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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2018
- 26 U 4/18 -
Ärztebewertungsportal jameda.de muss falsche Tatsachenbehauptung löschen
Tatsachenbehauptungen glaubhaft von Zahnärztin widerlegt
Ein Ärztebewertungsportal hat es zu unterlassen, falsche Tatsachenbehauptungen über einen Zahnarzt zu veröffentlichen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streitfall hat das
OLG: Erstinstanzliches Urteil teilweise abgeändert
Das Oberlandesgericht Hamm hat die vorinstanzliche Entscheidung teilweise abgeändert. Allerdings bleibt das Unternehmen weiterhin dazu verurteilt, es zu unterlassen, auf seinem Portal zu veröffentlichen, die klagende Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung/ Beratung.
Zahnärztin erbringt Beweis über stattgefundene Beratung
In einem summarischen Verfahren hat das Gericht den Beweis durch die Zahnärztin als geführt angesehen, dass ihre Patientin, von der die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
- Landgericht Essen, Urteil vom 07.11.2017
[Aktenzeichen: 9 O 254/17]
- Keine "neutrale" Informationsvermittlung: Jameda muss gegen den Willen einer Ärztin veröffentlichtes Profil löschen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2018
[Aktenzeichen: VI ZR 30/17]) - Prüfungspflichten für Betreiber eines Online-Bewertungsportals dürfen Geschäftsmodell nicht wirtschaftlich gefährden oder Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2016
[Aktenzeichen: VI ZR 34/15])
Jahrgang: 2018, Seite: 155 ITRB 2018, 155
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Dokument-Nr. 25658
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