wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022
VI ZR 1244/20 -

BGH: Prüfpflichten eines Hotel­bewertungs­portals bei Abstreiten eines Gästekontakts durch Bewerteten

Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden

Die Prüfpflichten eines Hotel­bewertungs­portals werden bereits durch die Behauptung des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, ausgelöst. Die Behauptung des fehlenden Gästekontakts muss nicht näher begründet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof in einem Fall aus dem Jahr 2020 darüber entschieden, ob bereits die Behauptung der Betreiberin eines auf einem Bewertungsportal bewerteten Hotels, die Bewertungen verschiedener Nutzer liege kein Gästekontakt zugrunde, ausreicht, um Prüfpflichten des Hotelbewertungsportals auszulösen.

Behauptung des fehlenden Gästekontakts genügt zum Auslösen von Prüfpflichten

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Behauptung des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich ausreiche, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zur näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts sei er gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet.

Vorliegen von für Gästekontakt sprechende Angaben unerheblich

Dies gelte nicht nur für den Fall, so der Bundesgerichtshof weiter, dass die Bewertung keine tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen. Denn der Bewertete könne diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Gästekontakt nicht sicher feststellen.

Identität des Bewertenden ergibt sich aus Bewertung

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bedürfe es aber einer näheren Begründung des fehlenden Gästekontakts, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 11.12.2019
    [Aktenzeichen: 28 O 242/19]
  • Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.08.2020
    [Aktenzeichen: I-15 U 309/19]
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Medienrecht | Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2022, Seite: 295
RRa 2022, 295

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32292 Dokument-Nr. 32292

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32292

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung