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Amtsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2008
40-M C 125/08 -

Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns obliegt dem Vermieter und unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel

Ausstausch des Wasserhahns stellt keine Kleinreparatur dar

Die wirtschaftlich sinnvolle Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns stellt keine Kleinreparatur dar, die der Mieter schulden würde. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin von der Mieterin Zahlung von Reparaturkosten aufgrund eines Austauschs eines Auslaufventils mit Knebel. Nach dem Mietvertrag war die Mieterin verpflichtet, die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu tragen, soweit sie ihrer unmittelbaren Einwirkung unterlagen (Kleinreparaturklausel).

Austausch des Ventils Erneuerung

Das Amtsgericht entschied, dass es sich bei dem Austausch des Ventils um eine Erneuerung handelt und nicht um eine bloße Reparatur, da eine solche zwar denkbar, aber völlig unwirtschaftlich gewesen wäre. Eine Erneuerung hat aber grundsätzlich der Vermieter zu tragen.

Verkalkung unterliegt nicht Einwirkung des Mieters

Aufgrund dessen, dass der Mietvertrag die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Installationsgegenstände beschränkt hat, die der unmittelbaren Einwirkung des Mieters unterliegen, scheitert eine Zahlungspflicht der Mieterin. Denn eine unmittelbare Einwirkung auf die hier maßgebende Verkalkung hatte die Mieterin nicht. Es ist nicht ersichtlich, so dass Amtsgericht, dass ein Mieter die Kalkhaltigkeit des Wassers in irgendeiner Weise beeinflussen kann. Eine Kostenpflicht erscheint nur dann sachgerecht, wenn der Mieter es durch pflegliche und sorgsame Behandlung in der Hand hat, wie oft und in welchem Umfang Reparaturen anfallen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2012
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (zt/WuM 2010, 415/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 415
WuM 2010, 415

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11523 Dokument-Nr. 11523

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Kommentare (2)

 
 
Dr.Hess schrieb am 08.09.2014

Eine Begründung im Stil von Juristen!

Völlig daneben! Der Mieter kann der Perlator selbst für wenig Geld austauschen.

Um 1 € pro Jahr zu sparen lässt er lieber den Wasserhahn kaputt gehen. Das kostet ihn ja nichts!

Wahrscheinlich war der Richter selber Mieter!

RA Zirpin antwortete am 27.09.2021

Herr Dr. Hess, es gibt eine Anzeigepflicht gegenüber dem VM. Somit hat der Mieter völlig richtig gehandelt. Das Urteil ist nicht zu beanstanden !

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