alle Urteile, veröffentlicht am 04.11.2014
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
- III ZR 32/14 -
Mobilfunkunternehmen darf kein Pfand für SIM-Karte berechnen
Gebührenerhebung für Zusendung der Rechnung per Post ebenfalls unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Drillisch Telecom GmbH für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen darf. Außerdem untersagte der Bundesgerichtshof dem Unternehmen, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben.
Im zugrunde liegenden Streitfall mussten Kunden laut Preisverzeichnis der Drillisch Telecom GmbH 1,50 Euro für den Versand einer Papierrechnung bezahlen. Betroffen waren vor allem Kunden ohne Internetzugang, die ihre Rechnung nicht über das Onlineportal des Anbieters abrufen und speichern konnten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dies beanstandet und vorgetragen, dass der Vorgang eine Rechnung zu erstellen, keine besondere Dienstleistung für den Kunden sei, für die das Unternehmen ein zusätzliches Entgelt fordern könne.Für die SIM-Karte hatte das Unternehmen ein Pfand von 29,65 Euro erhoben. Das Geld sollten die... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014
- OVG 1 S 30.13 -
Spielhallengesetz Berlin: Festlegung der Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle nicht verfassungswidrig
OVG verneint fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Regelung im Spielhallengesetz Berlin, wonach Betreiber von Berliner Spielhallen verpflichtet sind, die Anzahl ihrer Spielgeräte auf höchstens acht Geräte je Spielhalle zu reduzieren (§§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Gesetzes), nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig ist.
Nach der bisherigen Regelung (§ 3 Abs. 2 Spielverordnung) durften in Spielhallen bis zu 12 Geräte aufgestellt werden. Gegen die strengere Regelung in §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Berliner Spielhallengesetzes haben eine Vielzahl von Spielhallenbetreibern Klagen und vorläufige Rechtsschutzanträge erhoben und u.a. geltend gemacht, dass es dem Berliner Landesgesetzgeber für eine solche Regelung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014
- 4 Bs 26/14 -
Keine Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem Cannabiskonsum
Ein- bzw. erstmaliger Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit gelegentlichem Cannabiskonsum
Einem Autofahrer kann nicht deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil er ein- oder erstmalig Cannabis konsumiert hat und dabei Auto gefahren ist. Denn der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit dem gelegentlichen Cannabiskonsum. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 geriet ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er kurz zuvor Cannabis konsumiert hatte. Die zuständige Behörde ging von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus und entzog ihm daher die Fahrerlaubnis. Der Autofahrer bestritt jedoch einen gelegentlichen Konsum. Er gab an, nur einmal probiert... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Büdingen, Beschluss vom 15.05.2014
- 53 F 65/14 RI -
Unterhaltspflichtige Kinder haften gemäß § 1615 Abs. 2 BGB für Beerdigungskosten ihrer Eltern
Dritter kann auf Kosten des unterhaltspflichtigen Kindes Bestattung veranlassen
Ist ein Kind gegenüber seinen Eltern unterhaltspflichtig, so muss es gemäß § 1615 Abs. 2 BGB für die Beerdigungskosten der Eltern aufkommen. Kommt das Kind seiner Verpflichtung nicht nach, so kann ein Dritter auf Kosten des Kindes die Bestattung veranlassen. Dies hat das Amtsgericht Büdingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 verstarb eine Frau. Der seit dem Jahr 2010 zum Betreuer der Frau bestellte Enkelsohn veranlasste daraufhin die Feuerbestattung und die Urnenbeisetzung. Die dadurch entstandenen Kosten von ca. 3.100 EUR machte er bei seiner Mutter, die Tochter der Verstorbenen, geltend. Da sich diese aber im Hinblick auf ihre finanzielle Situation... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1980
- VI ZR 72/79 -
Unzulässigkeit der Geltendmachung von weiterem Schmerzensgeld bei Berücksichtigung der Verletzung im Vorprozess
Erneutes Schmerzensgeld bei noch nicht eingetretenen oder nicht absehbaren Verletzungsfolgen
Eine unfallbedingte Verletzung rechtfertigt dann kein weiteres Schmerzensgeld, wenn die Verletzung bereits in einem Vorprozess im Rahmen des Schmerzensgelds berücksichtigt wurde. Ein Anspruch auf erneutes Schmerzensgeld besteht nur, wenn die Verletzungsfolgen im ursprünglichen Prozess noch nicht eingetreten oder nicht absehbar waren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Unfallopfer wurde im November 1972 im Rahmen eines Prozesses für die erlittenen unfallbedingten Verletzungen ein Schmerzensgeld von 15.000 DM zuerkannt. Im Januar 1978 machte das Unfallopfer erneut ein Schmerzensgeld geltend. Zur Begründung verwies es auf die unfallbedingte Knieverletzung, die im Vorprozess nicht berücksichtigt worden sei.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2014
- 4 A 775/14 -
E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten zulässig
Nichtraucherschutzgesetz dient allein dem Schutz vor Gefahren des Passivrauchens
Gastwirte sind nach dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz nicht verpflichtet, den Gebrauch sogenannter E-Zigaretten in ihren Betrieben zu unterbinden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Köln eine Gaststätte und duldet dort den Gebrauch von E-Zigaretten durch seine Gäste. Die Stadt Köln drohte ihm Ordnungsmaßnahmen an, sollte er den ihrer Meinung nach durch das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz untersagten Konsum von E-Zigaretten in seiner Gaststätte nicht effektiv unterbinden. Der Kläger begehrte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.10.2014
- 1 L 481/14.KS -
Verstoß gegen die Chancengleichheit: Stellenausschreibung darf nicht auf Wunschkandidaten zugeschnitten sein
Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regierungspräsidium darf vorerst nicht mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regierungspräsidium vorerst nicht mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts war die Ausschreibung der Stelle so auf den bevorzugten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums zugeschnitten, dass andere Mitbewerber kaum Chancen bei der Bewerbung hatten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Kasseler Regierungspräsidium am Steinweg soll die Stelle des Vizepräsidenten neu besetzt werden. In der Ausschreibung waren ausdrücklich Kenntnisse auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zwingend gefordert. Zwei Kandidaten hatten sich beworben: Der eine ist langjähriger Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und Abteilungsleiter für erneuerbare... Lesen Sie mehr