Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 20.07.2011
- 1 K 1752/10 -
VG Sigmaringen: Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung gerechtfertigt
Verschwiegene Ermittlungsverfahren und anderweitige Verurteilungen können zur Rücknahme der Einbürgerung führen
Ist eine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erwirkt worden, erfolgt die Rücknahme dieser zu Recht. Dies hat das Verwaltungsgerichts Sigmaringen entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit wurde der Kläger bereits wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der ehemalige
VG: Rücknahme der Einbürgerung rechtens
Die
Einbürgerung während laufendem Ermittlungsverfahren rechtswidrig
Das Gericht hat die
Kläger bereits u.a. wegen terroristischer Unterstützung rechtskräftig verurteilt
Der Kläger sei zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt gewesen. Diese Straftat stehe einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
- Rücknahme einer Einbürgerung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.10.2005
[Aktenzeichen: 5 B 03.2462]) - BVerwG: Bei Täuschung kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden - auch bei Verlust der Unionsbürgerschaft
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2010
[Aktenzeichen: 5 C 12.10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12247
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12247
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.