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Amtsgericht Bingen, Urteil vom 04.04.2013
- 25 C 19/13 -
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Obergrenze von 120 Euro pro Einzelreparatur unzulässig
Unangemessene Benachteiligung der Mieter liegt vor
Regelt eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter Kleinreparaturen mit einem Kostenaufwand von bis zu 120 Euro selbst tragen muss, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Die Klausel ist daher unwirksam (§ 307 BGB). Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob eine
Kostentragung für Kleinreparaturen kann auf Mieter übertragen werden
Das Amtsgericht Bingen entschied zu Gunsten der
Grenze von 120 € unzulässig
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Grenze der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Amtsgericht Bingen, ra-online (zt/WuM 2013, 349/rb)
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Jahrgang: 2013, Seite: 349 WuM 2013, 349
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Dokument-Nr. 16268
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