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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015
- 4 AZR 587/13 -
BAG zur Anwendung des Günstigkeitsvergleichs bei Ansprüchen aus Tarifvertrag
Bei nicht feststellbarer günstigerer individualvertraglicher Regelung bleibt es bei Geltung der tariflichen Bestimmungen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sogenannten Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, ist bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge für die Angestellten/Arbeiter der Deutschen Bundespost TELEKOM (Ost) in ihrer jeweiligen Fassung. 1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf die Deutsche Telekom AG (DT AG) übergeleitet. Am 25. Juni 2007 erfolgte ein Betriebsübergang auf die Beklagte. Am selben Tag schloss diese mit der Gewerkschaft ver.di Haustarifverträge ab, die insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeiten (Erhöhung der betrieblichen
Arbeitszeit und regelmäßig geschuldetes Arbeitsentgelt können im vorzunehmenden Sachgruppenvergleich nicht isoliert betrachtet werden
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers überwiegend stattgegeben. Die Revision der Beklagten vor dem Bundesarbeitsgericht war weitgehend erfolgreich, während die Revision des Klägers zurückzuweisen war. Zwar finden die Tarifverträge der DT AG mit Stand vom 24. Juni 2007 aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis der Parteien weiter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2013
[Aktenzeichen: 6 Sa 2000/12]
- BAG zu „anderen Abmachungen“ nach Ablauf eines Tarifvertrages
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2009
[Aktenzeichen: 4 AZR 230/08]) - BAG zur dynamischen Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge bei Teilbetriebsübergang
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2007
[Aktenzeichen: 4 AZR 765/06, 4 AZR 767/06])
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Dokument-Nr. 20932
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