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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 15.11.2012
- 9 C 346/12 -
Fehlende Treppenhausreinigung durch Mieter berechtigt Vermieter zur Beauftragung einer Reinigungsfirma auf Kosten des Mieters
Vorherige Fristsetzung nicht erforderlich
Kommt ein Mieter seiner monatlichen Pflicht zur Treppenhausreinigung am Monatsanfang nicht nach, so kann der Vermieter ohne vorherige Fristsetzung auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma beauftragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verpflichtete die in dem Mietvertrag einbezogene Hausordnung die
Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten bestand
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten der
Reinigung war im Voraus geschuldet
Soweit nichts anderes vereinbart werde, sei nach Auffassung des Amtsgerichts ein turnusmäßiger
Schließlich sei es dem
Fristsetzung war nicht erforderlich
Weiterhin sei keine
Anspruch bestand ebenfalls wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag
Schließlich führte das Amtsgericht aus, dass sich der Erstattungsanspruch ebenfalls aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag ergeben habe (vgl. §§ 677, 683 BGB). Denn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2012, 669/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 101 IMR 2013, 101 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 35 MietRB 2013, 35 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 78 NJW-RR 2013, 78 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 669 WuM 2012, 669
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Dokument-Nr. 15117
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