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alle Urteile, veröffentlicht am 28.05.2005

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2003
- 2 AZR 36/03 -

Auch beim kleinsten Diebstahl droht fristlose Kündigung

Diebstahl ist immer "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung

Auch beim Diebstahl einer nur geringwertigen Sache, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Die Verletzung des Eigentums des Arbeitgebers ist immer ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Nur die Würdigung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zuzumuten ist, kann zur Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Klägerin ist seit 1990 in dem Warenhaus der Beklagten als Verkäuferin tätig. Am 11. Januar 2002 war sie mit Aufräumarbeiten in der Spirituosenabteilung beschäftigt. Noch vor der Öffnung des Betriebs brachte sie eine Tragetasche mit 62 Minifläschchen Alkoholika und zwei angebrochenen Rollen Küchenpapier in die Telefonzentrale des Betriebs.Dabei handelte es sich um abgeschriebene Waren. Die von einer anderen Arbeitnehmerin informierte Teamleiterin untersuchte die Tasche gemeinsam mit dem Betriebsratsvorsitzenden, wartete jedoch das weitere Verhalten der Klägerin ab. Als diese zum Schichtende den Betrieb mit der gefüllten Tasche verlassen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 19.02.2002
- 9 U 97/01 -

Autohändler hat für Prospektangaben des Autoherstellers einzustehen

Bewirbt ein Autohersteller seine Fahrzeuge damit, dass ABS zur Grundausstattung gehört, muß sich der Vertragsautohändler diese Werbung zurechnen lassen mit der Folge, dass er ein Auto mit ABS schuldet, wenn er in das Verkaufsformular als Ausstattungsmerkmal "Basis" einträgt.

Langinformation: Eine Frau kaufte bei einem Vertragsautohändler einen fabrikneuen Kleinwagen für ihre Tochter. In das Bestellformular trug der Verkäufer unter der Rubrik "Ausstattung" das Wort "Basis" ein. Wie die Käuferin nach Kaufpreiszahlung und Lieferung feststellte, verfügte das gelieferte Fahrzeug, das sie zuvor auf dem Gelände des Händlers auch ausgesucht hatte, über kein ABS.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.02.2002
- 11 U 79/01 -

Hundehalter haftet für Sturz

Kommt ein Mensch zu Fall, weil mehrere Hunde auf ihn zulaufen, haften alle Halter der beteiligten Hunde für den entstandenen Schaden

Stürmen mehrere Hunde auf einen Menschen zu und kommt dieser zu Fall, haften ihm die Hundehalter auf Schadensersatz; dabei ist es egal, welcher der Hunde den Menschen konkret angestoßen hat und ob er überhaupt angestoßen wurde oder bei einer Ausweichbewegung gestürzt ist. Mit dieser Begründung änderte der 11. Zivilsenat des OLG Oldenburg am 04.02.2002 ein Urteil des Landgerichts Osnabrück und gab der Klage einer Hundehalterin teilweise statt, die Schmerzensgeld und Schadensersatz von einem anderen Hundehalter verlangt hatte. Die Hunde der beiden Spaziergänger hatten im Wald miteinander gespielt; dabei war die Klägerin aus ungeklärter Ursache gestürzt, nachdem die Hunde auf sie zugelaufen waren.

Kommt ein Mensch zu Fall, weil mehrere Hunde im Spiel auf ihn zulaufen, haftet jeder Halter der beteiligten Hunde für den entstandenen Schaden, ohne dass es darauf ankäme, welcher Hund konkret den Sturz verursacht hat. Dies entschied am 04.02.2002 der 11. Zivilsenat des OLG Oldenburg. Eine Frau war mit ihrem Hund im Wald bei Osnabrück spazieren gegangen und hatte einen anderen Spaziergänger... Lesen Sie mehr