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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17.11.2023
- 6 M 23/23 -
Kita-Platz-Vergabe: Zwangsgeld gegen Stadt Münster angedroht
Verpflichtung zur Beschaffung eines Betreuungsplatzes aus dem Beschluss vom 17.10.2023 nicht erfüllt
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster ein Zwangsgeld von 2.500,- Euro angedroht, wenn sie der 2022 geborenen Antragstellerin nicht binnen zwei Wochen einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Betreuungsumfang von wenigstens 35 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung stellt, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung der Antragstellerin erreichbar ist.
Am 8.11.2023 hatte die Antragstellerin mit dem Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer Verpflichtung aus dem Beschluss bislang nicht nachgekommen sei, die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000,- Euro beantragt.
Verpflichtung zur Beschaffung eines Kita-Platzes nicht erfüllt
Das VG hat diesen Antrag stattgegeben, hielt aber ein
Nicht alle Möglichkeiten zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ausgeschöpft
Mit diesem Vortrag habe die Stadt Münster nicht nachgewiesen, dass ihr die Erfüllung der einstweiligen Anordnung unmöglich sei. Insoweit obliege es ihr, alle – auch überobligatorischen – Anstrengungen zu unternehmen, den in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Mangel an Betreuungsplätzen zu beheben. Bezüglich des Beschlusses vom 17.10.2023 habe die Stadt jedenfalls nicht dargelegt, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33500
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