Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.08.2022
- 14 ME 288/22 -
Fehlende gesetzliche Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraums in Spielhalle nicht eindeutig verfassungswidrig
Eilantrag auf Einrichtung eines Raucherraums scheitert
Sieht ein Nichtraucherschutzgesetz nicht die Möglichkeit vor, einen Raucherraum in einer Spielhalle einzurichten, so ist dies nicht eindeutig verfassungswidrig. Daher ist ein Eilantrag auf Einrichtung eines Raucherraums zum Scheitern verurteilt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem niedersächsischen
Keine eindeutige Verfassungswidrigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Verwerfung eines formellen Gesetzes als
Kein offenkundiger Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Ein Gleichheitsverstoß (Art. 3 Abs. 1 GG) sei nicht offenkundig, so das Oberverwaltungsgericht, weil es dem Gesetzgeber nicht nur um den Schutz von Nichtrauchern gehe, sondern darüber hinaus auch um die Prävention pathologischen Spielens. Glücksspielgefährdete Spieler seien häufig Raucher. Zeitliche Limitierungen des Spiels und Unterbrechungen des Spielflusses durch Raucherpausen böten Schutz vor pathologischen Spiel.
Keine evidente Verletzung der Berufsfreiheit
Auch eine Verletzung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit sei nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht evident. Die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht wiege besonders schwer, da es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handele. Dieses Ziel rechtfertige es auch, dass Regelungen zu seiner Verwirklichung dazu führen, dass wegen der Gesamtbelastung nicht nur in Einzelfällen Spielhallenbetreiber ihren Beruf möglichweise aufgeben müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2022
[Aktenzeichen: 1 B 123/22]
- Striktes Rauchverbot in Bayerischen Spielhallen nicht verfassungswidrig
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: Vf. 9-VII-11]) - Ausnahmsloses Rauchverbot in brandenburgischen Spielhallen verfassungsgemäß
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2011
[Aktenzeichen: (2B) 53 Ss-OWi 404/10 (204/10) und (2B) 53 SS-OWi])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32249
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32249
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.