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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012
- VIII ZR 181/12 -
Gerüst vor der Dachgeschosswohnung und Dacharbeiten rechtfertigen Mietminderung
Minderungsquote von insgesamt 50 % angemessen
Befindet sich über einen Zeitraum von vier Monaten ein Gerüst vor der Dachgeschosswohnung und werden eine Woche lang Dacharbeiten ausgeführt, so rechtfertigt dies eine Minderung der Miete um insgesamt 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhöhte eine
Minderungsrecht bestand
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der
Keine Überspannung der Darlegungslast des Mieters
Darüber hinaus seien die Anforderungen eines Mieters an der Darlegung eines Mangels nicht zu überspannen, so der Bundesgerichtshof. Wer eine Situation detailliert durch Fotos veranschaulicht, genüge seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bochum, Urteil vom 01.12.2011
[Aktenzeichen: 45 C 82/11] - Landgericht Bochum, Urteil vom 08.05.2012
[Aktenzeichen: I-9 S 14/12]
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Dokument-Nr. 15324
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