die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „außergewöhnliche Umstände“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2019
- 23a C 158/19 -
Flugannullierung wegen kompletten Stromausfalls am Flughafen begründet keinen Entschädigungsanspruch
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen
Kommt es zu einer Flugannullierung, weil am Flughafen komplett der Strom ausfällt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Juni 2018 kam es am Flughafen Hamburg zu einem vollständigen Stromausfall. Da für eine davon betroffene Fluggesellschaft nicht absehbar war, wie lange der seit mehr als 14 Stunden andauernden Stromausfall andauern würde, entschied sie sich zur Annullierung eines Fluges am Folgetag. Die Stromversorgung konnte schließlich am frühen Morgen des 4. Juni 2020 wiederhergestellt werden, so dass der annullierte Flug hätte starten können. Ein von der Flugannullierung betroffener Fluggast klagte gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung.Das Amtsgericht Hamburg... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2019
- 67 S 49/19 -
Anspruch auf Entschädigung nach Flugannullierung wegen möglichen Unwetters
Kein Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands
Annulliert eine Fluggesellschaft einen Flug wegen möglicher witterungsbedingter Flugbeeinträchtigungen, so steht den davon betroffenen Fluggästen ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. In einem solchen Fall liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entschied sich eine Fluggesellschaft einen für den nächsten Tag geplanten Flug von Berlin zum Flughafen Schiphol zu annullieren. Hintergrund dessen waren Befürchtungen, dass die Wetterverhältnisse zu Flugbeeinträchtigungen führen können. Nachfolgend stand im Streit, ob von der Flugannullierung betroffenen Fluggästen eine Entschädigung zustehe. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Kleve, Urteil vom 07.06.2018
- 6 S 122/17 -
Kein Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung aufgrund Streiks von Fluglotsen
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Fluggästen steht kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert, weil es wegen des Streiks von Fluglotsen zu Einschränkungen im Luftraum kommt. Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei von einer Flugannullierung betroffene Fluggäste gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung. Hintergrund der Annullierung war, dass am betreffenden Flugtag im Mai 2016 die französischen Fluglotsen streikten und es daher zu Einschränkungen im französischen Luftraum kam. Die Fluggesellschaft wies die Ansprüche zurück. Ihrer Meinung... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2019
- 32 C 5554/19 (69) -
Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Eintretens des Nachtflugverbots
Kein Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands
Kommt es wegen des Eintretens des Nachtflugverbots zu einer Flugverspätung, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Entschädigungszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO stellt das Nachtflugverbot nicht dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es bei einem Flug zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Nachtflugverbot eintrat und für den Flug keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden war. Zwei davon betroffene Fluggäste klagten anschließend gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
- 2-24 S 280/18 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Warnstreiks bei einem von Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Kommt es bei einem von der Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer zu einem Warnstreik und muss deshalb ein Flug annulliert werden, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich nämlich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Dezember 2017 wollte ein Mann von Frankfurt a.M. über Amsterdam nach Panama Stadt fliegen. Jedoch wurde sein Flug annulliert, da es beim Personal des privaten Check-in-Dienstes zu einem unangekündigten Warnstreik kam. Die Fluggesellschaft hatte den privaten Dienstleister beauftragt. Der Fluggast wurde schließlich auf einen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.12.2017
- 5 S 103/17 -
Beschädigung eines Flugzeugreifens durch Fremdkörper auf Start- und Landebahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Fluggast steht wegen erheblicher Ankunftsverspätung Entschädigungszahlung zu
Wird ein Flugzeugreifen wegen eines Fremdkörpers auf der Start- und Landebahn beschädigt und kommt es deshalb zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, so steht dem Fluggast nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) ein Anspruch auf Entschädigung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im April 2016 bei einem Flug von Mallorca nach Stuttgart zu einer Ankunftsverspätung von mehr als sieben Stunden, was zwei Fluggäste zum Anlass nahmen, die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung zu verklagen. Hintergrund der Verspätung war, dass am Flugzeug im Rahmen der Vorflugkontrolle ein tiefer Schnitt in einem Reifen des Hauptfahrwerks... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2018
- 31 C 2052/18 (15) -
Flugannullierung aufgrund defekter Warnleuchte begründet Entschädigungsanspruch für Fluggast
Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Wird ein Flug wegen einer defekten Warnleuchte annulliert, so steht den davon betroffenen Fluggästen nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) ein Entschädigungsanspruch zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Männer hatten für April 2018 einen Kurzurlaub in Marseille geplant und daher einen Flug von Frankfurt am Main nach Marseille und zurück sowie eine Unterkunft gebucht. Am Tag der Abreise wurde der Flug jedoch nach dem Boarding annulliert. Grund dafür war ein Defekt an einer Warnleuchte. Aufgrund dessen rechnete die Fluggesellschaft nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.07.2017
- 20a C 42/16 -
Bei Unterschreitung der Mindestumsteigezeit durch Verspätung muss Fluggesellschaft zumutbare Maßnahmen zur Beschleunigung des Umsteigevorgangs ergreifen
Darlegungslast zur Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder Erfolgslosigkeit der Beschleunigung liegt bei Fluggesellschaft
Wird die Mindestumsteigezeit aufgrund einer Verspätung unterschritten, muss die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Umsteigevorgangs ergreifen. Will sich die Fluggesellschaft wegen der Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) berufen, muss sie darlegen, dass die Beschleunigung unmöglich, unzumutbar oder von vornherein nicht erfolgversprechend war. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Fluggast von Hamburg über London nach Chicago fliegen. Er erreichte aber seinen Zielort Chicago mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Hintergrund dessen war, dass der Zubringerflug von Hamburg nach London verspätet war, so dass sich die Umsteigezeit in London von geplanten 135 Minuten auf 36 Minuten verkürzte, was faktisch nicht ausreichte.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.03.2017
- 511 C 11408/16 -
Putschversuch in der Türkei: Fluggesellschaft muss Entschädigung wegen Flugverspätung zahlen
Flugverschiebung ohne Vorliegen konkreter Gefahrenlage am Zielflughafen stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Ein Fluggast erhält wegen einer Flugverschiebung aufgrund des Putschversuchs in der Türkei im Juli 2016 eine Entschädigung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Besteht am Zielflughafen keine konkrete Gefahrenlage, liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 16. Juli 2016 sollte gegen 6 Uhr morgens ein Flug von Stuttgart nach Antalya starten und planmäßig um 10 Uhr dort landen. Aufgrund des Putschversuchs von Teilen des türkischen Militärs am Abend des 15. Juli 2016 entschied sich die Fluggesellschaft den Flug in die Nacht des 16. Juli 2016 zu verlegen. Andere Fluggesellschaften taten dies... Lesen Sie mehr
Landgericht Landshut, Beschluss vom 18.12.2018
- 14 S 2813/18 -
Abflugverspätung führt zur Unmöglichkeit der Landung am Zielort aufgrund Gewitters: Fluggast hat Anspruch auf Entschädigung
Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen
Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden, weil das Flugzeug wegen eines Gewitters am Zielort nicht landen konnte, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO), wenn der Flug verspätet gestartet ist und im Zeitpunkt der planmäßigen Landung die Wetterlage noch unproblematisch war. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Gewitters in München konnte ein Flug aus Barcelona nicht wie geplant landen. Er musste daher nach Nürnberg umgeleitet werden, wodurch es zu einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden kam. Der Flug konnte nur deshalb wegen des Gewitters nicht in München landen, weil er bereits mit einer Verspätung von knapp zwei Stunden... Lesen Sie mehr