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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verjährungsfrist“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.01.2023
- 9 AZR 456/20 -
Verjährung bei der Urlaubsabgeltung
BAG bestätigt Verjährungsfrist von drei Jahren bei Urlaubsabgeltung
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.
Die Beklagte betreibt eine Flugschule. Sie beschäftigte den Kläger seit dem 9. Juni 2010 als Ausbildungsleiter, ohne ihm seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren. Unter dem 19. Oktober 2015 verständigten sich die Parteien darauf, dass der Kläger in der Folgezeit als selbstständiger Dienstnehmer für die Beklagte tätig werden sollte. Mit der im August 2019 erhobenen Klage verlangte der Kläger u.a. Abgeltung von Urlaub aus seiner Beschäftigungszeit vor der Vertragsänderung. Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.Die Revision des Klägers hatte insoweit Erfolg, als... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2021
- 1 BvL 1/19 -
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar
KAG-Regelung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können. Die Beitragspflichten verjähren in Rheinland-Pfalz zwar vier Jahre nach Entstehung des Abgabeanspruchs. Der Beginn der Festsetzungsfrist knüpft damit allerdings nicht an den Eintritt der Vorteilslage an, weil die Entstehung des Abgabeanspruchs von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt. So bedarf es unter anderem einer öffentlichen Widmung der Erschließungsanlage, die erst nach tatsächlicher Fertigstellung der Anlage erfolgen kann. Die tatsächliche Vorteilslage und die Beitragserhebung können somit zeitlich weit auseinanderfallen. Dies verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit. Der Landesgesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Im hier vorliegenden Fall wendet sich ein Eigentümer mehrerer Grundstücke in Rheinland-Pfalz gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße. In den Jahren 1985/1986 wurde die an die Grundstücke des Klägers angrenzende Straße vierspurig mit einer Länge von knapp 200 Metern gebaut. 1991 zog die Stadt den Kläger zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2021
- IV ZR 113/20 -
Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Beginn der Verjährungsfrist wegen unsicherer Rechtslage nicht bis zur Klärung durch den BGH hinausgeschoben
Der Bundesgerichtshof hat über einen Fall entschieden, in dem der Versicherungsnehmer erhöhte Krankenversicherungsbeiträge zurückverlangte, die er seit dem Jahr 2008 aufgrund seiner Ansicht nach unwirksamer Prämienanpassungen gezahlt hatte. Der Senat hat in diesem Fall einen möglichen Anspruch auf Rückzahlung der bis zum 31. Dezember 2014 gezahlten Erhöhungsbeträge als verjährt angesehen.
Der Kläger wandte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren 2008, 2009, 2013 und 2016, die sein privater Krankenversicherer vorgenommen hatte. Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beitragserhöhungen wegen unzureichender Begründungen im Sinne des § 203 Abs. 5 VVG unwirksam seien; er forderte mit seiner im Jahr 2018 erhobenen Klage zuletzt u.a. die Rückzahlung der auf die... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2020
- VI ZR 739/20 -
Schadensersatzklage gegen VW AG wegen Verjährung erfolglos
Anspruch begründende Umständen seit 2015 bekannt
Der BGH hat in einem Fall, in dem der Fahrzeugkäufer im Jahr 2015 Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug vom sogenannten Dieselskandal betroffen ist, aber erst 2019 Schadensersatzklage gegen den Hersteller erhoben hat, Schadensersatzansprüche als verjährt angesehen.
Der Kläger erwarb im April 2013 einen von der Beklagten hergestellten VW Touran, der mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 ausgestattet ist. Der Motor war mit einer Software versehen, die erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt, und in diesem Fall in einen Stickoxid-optimierten Modus schaltet. Es ergeben sich dadurch auf dem Prüfstand... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 02.10.2020
- 11 U 76/20 -
Oberlandesgericht Oldenburg zur Verjährung der Ansprüche in der "Abgasaffäre"
Bei 2020 eingereichten Klagen in der "Abgasaffäre" können Ansprüche verjährt sein
Bereits 2016 sei der Erfolg einer Klage gegen Volkswagen erkennbar gewesen, wodurch die Verjährungsfrist Ende 2016 begonnen habe und deshalb 2019 als Ende der Verjährungsfrist festzusetzen sei.
Im hiervorliegenden Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der sein von der sog. Abgasaffäre betroffenes Fahrzeug aus dem Volkswagen-Konzern mit einem Motor des Typs EA 189 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2020 reichte er dann Schadensersatzklage gegen Volkswagen ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.09.2020
- 9 AZR 266/20 (A) -
BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
Greift die regelmäßige Verjährungsfrist?
Das Bundesarbeitsgericht hat zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.
Die Klägerin war vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 bei dem Beklagten als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Sie hatte im Kalenderjahr Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub. Mit Schreiben vom 1. März 2012 bescheinigte der Beklagte der Klägerin, dass der Resturlaubsanspruch von 76 Tagen aus dem Kalenderjahr 2011 sowie den Vorjahren am 31. März 2012... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2019
- VII ZR 184/17 -
BGH: Bei Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gilt für Gewährleistungsrechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Überwachungsleistungen 5-jährige Verjährungsfrist
Fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Bei einem Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gelten für die Gewährleistungsrechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Überwachungsleistungen die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin von Studentenwohnheimen hatte im Jahr 2001 ein leerstehendes Bürogebäude gekauft und ließ dieses vollständig entkernen und für die Nutzung als Studentenwohnheime neu aufbauen. Das Gebäude sollte mit unterschiedlich gestalten Wohneinheiten nebst Küche und Bad ausgestattet werden. Zudem wurde in die Fassade des Gebäudes eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 03.07.2020
- 6 O 842/20 -
LG Osnabrück: Bei 2020 eingereichten Klagen in der "Abgasaffäre" Ansprüche verjährt
Gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach bekannt werden des Abgasskandals gilt
Das Gesetz sieht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Sie beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Inhaber des Anspruchs erstmals erfährt, dass er einen Anspruch hat und gegen wen dieser sich richtet. In zwei Verfahren hat nun das Landgericht Osnabrück entschieden, dass diese Voraussetzungen bei der sog. Abgasaffäre jedenfalls in bestimmten Fällen spätestens im Jahr 2016 eintraten.
Im hier vorliegenden Fall hatten zwei Pkw-Eigentümer geklagt, die ihre von der sog. Abgasaffäre betroffenen Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern mit einem Motor des Typs EA 189 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatten. 2020 reichten sie dann Schadensersatzklagen gegen Volkswagen ein und forderten den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2019
- VII ZR 1/19 -
BGH: Schadensersatzanspruch wegen Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln verjährt nach drei Jahren
Zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht
Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen entstandener Mehrkosten aufgrund der Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 wurde der Reinigungsvertrag zwischen dem Land Berlin und einer Reinigungsfirma außerordentlich gekündigt, da die Firma ihre Leistung mangelhaft erbracht hatte. In der Folgezeit hatte das Land Berlin bis Mai 2016 eine andere Reinigungsfirma mit der Vornahme der Reinigungsarbeiten beauftragt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2019
- V ZR 136/18 -
BGH: Nachbargesetz von Baden-Württemberg schließt Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden von Ästen nicht aus
Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt
Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 des Nachbargesetzes von Baden-Württemberg (NRG BW) unverjährbar. Vielmehr unter liegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg gegen seinen Nachbarn auf Zurückschneiden von Ästen einer Fichte, die in sein Grundstück hineinragten. Der Nachbar hielt den Anspruch für verjährt und damit für nicht gegeben, da der Grundstückseigentümer die Klage erst mehr als drei Jahre später erhoben hatte. Der Grundstückeigentümer ließ dies nicht... Lesen Sie mehr