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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.07.2012
- 425 C 4188/12 -
Sturz aufgrund eines nachbarlichen Osternestes im Treppenhaus begründet Haftung des Nachbarn
Sturz trotz Kenntnis des Nestes führt zur Annahme eines Mitverschuldens
Stürzt ein Mieter über ein vom Nachbarn im Treppenhaus aufgestelltes Osternest, so muss der Nachbar für die Unfallfolgen haften. War dem Mieter aber die Existenz des Osternestes seit Wochen bekannt, ist ihm ein hälftiges Mitverschulden an dem Sturz anzulasten. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine
Mieterin hatte Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der
Osternest stellte Gefahrenquelle dar
Durch das Aufstellen des Osternestes haben die Nachbarn aus Sicht des Gerichts eine Gefahrenquelle geschaffen. Denn jeder Gegenstand der im
Schmerzensgeld von 100 € angemessen
Für das Gericht war es nicht nachvollziehbar, weshalb die Verletzungen der
Mieterin war Mitverschulden anzulasten
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2014
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15830
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