alle Urteile, veröffentlicht am 20.05.2005
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 11.05.2005
- 4 AZR 315/04 -
Betriebsübergang: Tarifablösung durch ver.di-Gründung
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, welches kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehörte der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie unterlag, ging am 1. April 1998 auf Grund rechtsgeschäftlichen Betriebsteilübergangs auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge für Kölner Spediteure und Hafenanlieger (Speditionstarifverträge) gebunden, die mit der Gewerkschaft ÖTV abgeschlossen worden waren.In einem... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2005
- L 1 AL 84/03 -
Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen und bei Antragstellung auf Leistungen der Arbeitsverwaltung anzugeben
Auch ein sog. verdecktes Treuhandkonto ist ein reines Privatkonto. Derjenige, der mit einem solchen Konto den Rechtsschein erweckt, er sei Inhaber des dazu gehörigen Vermögens, muss sich hieran auch im Rahmen der bei einzelnen Leistungen erforderlichen Bedürftigkeitsprüfung durch die Arbeitsagentur für Arbeit festhalten lassen. Gibt er dieses Vermögen bei der Frage nach seinen finanziellen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2003
- XI ZR 403/01 -
BGH: Sparkasse darf NPD-Girokonto nicht kündigen
Verfassungswidrigkeit der NPD bisher nicht durch Bundesverfassungsgericht festgestellt
Solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat, dürfen Sparkassen Girokonten der NPD nicht mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Landesverband der NPD unterhielt bei der Sparkasse Leipzig seit März 1999 ein Girokonto. Im August 2000 berichtete das ARD-Magazin "Report" im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die NPD über Geschäfte dieser Partei mit Kreditinstituten. Daraufhin kündigte die Sparkasse unter Bezugnahme auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2005
- I ZR 262/02 -
BGH verbietet Etikett für Birnenschaumwein mit der blickfangmäßig herausgestellten Angabe „CHAMPAGNERBRATBIRNE“
Der u.a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß die Verwendung eines Etiketts für einen Birnenschaumwein, auf dem die Angabe „CHAMPAGNERBRATBIRNE“ blickfangmäßig herausgestellt ist, eine Beeinträchtigung der geschützten Bezeichnung „Champagne“ darstellt.
Der Beklagte ist Inhaber eines Gasthofs in der Nähe von Göppingen (Württemberg) und stellt aus der Birnensorte „Champagner Bratbirne“ einen Birnenschaumwein her. Das Flaschenetikett enthält die Angabe"BIRNENSCHAUMWEINAUS DERCHAMPAGNERBRATBIRNE "Die Klägerin, die Vereinigung der Champagnerhersteller, hat dies beanstandet und den Beklagten auf... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.04.2005
- 2 BvQ 6/05 -
"Bologna-Förderung" - Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag der hessischen Landesregierung, dem Bund im Wege der einstweiligen Anordnung die Förderung des "Kompetenzzentrums zur Unterstützung der Bologna- Reformen" der Hochschulrektorenkonferenz zu untersagen, abgelehnt.Sachverhalt:Am 19. Juni 1999 gaben die Bildungsminister aus 29 europäischen Staaten in Bologna... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Tiergarten, Entscheidung vom 19.05.2005
AG Tiergarten: Schnelle Jugendstrafe gegen Randalierer vom 1. Mai 2005
Das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht - hat am 19. Mai 2005 nur 19 Tage nach der Tat, gegen einen 20jährigen Randalierer wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Jugendstrafe von einem Jahr verhängt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der angeklagte schwedische Staatsbürger hatte während der Ausschreitungen in der Nacht zum 1. Mai 2005 im Bereich der Grünberger Straße / Gabriel-Max-Straße in Berlin-Friedrichshain aus einer gewalttätigen Gruppe heraus eine Glasflasche auf Polizeibeamte geworfen und dabei in Kauf genommen, diese zu verletzen. Die Flasche traf einen Beamten, verletzte ihn jedoch glücklicherweise nicht.... Lesen Sie mehr