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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gemeinschaftliches Eigentum“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2023
- V ZR 140/22 -
Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht
Keine Baumaßnahme am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit dem neuen Wohnungseigentumsrecht befasst und entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Doppelhaushälften auf einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück. Nach der Gemeinschaftsordnung von 1971 bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach dem Gesetz, wobei jedem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil zusteht. Ausweislich einer späteren Ergänzung der Teilungserklärung sind sie insoweit allein für Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich und kostenpflichtig. Die Beklagten beabsichtigen gegen den Willen der Klägerin den Bau eines Swimmingpools in der von ihnen genutzten... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
- 85 S 16/21 WEG -
Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer
Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in ihre Wohnung integriert. Dagegen klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie begehrte den Rückbau.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2022
- V ZR 213/21 -
BGH räumt Eigentümergemeinschaften weiter Klagerecht ein
Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Die Klägerin ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich auf einem in München belegenen Grundstück, das ursprünglich im Eigentum der Beklagten, einem Immobilienunternehmen, stand. Die Beklagte teilte das Grundstück mit dem bestehenden Gebäude im Jahr 2012 in Wohnungseigentum auf und begann mit dem Verkauf der Einheiten. Für den zunächst beabsichtigten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
- V ZR 106/21 -
BGH: Bei Klage gegen Blockade der Feuerwehrzufahrt durch Lieferverkehr besteht Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erschwerter Zugang zum Sondereigentum rechtfertigt keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Wird die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohnungseigentumsanlage durch Lieferverkehr blockiert, so kann dagegen gemäß § 9 a Abs. 2 WEG nur die Wohnungseigentümergemeinschaft klagen. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers besteht selbst dann nicht, wenn zugleich der Zugang zum Sondereigentum erschwert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Lieferverkehr eines Supermarktes wurde zweimal wöchentlich für die Dauer von etwa eineinhalb Stunden die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohneigentumsanlage in Hessen blockiert. Dagegen richtete sich im Jahr 2019 die Unterlassungsklage einer Wohnungseigentümerin. Diese war gehbehindert und nutzte die Feuerwehrzufahrt, um zu ihrer im Hinterhaus... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Urteil vom 04.05.2020
- 31 C 222/19 -
Nießbraucher steht gegen Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ein Nießbraucher steht gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu. Dies gilt auch dann, wenn die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Dies hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Nießbraucherin einer in Schleswig-Holstein befindlichen Wohnung im Jahr 2019 vom Eigentümer Ersatz einer beschädigten Terrassentür. Da sich der Eigentümer weigerte, dem nachzukommen, erhob die Nießbraucherin Klage. Die Wohnung war Teil einer Wohnungseigentumsanlage.Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied gegen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2019
- V ZR 101/19 -
BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln
Pflichtverletzung kann Schadensersatzhaftung begründen
Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2000 beauftragte die Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage einen Gutachter mit der Prüfung der Sicherheit der Balkonbrüstungen. Das Gutachten stellte daraufhin verschiedene Mängel fest. Zwar wurde auf der anschließenden Eigentümerversammlung über mögliche Sanierungen gesprochen, passiert ist jedoch bis ins Jahr 2009 nichts. Die... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2019
- 2-13 S 103/18 -
Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche
Für Gemeinschaftsfläche bestand keine bestimmte Nutzungsart
Ist eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Fläche erreichbar, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, besteht für einen Wohnungseigentümer kein Betretungsrecht zum Erreichen der "gefangenen Fläche", wenn für sie keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist. In diesem Fall besteht nur ein Betretungsrecht wegen Vornahme von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungseigentümer im Jahr 2018 vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen anderen Wohnungseigentümer. Hintergrund dessen war, dass der Kläger über die dem Beklagten zugewiesenen Sondernutzungsfläche eine Gemeinschaftsfläche erreichen wollte. Diese Fläche war nur über die Sondernutzungsfläche des Beklagten erreichbar und war nach der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.05.2018
- 4 A 8334/17 -
Bauordnungsverfügung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss an WEG-Verwalter oder Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein
Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer nur in dringenden Fällen
Eine Bauordnungsverfügung zwecks Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss in der Regel an den WEG-Verwalter oder an die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein. Eine Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer kommt nur in den dringenden Fällen des § 21 Abs. 2 WEG in Betracht. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Wohnungseigentümer einer Wohneigentumsanlage im Dezember 2016 vom Bezirksschornsteinfegermeister wegen der Beseitigung von Mängeln an der Heizungsanlage in Anspruch genommen. Die im Gemeinschaftseigentum stehende Heizungsanlage entsprach nämlich nicht dem öffentlichen Baurecht. Der Inanspruchnahme der einzelnen Wohnungseigentümer ging voraus,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 163/17 -
BGH: Wohnungseigentümer muss für im Gemeinschaftseigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen
Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln
Eine Regelung in einer Teilungserklärung, wonach ein Wohnungseigentümer die Bestandteile einer ihm zum ausschließlichen Gebrauch bestimmte Dachterrasse auf eigene Kosten instandzuhalten- und instandzusetzen hat, ist so zu verstehen, dass er die Sanierung auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bestandteile der Terrasse auf eigene Kosten vornehmen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte an einer Dachterrasse Sondereigentum. Nach einer Regelung in der Teilungserklärung, musste er nicht nur für sein Sondereigentum die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten tragen, sondern auch für "Gebäudeteile, die nach der Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 55 S 18/18 WEG -
Wohnungseigentümer können mehrheitlich Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an Wohnungseigentümer beschließen
Eigennutzungswunsch eines Wohnungseigentümers gerichtet auf Vermietung an Wohnungsmieter steht Beschluss nicht entgegen
Wohnungseigentümer können mehrheitlich die Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehender Gartenflächen an Wohnungseigentümer zur Eigennutzung beschließen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Wohnungseigentümer eine Gartenfläche zur Weitervermietung an seine Wohnungsmieter nutzen möchte. Darin liegt keine Eigennutzung durch den Wohnungseigentümer. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wurde auf einer Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an einige Wohnungseigentümer zur Eigennutzung verpachtet werden. Die Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen sind dabei leer ausgegangen und waren damit nicht... Lesen Sie mehr