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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dacharbeiten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.10.2014
- 14 U 34/14 -
Schwere Verletzungen nach Sturz vom Dach: Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft für unfallbedingte Aufwendungen
Arbeitgeber lässt Bauarbeiten ohne Sicherheitsvorkehrungen durchführen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Arbeitgeber dem Grunde nach dazu verurteilt, einer Berufsgenossenschaft die von ihr zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen zu erstatten, nachdem ein Mitarbeiter bei Bauarbeiten am Dach gefallen war und sich schwer verletzt hatte. Da der Arbeitgeber die Dacharbeiten von den Mitarbeitern ohne Sicherheitsvorkehrungen durchführen ließ hatte er nach Auffassung des Gerichts damit gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Über die Höhe der zu erstattenden Aufwendungen muss das Landgericht Oldenburg entscheiden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mitarbeiter der beklagten Firma arbeitete im Dezember 2007 auf dem Flachdach eines Werkstattneubaus in Diepholz. Das Flachdach war mit Rauhspundplatten belegt, auf denen weitere Arbeiten ausgeführt wurden. In die Rauhspundplatten sägten Arbeiter der beklagten Firma ca. 5 qm große Löcher. Im Anschluss wurde die gesamte Fläche mit einer Dampfsperrfolie abgedeckt. Die Löcher waren dadurch verdeckt. Hier sollten später Lichtkuppeln eingesetzt werden. Der Mitarbeiter der Beklagten betrat das Dach, stürzte in eines der Löcher und fiel mehr als drei Meter in die Tiefe. Er erlitt schwerste Verletzungen, insbesondere... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.05.2014
- 2 U 574/12 -
Verantwortlicher Vorgesetzter haftet für Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten
Schutzpflichten gelten auch in Fällen der Überlassung von Arbeitnehmern
Werden Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen zur Durchführung von Montagearbeiten auf einer Baustelle überlassen, hat der dortige Vorgesetzte die Pflicht, keine Tätigkeiten zuzuweisen, bei denen mangels berufsgenossenschaftlich vorgeschriebener Schutzmaßnahmen die Gefahr von Gesundheitsschäden besteht. Lässt er die Arbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten und kommt es dabei zu einem Unfall, kann dies dazu führen, dass der zuständige Sozialversicherungsträger seine unfallbedingt an den Geschädigten geleisteten Aufwendungen vom Vorgesetzten ersetzt verlangen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Mainz, das den beklagten Vorgesetzten zur Zahlung von insgesamt 942.436,13 Euro verurteilt hatte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Berufsgenossenschaft beansprucht Ersatz ihrer Aufwendungen, die ihr infolge eines Arbeitsunfalls ihres Versicherten entstanden sind.Die mit der Errichtung des Daches eines Kantinengebäudes in Paderborn beauftragte Arbeitgeberin des Beklagten verfügte nicht über genügend eigenes Montagepersonal. Die Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.02.2014
- 11 W 15/14 -
Bauherr muss Handwerker für Durchführung von Dacharbeiten nicht auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen hinweisen
Keine Haftung des Bauherrn für unzureichend abgesicherte Handwerker
Ein privater Bauherr ist im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Er haftet deswegen nicht, wenn ein Handwerker vom Dach stürzt, weil er die gebotene Absicherung der beauftragten Dacharbeiten unterlassen hat. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster.
Im zugrunde liegenden Verfahren ließ der in Anspruch genommene Bauherr im Februar 2010 durch den antragstellenden Elektriker aus Heiden eine Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach seiner Halle in Velen montieren. In Randbereich der Eternit-Dachflächen befanden sich Lichtfelder aus transparentem Plastik. Ohne Absicherung der Lichtfelder führte der Antragsteller die Dacharbeiten aus. Bei... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012
- VIII ZR 181/12 -
Gerüst vor der Dachgeschosswohnung und Dacharbeiten rechtfertigen Mietminderung
Minderungsquote von insgesamt 50 % angemessen
Befindet sich über einen Zeitraum von vier Monaten ein Gerüst vor der Dachgeschosswohnung und werden eine Woche lang Dacharbeiten ausgeführt, so rechtfertigt dies eine Minderung der Miete um insgesamt 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhöhte eine Vermieterin von Wohnraum im Oktober 2010 die Miete. Sie machte diese rückwirkend ab Dezember 2009 geltend. Eine Mieterin hielt dem ein Rückforderungsanspruch wegen zu viel gezahlter Miete aufgrund einer Mietminderung entgegen. Sie war der Meinung, dass der Mietgebrauch ihrer Dachgeschosswohnung durch ein, an der Fassade des Gebäudes angebrachten,... Lesen Sie mehr
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