die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gemeinschaftseigentum“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.02.2024
- 85 S 52/2 -
Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum
Zugehörigkeit zu einem Wohneigentum unerheblich
Ein Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch dann, wenn er nur einem Wohneigentum dient. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Im Rahmen eines im Jahr 2023 geführten Rechtstreits vor dem Landgericht Berlin II hatte das Gericht unter anderem darüber zu entscheiden, ob der Schornstein zum Gemeinschaftseigentum gehört oder nicht.Das Landgericht Berlin II entschied, dass Schornsteine regelmäßig zu den Teilen des Gebäudes gehören, die für dessen Sicherheit erforderlich seien. Sie seien damit nicht sondereigentumsfähig und stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum. Dies gelte auch dann, wenn der Schornstein nur einem Wohneigentum dient.Ein Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch dann, wenn er nur einem Wohneigentum dient. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2024
- V ZR 244/22 und V ZR 33/23 -
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
Barrierefrei hat Vorrang - BGH erlaubt Aufzug und Rampe
Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden.
Die Kläger im ersten Fall sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Anlage besteht aus zwei zwischen 1911 und 1912 im Jugendstil errichteten Wohnhäusern und steht unter Denkmalschutz. Das Vorderhaus erhielt im Jahr 1983 den Fassadenpreis der Stadt München. Die Wohneinheiten der Kläger befinden sich im dritten und vierten Obergeschoss des Hinterhauses (ehemaliges... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 98/21 -
Recht zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichen einer Gemeinschaftsfläche
Sondernutzungsrecht unterliegt immanenter Schranke
Kann eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Sondernutzungsfläche erreicht werden, so besteht ein Recht auf Betreten der Sondernutzungsfläche. Insofern unterliegt das Sondernutzungsrecht einer immanenten Schranke. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hanau gegen eine andere Wohnungseigentümerin auf Zutrittsgewährung zu einer Hoffläche. An der Hoffläche bestand ein Sondernutzungsrecht für die Beklagte. Jedoch konnte nur über diese Fläche eine im Gemeinschaftseigentum liegende Gartenfläche erreicht werden. Die Beklagte weigerte sich... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.05.2023
- 2-13 S 91/22 -
Wohnungseigentümer können Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden
Entsprechender Beschluss hält sich im Ermessensrahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sondereigentumseinheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden. Ein entsprechender Beschluss hält sich im Rahmen des weiten Ermessens des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Offenbach am Main gegen einen Beschluss. Dieser regelte, dass die Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen seien, zu deren Sondereigentumseinheit diese Einrichtungen zählen. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 116/22 -
Klage wegen Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums müssen von Wohnungseigentümergemeinschaft geführt werden
Keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Kommt es zu Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums, so ist nach § 9 a Abs. 2 WEG die Wohnungseigentümergemeinschaft klagebefugt. Der einzelne Wohnungseigentümer kann demgegenüber nicht klagen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Wohnungseigentümer im Januar 2022 vor dem Amtsgericht Bensheim Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer. Es ging dabei um eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums. Der Kläger wollte Zugang zu bestimmten Räumen im Kellergeschoss der Wohnanlage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2023
- V ZR 140/22 -
Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht
Keine Baumaßnahme am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit dem neuen Wohnungseigentumsrecht befasst und entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Doppelhaushälften auf einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück. Nach der Gemeinschaftsordnung von 1971 bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach dem Gesetz, wobei jedem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil zusteht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
- 85 S 16/21 WEG -
Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer
Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in ihre Wohnung integriert. Dagegen klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie begehrte den Rückbau.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2022
- V ZR 213/21 -
BGH räumt Eigentümergemeinschaften weiter Klagerecht ein
Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Die Klägerin ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich auf einem in München belegenen Grundstück, das ursprünglich im Eigentum der Beklagten, einem Immobilienunternehmen, stand. Die Beklagte teilte das Grundstück mit dem bestehenden Gebäude im Jahr 2012 in Wohnungseigentum auf und begann mit dem Verkauf der Einheiten. Für den zunächst beabsichtigten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
- V ZR 106/21 -
BGH: Bei Klage gegen Blockade der Feuerwehrzufahrt durch Lieferverkehr besteht Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erschwerter Zugang zum Sondereigentum rechtfertigt keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Wird die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohnungseigentumsanlage durch Lieferverkehr blockiert, so kann dagegen gemäß § 9 a Abs. 2 WEG nur die Wohnungseigentümergemeinschaft klagen. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers besteht selbst dann nicht, wenn zugleich der Zugang zum Sondereigentum erschwert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Lieferverkehr eines Supermarktes wurde zweimal wöchentlich für die Dauer von etwa eineinhalb Stunden die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohneigentumsanlage in Hessen blockiert. Dagegen richtete sich im Jahr 2019 die Unterlassungsklage einer Wohnungseigentümerin. Diese war gehbehindert und nutzte die Feuerwehrzufahrt, um zu ihrer im Hinterhaus... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Urteil vom 04.05.2020
- 31 C 222/19 -
Nießbraucher steht gegen Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ein Nießbraucher steht gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu. Dies gilt auch dann, wenn die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Dies hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Nießbraucherin einer in Schleswig-Holstein befindlichen Wohnung im Jahr 2019 vom Eigentümer Ersatz einer beschädigten Terrassentür. Da sich der Eigentümer weigerte, dem nachzukommen, erhob die Nießbraucherin Klage. Die Wohnung war Teil einer Wohnungseigentumsanlage.Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied gegen... Lesen Sie mehr