Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2015
- 29 C 3128/14 (21) -
Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung: Kein außergewöhnlicher Umstand bei betriebswirtschaftlicher Entscheidung eines Flugzeugtauschs
Planmäßiger Flug hätte ohne Verspätung durchgeführt werden können
Beruht eine Flugverspätung darauf, dass die Fluggesellschaft sich entscheidet, Flugzeuge auszutauschen, so steht dem Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO ist darin nicht zu sehen, wenn der planmäßige Flug ohne Verspätung hätte durchgeführt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Frankfurt am Main nach Hanoi kam im Oktober 2013 um einen Tag verspätet am Zielort an. Grund dafür war, dass sich die Fluggesellschaft zu einem Flugzeugtausch entschieden hatte. Das
Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen habe nach Art. 7 Abs. 1 FluggastVO ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zugestanden. Auf einen außergewöhnlichen Umstand habe sich die Fluggesellschaft nicht berufen können.
Außergewöhnlicher Umstand aufgrund Beschädigung durch Blitzeinschläge
Zwar sei es richtig, so das Amtsgericht, dass Beschädigungen eines Flugzeuges aufgrund von Blitzeinschlägen
Kein außergewöhnlicher Umstand bei betriebswirtschaftlicher Entscheidung eines Flugzeugtauschs
Die
Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren
Den Klägern habe nach Auffassung des Amtsgerichts jedoch kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2016
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2016, 31/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2016, Seite: 31 RRa 2016, 31
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22392
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22392
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.