Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2010
- VIII ZR 343/08 -
BGH: Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung
Unter Mindeststandard liegender Versorgung nur bei diesbezüglich eindeutiger vertraglicher Vereinbarung zulässig
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die klagende
"Der
Vermieter klagt auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete
Der Beklagte hat die
Gleichzeitiger Betrieb mehrer Haushaltsgeräte muss gewährleistet sein
Die dagegen gerichtete Revision des Beklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass auch der
Vertragsklausel wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
Außerdem ist die zitierte Regelung wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 BGB unwirksam. Denn der
BGH weist Sache zurück ans Landgericht
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, weil weitere Feststellungen zu den vom Beklagten behaupteten Mängeln erforderlich sind.
Werbung
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2010
Quelle: ra-online, BGH
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2010, Seite: 480 GE 2010, 480 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 169 IMR 2010, 169 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2010, Seite: 129 MietRB 2010, 129 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2010, Seite: 737 NJW-RR 2010, 737 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2010, Seite: 321 NJW-Spezial 2010, 321 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 356 NZM 2010, 356 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 235 WuM 2010, 235 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 517 ZMR 2010, 517
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9196
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9196
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.