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Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001
- 1 S 590/00 -
Verschweigen von Vermögensverhältnissen rechtfertigt die Anfechtung des Mietvertrages
Mieter hat arglistig getäuscht
Verschweigt ein Mieter seine desolaten Vermögensverhältnisse bei Vertragsschluss, so ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages aufgrund arglistiger Täuschung berechtigt. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Kläger Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Wohnraummietvertrages über eine 120 m² große Wohnung mit einem Mietzins von 1130 DM. Die Beklagten beriefen sich auf eine
Klageabweisung berechtigt
Das Landgericht Gießen entschied, dass das Amtsgericht die Klage zu Recht abgewiesen hatte. Es folgte dabei den Gründen des Amtsgerichtes und führte lediglich ergänzend aus, dass es für die gegenüber der Beklagten begangene
Auch konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Lebensgefährtin des Klägers eine neue Ausbildungsstelle finden würde. Abgesehen davon, dass selbst dann das Einkommen nicht ausgereicht hätte neben dem sonstigen Lebensunterhalt die
Weiterhin war zu berücksichtigen, dass das Sozialamt dem Kläger und seiner Lebensgefährtin keine 120 m² große Wohnung finanziert hätte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2012
Quelle: Landgericht Gießen, ra-online (zt/ZMR 2001, 894/rb)
- Bei falschen Angaben des Mieters über seine finanziellen Verhältnisse kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
(Amtsgericht Leer, Urteil vom 14.10.2008
[Aktenzeichen: 70 C 1237/08]) - Insolvenzverfahren verschwiegen: Bei falscher Selbstauskunft des Mieters kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2003
[Aktenzeichen: 48 C 636/02]) - Falsche Mieterselbstauskunft über Vermögensverhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender Mietrückstände
(Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2019
[Aktenzeichen: 6 S 1/19])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2002, Seite: 944 NZM 2002, 944 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2001, Seite: 894 ZMR 2001, 894
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Dokument-Nr. 13720
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