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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.08.2021
- VIII ZR 88/20 -
BGH: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Sachverständigengutachten trotz Vorliegens eines Mietspiegels
Alleiniges Abstellen auf Mietspiegel nicht zwingend
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch dann mittels Sachverständigengutachten erfolgen, wenn ein Mietspiegel vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags seit dem Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg über die
Einholung eines Sachverständigengutachten trotz Vorliegen eines Mietspiegels zulässig
Der Bundesgerichtshof hielt Gerichte grundsätzlich auch dann für berechtigt, zur Bestimmung der ortsüblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/GE 2021, 1363/rb)
- Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 27.03.2018
[Aktenzeichen: 20 C 416/17] - Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2020
[Aktenzeichen: 63 S 138/18]
Jahrgang: 2021, Seite: 1363 GE 2021, 1363 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2021, Seite: 1455 NJW-RR 2021, 1455 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 882 NZM 2021, 882
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Dokument-Nr. 31188
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