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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sondereigentum“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2022
- V ZR 106/21 -
BGH: Bei Klage gegen Blockade der Feuerwehrzufahrt durch Lieferverkehr besteht Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erschwerter Zugang zum Sondereigentum rechtfertigt keine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Wird die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohnungseigentumsanlage durch Lieferverkehr blockiert, so kann dagegen gemäß § 9 a Abs. 2 WEG nur die Wohnungseigentümergemeinschaft klagen. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers besteht selbst dann nicht, wenn zugleich der Zugang zum Sondereigentum erschwert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Lieferverkehr eines Supermarktes wurde zweimal wöchentlich für die Dauer von etwa eineinhalb Stunden die Feuerwehrzufahrt zu einer Wohneigentumsanlage in Hessen blockiert. Dagegen richtete sich im Jahr 2019 die Unterlassungsklage einer Wohnungseigentümerin. Diese war gehbehindert und nutzte die Feuerwehrzufahrt, um zu ihrer im Hinterhaus gelegenen Wohnung zu gelangen. War die Zufahrt aber durch den Lieferverkehr blockiert, musste sie den Fußweg mit den Treppenstufen nutzen. Die Betreiberin des Supermarktes wehrte sich gegen die Inanspruchnahme unter anderem mit der Begründung, dass die Wohnungseigentümerin nicht klagebefugt sei.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2020
- V ZR 295/16 -
BGH: Unterlassungsanspruch des Wohnungseigentümers wegen Lärm- und Geruchsbelästigung kann nicht auf Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden
Gleichzeitige Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums ändert daran nichts
Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung einer Lärm- und Geruchsbelästigung kann nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden. Ein entsprechender Beschluss wäre unzulässig. Dass durch die Störungen zugleich das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt wird, ändert daran nichts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagte sich eine in München lebende Wohnungseigentümerin über eine Lärm- und Geruchsbelästigung, die von der unter der ihren liegenden Wohnung ausging. Der Eigentümer der Nachbarwohnung vermietete diese an sogenannte Medizintouristen. Auf einer Eigentümerversammlung von Juni 2014 wurde beschlossen, dass der der Wohnungseigentümerin stehende Unterlassungsanspruch... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 163/17 -
BGH: Wohnungseigentümer muss für im Gemeinschaftseigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen
Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln
Eine Regelung in einer Teilungserklärung, wonach ein Wohnungseigentümer die Bestandteile einer ihm zum ausschließlichen Gebrauch bestimmte Dachterrasse auf eigene Kosten instandzuhalten- und instandzusetzen hat, ist so zu verstehen, dass er die Sanierung auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bestandteile der Terrasse auf eigene Kosten vornehmen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte an einer Dachterrasse Sondereigentum. Nach einer Regelung in der Teilungserklärung, musste er nicht nur für sein Sondereigentum die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten tragen, sondern auch für "Gebäudeteile, die nach der Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 06.06.2017
- 34 Wx 440/16 -
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Eigentümer übertragen
Übertragung der Miteigentumsanteile sowie Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen, wenn das übertragene Sondereigentum mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbs verbunden wird. Nicht erforderlich ist, dass zugleich über den Miteigentumsanteil verfügt wird oder dass die übrigen Wohnungseigentümer der Übertragung zustimmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Grundbuchberichtigungsverfahrens vor dem Amtsgericht München im Jahr 2016 Streit darüber, ob ein Wohnungseigentümer das Sondereigentum an seinen Hobbyraum wirksam auf einen anderen Wohnungseigentümer habe übertragen dürfen, ohne zugleich über die Miteigentumsanteile zu verfügen und die übrigen Wohnungseigentümer miteinzubeziehen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2016
- V ZR 29/16 -
BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Auszahlung der zwecks Schadensregulierung am Sondereigentum gezahlten Versicherungsleistung
Wohnungseigentümergemeinschaft muss Versicherungsleistung der Gebäudeversicherung auszahlen
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt diese zwecks Schadensregulierung an ein Sondereigentum eine Versicherungsleistung, so muss diese an den betroffenen Wohnungseigentümer ausgezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Wasserschadens in einem zu einer Eigentumswohnung gehörenden Hobbyraum mussten in der Zeit von Februar 2013 bis April 2014 Sanierungs- und Trocknungsarbeiten ausgeführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft erhielt aufgrund des Schadenfalls von der für das Gebäude abgeschlossenen Gebäudeversicherung einen Betrag von ca.... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in Teilungserklärung meint Nutzung als Abstellmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde den Eigentümern einer Wohnung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt, auf ihren im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz ein Fahrradständer zu errichten und zwei Elektrofahrräder aufzustellen. Dies stieß nicht bei allen Wohnungseigentümern auf Gegenliebe, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016
- V ZR 91/16 -
BGH: Übertragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht auf Sondereigentümer durch Teilungsvertrag zieht im Zweifel diesbezügliche Kostentragungspflicht nach sich
Pflicht zur Tragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungskosten muss im Teilungsvertrag nicht geregelt werden
Ist einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen eingeräumt und regelt der Teilungsvertrag eine diesbezügliche Instandsetzung- und Instandhaltungspflicht, so bedeutet dies im Zweifel, dass der Wohnungseigentümer auch die Kosten dafür zu tragen hat. Eine entsprechende Regelung im Teilungsvertrag bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen Teilungsvertrag wurde den Eigentümern zweier Erdgeschosswohnungen ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen zugewiesen. Zudem regelte der Vertrag, dass die Eigentümer für die Instandhaltung der Flächen verantwortlich waren. Im April 2015 wurde während einer Eigentümerversammlung den beiden Eigentümern der Erdgeschosswohnung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.01.2016
- 15 W 398/15 -
Von Eigentumswohnung vollständig umschlossener Innenhof kann Sondereigentum darstellen
Sondereigentumsfähigkeit des Innenhofs gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes
Ein Innenhof ist jedenfalls dann sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG), wenn er vollständig von der Eigentumswohnung umschlossen ist. Der Umstand, dass der Innenhof nach oben offen ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das Amtsgericht Halle im März 2015 einen nach oben hin offenen Innenhof, der vollständig von einer im Erdgeschoß gelegenen Eigentumswohnung umschlossen ist, zum Sondereigentum dieser Wohnung hinzuzurechnen. Denn seiner Ansicht nach handele es sich bei dem Innenhof nicht um einen Raum. Gegen diese Entscheidung legte der Eigentümer des Hauses Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.10.2011
- V ZR 75/11 -
BGH: Doppelstockgarage nebst Hebeanlage kann im Sondereigentum eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen
Schadensersatzklage gegen Wohnungseigentümergemeinschaft wegen beschädigtem Pkw unzulässig
Eine Doppelstockgarage nebst Hebeanlage kann im Sondereigentum eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen. Ist dies der Fall, ist eine Schadensersatzklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen eines durch die Garage beschädigten Pkw unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Pkw-Halter durfte im August 2009 für mehrere Tage die Doppelstockgarage eines Wohnungseigentümers nutzen. Da während dieser Zeit seiner Ansicht nach das Wagendach dadurch beschädigt worden sei, dass die hydraulische Hebeanlage sich zu tief abgesenkt habe, klagte er gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Schadenersatz... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 01.02.2016
- 1 S 12786/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht Kosten für eigenmächtige Sanierung von im Sondereigentum stehender Duplex-Garage ersetzt verlangen
Ersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer nur bei zwingend notwendiger Sanierung
Lässt die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig und gegen den Willen des Wohnungseigentümers eine in seinem Sondereigentum stehende Duplex-Garage sanieren, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht die Sanierungskosten vom Wohnungseigentümer ersetzt verlangen. Der Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn die Sanierung zwingend geboten ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Duplex-Garagen instand zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt ging die Gemeinschaft irrig davon aus, dass die Garagen im Gemeinschaftseigentum stehen. Die Hausverwaltung beauftragte aufgrund des Beschlusses eine Firma mit den Arbeiten. Anschließend teilte einer der Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr
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