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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verfassungswidrig“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.06.2024
- 18 K 342/22 -
BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld
VG Berlin legt Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor
Die Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über die Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende im Jahr 2021 verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die jetzt 29 Jahre alte Klägerin studierte ab 2016 Medizin an der Charité und erhielt für das Studium antragsgemäß Ausbildungsförderung. Ihre Klage auf höhere Ausbildungsförderung für das 1. Studienjahr stellte das VG auf Antrag der Klägerin und des BAföG-Amtes zurück im Hinblick auf ein beim BVerfG anhängiges Parallelverfahren. Dieses legte das Verfahren im Mai 2021 dem BVerfG vor, weil es die Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende im Jahr 2014 für verfassungswidrig hielt. Das BVerfG hat über die Vorlage noch nicht entschieden. Wegen der Höhe der BAföG-Leistungen für das 5. Studienjahr (Oktober 2021 bis September 2022) hat die Klägerin erneut... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.02.2024
- II R 27/21 -
Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt – dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück. Der Erblasser hatte das Parkhaus als Einzelunternehmen ursprünglich selbst betrieben und ab dem Jahr 2000 dann unbefristet an den Kläger verpachtet. Das Finanzamt stellte den Wert des Betriebsvermögens fest. Dabei... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2024
- 5 C 7.22 -
Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen Kindertageseinrichtung
Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung (Art. 3 Abs. 1 GG) dieser Träger. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Grundlage für die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Fassung vom 8. Juli 2016. Der größte Anteil der danach vom Jugendamt den Einrichtungsträgern zu gewährenden Förderung entfällt auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 KiBiz 2016. Dieser Zuschuss ist an den Kindpauschalen (§ 19 KiBiz 2016) ausgerichtet,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2023
- 26 K 134/22 und 26 K 459/23 -
Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020
BVerfG soll über Berliner Richterbesoldung entscheiden
Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile der Berliner Richter und Staatsanwälte mit drei und vier Kindern waren nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin im Zeitraum 2011 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Da nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die gesetzlich geregelten Familienzuschläge für verfassungswidrig erklären kann, hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Feststellungen sind auf weitere Besoldungsgruppen, insbesondere die für Beamten geltende A-Besoldung, übertragbar.
Die Klägerinnen der entschiedenen Verfahren sind Richterinnen des Landes Berlin. Richter und Staatsanwälte erhalten monatlich einen Grundbetrag nach der R-Besoldung (auch um deren Verfassungswidrigkeit wird gestritten, vgl. zuletzt dazu Pressemitteilung Nr. 25/2023). Je nach familiärer Situation wird die Grundbesoldung um sog. Familienzuschläge erhöht, wobei es insbesondere auf die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 4.22 -
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
BVerwG hat das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt
Das Bundesverwaltungsgericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Anfang 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 verfassungswidrig ist. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, dieses Defizit durch eine Erhöhung der Grundgehälter dieser Gruppe von Professoren auszugleichen und diese Erhöhung auf die den Professoren zuvor gewährten individuellen Leistungsbezüge anzurechnen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.06.2023
- 26 K 245/23, 26 K 246/23 und 26 K 247/23 -
Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig
Besoldung genügt den verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben nicht
Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 - wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 - in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.
Die drei Kläger der entschiedenen Verfahren sind Richter des Landes Berlin. Zwei Richter befinden sich als Richter am Amtsgericht bzw. Richter am Landgericht in der (Eingangs-)Besoldungsgruppe R 1, der dritte, ein Vorsitzender Richter am Landgericht, wird nach der Besoldungsgruppe R 2 besoldet. Sie berufen sich auf das Bundesverfassungsgericht, das in den letzten Jahren Maßstäbe dafür... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.01.2023
- IX R 15/20 -
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Solidaritätszuschlag stellt verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe dar
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2020 einen Bescheid über 2.078 € und für das Jahr 2021 einen Vorauszahlungsbescheid über insgesamt 57 € Solidaritätszuschlag erlassen. Vor dem Finanzgericht hatte das klagende Ehepaar keinen Erfolg. Mit ihrer beim Bundesfinanzhof eingelegten Revision brachten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.01.2023
- 2 BvF 2/18 -
Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig
Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung war rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und damit nichtig ist.
Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sich 216 Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (PartGuaÄndG 2018), durch den das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen politischen Parteien im Wege der staatlichen Teilfinanzierung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24.11.2022
- 6 K 68/21 -
Finanzgericht Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor
Ist die rückwirkende Neuregelung verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Hamburg hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu der Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (BGBl. I. 2021, 1259) insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5 a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, angeordnet wird.
Hintergrund der Vorlage ist eine mit dem AbzStEntModG rückwirkend ab Einführung der sog. Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) im Jahr 1999 in Kraft getretene Neuregelung, die den sog. Unterschiedsbetrag betrifft. Ein solcher Betrag wird bei der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vom Finanzamt für jedes dem Schiffsbetrieb unmittelbar dienende Wirtschaftsgut und... Lesen Sie mehr
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