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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kleinreparatur“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -

Reparatur von Steckdosen unterfällt Klein­reparatur­klausel

Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche

Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Klein­reparatur­klausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche aufkommen. Die Vermieterin verwies insofern auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Mitte führte zunächst aus, dass eine Kleinreparaturklausel nur wirksam sei, wenn ein Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR und eine Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart ist. So lag der Fall hier.Ein Anspruch... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -

Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig

Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten

Die in einer Klein­reparatur­klausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.04.2014
- 201 C 47/14 -

Entlüftung einer mit zentraler Heizungsanlage verbundenen Fußbodenheizung mit Spezialschlüssel nicht von Klein­reparatur­klausel umfasst

Vermieter steht kein Anspruch auf Kostenerstattung zu

Die Entlüftung einer mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbundenen Fußbodenheizung mittels eines Spezialschlüssels unterfällt nicht der Klein­reparatur­klausel. Der Vermieter kann daher nicht die Erstattung der Kosten für die Entlüftung verlangen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter gegen einen seiner Wohnungsmieter auf Erstattung der Kosten für die Entlüftung der Heizungsanlage in Höhe von ca. 47 EUR. Bei der Heizung handelte es sich um eine Fußbodenheizung, die mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbunden war. Die Heizungsentlüftung erfolgte mittels eines Spezialschlüssels. Der Vermieter meinte die... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.03.2005
- 116 C 196/05 -

Begrenzung von Klein­reparatur­kosten auf 100 Euro netto stellt keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar

Zusätzliche jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete ebenfalls nicht zu beanstanden

Eine Klein­reparatur­klausel stellt dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Kosten für eine Einzelreparatur auf 100 Euro netto begrenzt werden und eine jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete mitvereinbart wird. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung für die Beseitigung eines kleineren Mangels in ihrer Wohnung etwa 74 Euro zahlen. Der Vermieter wies zur Begründung auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hin, wonach Reparaturkosten bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter zu tragen waren. Die Mieterin hielt die Klausel für unzulässig... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 17.05.2010
- 13 C 670/10 -

Wirksame Klein­reparatur­klausel bei Beschränkung der Einzel­reparatur­kosten auf 110 EUR

Mieter muss Kosten für Reparatur von Rollläden tragen

Eine Klein­reparatur­klausel ist wirksam, wenn die Kosten pro Einzelreparatur auf 110 EUR beschränkt werden und wenn der jährliche Höchstbetrag nicht 8 % der Jahresgrundmiete bzw. 500 EUR übersteigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Reparatur der Rollläden in Höhe von einmal ca. 63 EUR und dann nochmal ca. 70 EUR tragen. Die Vermieterin verwies in diesem Zusammenhang auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach die Mieter verpflichtet waren, die Kosten für die Behebung von kleineren Schäden bis zu einem Betrag von 110 EUR... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.09.2011
- 6 C 184/11 -

Austausch einer defekten Mischbatterie kann unter die Klein­reparatur­klausel fallen

Mieter muss Kosten des Austauschs tragen

Fällt der Austausch einer defekten Mischbatterie unter die Klein­reparatur­klausel, so hat der Mieter die Kosten für den Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste in einer Mietwohnung eine undichte Mischbatterie ausgetauscht werden. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 227 EUR sollte gemäß der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag der Mieter tragen. Da sich dieser aber weigerte die Kosten zu übernehmen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Köpenick entschied, dass... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bingen, Urteil vom 04.04.2013
- 25 C 19/13 -

Kleinreparatur­klausel im Mietvertrag: Obergrenze von 120 Euro pro Einzelreparatur unzulässig

Unangemessene Benachteiligung der Mieter liegt vor

Regelt eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter Kleinreparaturen mit einem Kostenaufwand von bis zu 120 Euro selbst tragen muss, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Die Klausel ist daher unwirksam (§ 307 BGB). Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob eine Klausel im Mietvertrag wirksam sei. Die Klausel regelte, dass Kleinreparaturen mit einem Kostenaufwand von bis zu 120 Euro pro Einzelreparatur vom Mieter selbst zu tragen waren. Das Amtsgericht Bingen entschied zu Gunsten der Mieter. Grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2008
- 40-M C 125/08 -

Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns obliegt dem Vermieter und unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel

Ausstausch des Wasserhahns stellt keine Kleinreparatur dar

Die wirtschaftlich sinnvolle Erneuerung eines verkalkten Wasserhahns stellt keine Kleinreparatur dar, die der Mieter schulden würde. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin von der Mieterin Zahlung von Reparaturkosten aufgrund eines Austauschs eines Auslaufventils mit Knebel. Nach dem Mietvertrag war die Mieterin verpflichtet, die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu tragen, soweit sie ihrer unmittelbaren Einwirkung unterlagen (Kleinreparaturklausel).... Lesen Sie mehr




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