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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerwehrzufahrt“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.01.2013
- 4 L 1092/12.NW -
Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet aufgrund unzureichenden Brandschutzes zurecht untersagt
Effektiver Brandschutz für zahlreiche Grundstücke durch schlechte Wegebeschaffenheiten nicht gewährleistbar
Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat zwei Bürgern, die im Wochenendhausgebiet von Falkenstein ein Gebäude besitzen, die Nutzung ihres Anwesens zu einem dauerhaften Aufenthalt zurecht untersagt. Das sofortige Verbot sei gerechtfertigt, da die für eine Wohnnutzung erforderliche Einsatzgrundzeit der Feuerwehr für das Wochenendhausgebiet Falkenstein nicht eingehalten werden und somit für zahlreiche Grundstücke in dem Gebiet wegen der schlechten Wegebeschaffenheiten kein effektiver Brandschutz gewährleistet werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Gegenüber den Voreigentümern des Grundstücks hatte die Kreisverwaltung Donnersbergkreis im März 1981 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wochenendhauses erteilt. Die Antragsteller wohnen seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in dem von Ihnen erworbenen Häuschen, wo sie auch mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nach einem Brand im Wochenendhausgebiet Falkenstein im Oktober 2012 kam die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler aufgrund der gemachten Erfahrungen während des Löscheinsatzes zu dem Schluss, dass für zahlreiche Grundstücke... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.01.2013
- 4 L 1053/12.NW -
Verwaltungsgericht Neustadt hebt Schlafverbot im Wochenendhausgebiet Falkenstein auf
Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilt zu Unrecht Nutzungsverbot der Wochenendhäuser
Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis untersagte vorübergehende Nutzung eines Wochenendhauses zu Übernachtungszwecken in dem Wochenendhausgebiet Falkenstein aufgrund eines fehlenden Brandschutzes ist rechtswidrig, da der Bürger bereits seit 1970 im Besitz einer Baugenehmigung ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
In dem zugrunde liegenden Streitfall ist der Antragsteller Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Für dieses wurden auf der Grundlage einer Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1961, die in den 80-er Jahren außer Kraft trat, zahlreiche Baugenehmigungen zur Errichtung von Wochenendhäusern ausgesprochen. Die Baugenehmigungen wurden unter der Bedingung erteilt,... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 17.03.2005
- 6 S 21870/04 -
Abschleppen aus Feuerwehranfahrtszone: Fahrzeughalter muss Abschleppkosten ersetzen
Privater Grundstückseigentümer kann Kfz-Halter für Abschleppkosten in Haftung nehmen
Der Eigentümer eines Grundstücks, der ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abschleppen lässt, kann von dem Halter des Fahrzeugs diese Kosten erstattet verlangen, auch wenn der Halter nicht selbst sondern ein anderer das Fahrzeug gefahren und verbotswidrig abgestellt hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer ein Fahrzeug abschleppen lassen. Das Fahrzeug war auf einem Parkplatz direkt unter einem absoluten Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Anfahrtszone für Feuerwehr" abgestellt worden. Von dem Halter verlangte der Grundstückseigentümer die Erstattung der Abschleppkosten von 192 Euro sowie die Kosten für die Halterermittlung, die... Lesen Sie mehr
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