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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.09.2021
- 4 Bs 140/21 -
Beweis des Zugangs eines behördlichen Schreibens mittels Indizien möglich
Voraussetzung ist richtige Adressierung, Dokumentation des Postversands, kein Rücklauf der Post und bloßes Bestreiten des Zugangs durch Adressaten
Der Zugang eines behördlichen Schreibens kann auch mittels Indizien bewiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Schreiben richtig adressiert ist, die Übergabe an die Post dokumentiert ist, kein Rücklauf des Schreibens vorliegt und der Adressat den Zugang des Schreibens einfach bestreitet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil mit seinem Fahrzeug in Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, erging gegen den Halter im Dezember 2020 eine
Von Zugang der Anhörungsschreiben ist auszugehen
Das Oberverwaltungsgericht hielt den
Nachweis des Zugangs mittels Indizienbeweises
Voraussetzung für einen solchen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 05.05.2021
[Aktenzeichen: 5 E 470/21]
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Dokument-Nr. 31187
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