Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2020
- 4 ME 104/20 -
Erteilte Baugenehmigung sperrt Erlass einer entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung
Baugenehmigung erteilt umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine erteilte Baugenehmigung gibt eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ab, so dass der Erlass einer gegenläufigen naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung unzulässig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2018 wurde einem Grundstückseigentümer eine
Rechtswidrige naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Diesem sei Eilrechtsschutz zu gewähren. Denn die naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung erweise sich bei im Eilrechtsverfahren maßgeblichen summarische Prüfung als rechtswidrig. Die Naturschutzbehörde sei nicht befugt gewesen, die Verfügung zu erlassen.
Baugenehmigung sperrt Erlass gegenläufiger naturschutzrechtlicher Untersagungsverfügung
Der naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung stehe nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2020
[Aktenzeichen: 5 B 563/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29417
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29417
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.