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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
- V ZR 106/21 -
BGH: Bei Klage gegen Blockade der Feuerwehrzufahrt durch Lieferverkehr besteht Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erschwerter Zugang zum Sondereigentum rechtfertigt keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Wird die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohnungseigentumsanlage durch Lieferverkehr blockiert, so kann dagegen gemäß § 9 a Abs. 2 WEG nur die Wohnungseigentümergemeinschaft klagen. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers besteht selbst dann nicht, wenn zugleich der Zugang zum Sondereigentum erschwert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den
Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt
Während das Landgericht Wiesbaden die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. statt. Es hielt die Klägerin für prozessführungsbefugt. Zwar übe seit dem 1. Dezember 2020 gemäß § 9 a Abs. 2 WEG die Wohnungseigentümergemeinschaft die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Klägerin mache aber eine
Bundesgerichtshof verneint Prozessführungsbefugnis wegen Beeinträchtigung des Sondereigentums
Der Bundesgerichtshof widersprach dem Oberlandesgericht. Nach Auffassung
Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Beeinträchtigen oder erschweren andere Wohnungseigentümer oder Dritte den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.12.2020
[Aktenzeichen: 2 O 239/19] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2021
[Aktenzeichen: 19 U 8/21]
- Einzelner Wohnungseigentümer kann nach WEG-Reform nicht mehr vom anderen Wohnungseigentümer Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung verlangen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
[Aktenzeichen: V ZR 86/21]) - Auswirkungen von § 9 a Abs. 2 WEG auf Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor 01.12.2020 anhängige Verfahren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.05.2021
[Aktenzeichen: V ZR 299/19]) - Vertretung der verwalterlosen Zweiergemeinschaft durch Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2024
[Aktenzeichen: V ZR 6/23])
Jahrgang: 2022, Seite: 480 GE 2022, 480
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Dokument-Nr. 31844
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