem AbzStEntModG rückwirkend ab Einführung der sog. Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) im Jahr 1999 in Kraft getretene Neuregelung, die den sog. Unterschiedsbetrag betrifft. Ein solcher Betrag wird bei der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vom Finanzamt für jedes dem Schiffsbetrieb unmittelbar dienende Wirtschaftsgut und... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.08.2022
- 14 ME 288/22 -

Fehlende gesetzliche Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraums in Spielhalle nicht eindeutig verfassungswidrig

Eilantrag auf Einrichtung eines Raucherraums scheitert

Sieht ein Nicht­raucher­schutz­gesetz nicht die Möglichkeit vor, einen Raucherraum in einer Spielhalle einzurichten, so ist dies nicht eindeutig verfassungswidrig. Daher ist ein Eilantrag auf Einrichtung eines Raucherraums zum Scheitern verurteilt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz war es nicht möglich, in einer Spielhalle einen Raucherraum einzurichten. Ein Spielhallenbetreiber sah dies als verfassungswidrig an und beantragte daher im Eilverfahren die Feststellung, einen Raucherraum in seiner Spielhalle einrichten zu dürfen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- 5 K 296/20 und 5 K 297/20 -

Vor 2001 ausgeschiedene Berliner Abgeordnete haben keine höhere Ansprüche

Neuregelung der Altersentschädigung für ausgeschiedene Abgeordneten rechtmäßig

Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die Altersentschädigung der Abgeordneten neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Etablierung eines "Vollzeitparlamentes" erhöht sich die Entschädigung der aktiven Abgeordneten von 3.944 Euro auf 6.250 Euro (§ 6 Abs. 1 LAbgG). ... Lesen Sie mehr




Werbung