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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hecke“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.01.2024
- 2 S 85/23 -

Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke kann wegen „Treu und Glauben“ ausgeschlossen sein

Kein Anspruch auf Rückschnitt bei treuwidrigem Verhalten

Wer an der Grenze zu seinem Nachbargrundstück eine Hecke anlegt, muss nach dem geltenden Nachbarrecht dafür sorgen, dass die Pflanzen je nach Grenzabstand eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Tut er das nicht, so kann der Nachbar den Rückschnitt der Hecke verlangen und im Notfall auch gerichtlich durchsetzen. Der Anspruch auf den Rückschnitt kann jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn sich der Nachbar selbst regel- und damit treuwidrig verhält. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und hat die Klage eines Nachbarn auf Rückschnitt einer Hecke an der Grundstücksgrenze abgewiesen. Denn auch einzelne Pflanzen auf dem Grundstück des klagenden Nachbarn verstießen nach den Feststellungen der Kammer gegen die Regelungen des Nachbarrechts.

Im konkreten Fall hatten zwei Grundbesitzer aus Ludwigshafen Streit über die zulässige Höhe einer direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzten Hecke, die durchgehend eine Höhe von 2,20 Metern aufweist. Unter Berufung auf das geltende Landesrecht verlangte der Nachbar, dass die Hecke auf einer Höhe von maximal eineinhalb Metern gehalten werde. Dem gab das Amtsgericht Ludwigshafen statt und verurteilte den Eigentümer zum entsprechenden Rückschnitt in der Zeit von 1. Oktober und 15. März eines jeweiligen Jahres.Die dagegen gerichtete Berufung zum Landgericht Frankenthal hatte jedoch Erfolg. Die Berufungskammer hat dem Nachbarn zwar... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.03.2023
- 26 W 1/23 -

Kein Zwangsgeld bei unterbliebenem Heckenrückschnitt

Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der vergleichsweise übernommenen Verpflichtung hier rechtswidrig

Verpflichtet sich ein Nachbar zum Heckenrückschnitt und kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn kein Zwangsgeld (§ 888 ZPO) verhängt werden. Da der Rückschnitt nicht durch den Nachbarn persönlich vorgenommen werden muss, kann eine Ermächtigung zur Selbstausführung beantragt werden (§ 887 ZPO), entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). veröffentlichter Entscheidung.

Die Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin verpflichtete sich im Rahmen eines Vergleiches, die sich über die Länge der überdachten Terrasse der Beklagten ziehende Bepflanzung auf ihrer Seite auf eine Höhe von 2,50 m zu kürzen und auf dieser Höhe zu halten“. Die Beklagten rügen, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Sie beantragten deshalb zur Erzwingung des Rückschnitts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 21.03.2023
- 4 L 438/23.GI -

Hecke muss trotz Schonzeit geschnitten werden

Rückschnitt bei behördlicher Anordnung während der Schonzeit möglich

Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Antrag eines Anwohners einer Gemeinde im Wetteraukreis ab, der sich gegen eine Verpflichtung zum Rückschnitt seiner Hecke wandte.

Das Grundstück des Antragstellers ist mit einer über 40 Jahre alten Hecke an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum hin bepflanzt. Der dortige Bürgersteig hat eine maximale Breite von 1,10 Metern. Dem Antragsteller wurde Anfang Februar 2023 von der Antragsgegnerin aufgegeben, die Hecke innerhalb eines Monats bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sollte er dieser... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2022
- 8 U 52/21 -

Sichtschutzhecke auf eigenem Grundstück darf entfernt werden

Keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich

Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke von der Grundstücks­eigentümerin ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden kann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.

Die Verfahrensparteien sind Grundstücksnachbarn aus Pirmasens. Im Grenzbereich der beiden Grundstücke stand eine sehr große Thujahecke, die einen erheblichen Sichtschutz bot. Die Thujahecke wuchs auf dem Grundstück der Beklagten, ragte aber mit ihren Ästen auf das Nachbargrundstück des Klägers deutlich hinüber. Die Grundstückseigentümerin ließ die ganze Hecke entfernen. Sie ließ sämtliche... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2020
- 4 ME 104/20 -

Erteilte Baugenehmigung sperrt Erlass einer entgegenstehenden natur­schutz­rechtlichen Unter­sagungs­verfügung

Baugenehmigung erteilt umfassende öffentlich-rechtliche Un­bedenklich­keits­bescheinigung

Eine erteilte Baugenehmigung gibt eine umfassende öffentlich-rechtliche Un­bedenklich­keits­bescheinigung ab, so dass der Erlass einer gegenläufigen natur­schutz­rechtlichen Unter­sagungs­verfügung unzulässig ist. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2018 wurde einem Grundstückseigentümer eine Baugenehmigung zur Errichtung von drei Wohnhäusern erteilt. Die Baumaßnahmen machte es erforderlich eine auf dem Grundstück befindliche Wallhecke zu entfernen. Dagegen wandte sich im August 2019 die zuständige Naturschutzbehörde mit einer für sofort vollziehbar erklärten Untersagungsverfügung.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 28.07.2020
- 7 O 501/18 -

Wegen des Klimawandels in der Pfalz kein Schadensersatz für abgestorbene Thuja-Hecke

Nachbarschafts­streit um Schadenersatz für 8.000 Euro teure Thuja-Hecke

Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie im Verdacht steht, diese über Jahre hinweg beschädigt zu haben. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarschafts­streit aus Altrip entschieden. Die Hecke sei nämlich durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen, stellte die Kammer fest.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spreche zwar sehr viel dafür, dass die Nachbarin die Hecke mehrfach absichtlich beschädigt habe, z. B. durch Abknicken von Ästen und Zweigen sowie durch das Angießen von Flüssigkeiten. Nach dem Urteil war die Ursache für das Absterben aber nicht im Verhalten der Nachbarin zu sehen. Denn der beauftragte Baumsachverständige habe zur Überzeugung des... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 10.07.2020
- 13 S 6/20 -

Nachbarschafts­streit um Zaun- und Heckenhöhe

Hecke muss auf Höhe des zurückgebauten Zauns geschnitten werden

Ein Nachbar darf über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich der Nachbar selbst nicht an die von ihm verlangten Höhen hält. Dies hat Landgerichts Koblenz entschieden.

Im hier vorliegenden Fall sind die Parteien des Rechtsstreits Grundstücksnachbarn. Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze befinden sich auf dem Grundstück der Beklagten ein Zaun und eine Hecke, wobei sich die Hecke aus Sicht des Grundstücks der Klägerin hinter einem blickdichten Metallzaun mit Plastiklamellen befindet. Die Stämme dieser Hecke befinden sich 40 cm von der Grundstücksgrenze... Lesen Sie mehr

Landgericht Freiburg, Urteil vom 07.12.2017
- 3 S 171/16 -

Nachbar muss Hecke im Winter nicht vorsorglich auf maximal zulässige Höhe einkürzen

Nachbarrechtsgesetz sieht weder Verpflichtung für Form- oder Pflegeschnitten in der Vegetationsperiode noch vorsorglichen Rückschnitt im Winter vor

Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass ein Nachbar nicht verpflichtet ist, im Winter einen vorsorglichen Rückschnitt einer an das Nachbargrundstück grenzenden Hecke vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Hecke auch während der Wachstumsperiode die zulässige Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich an der Hecke des Nachbarn gestört, da ihm diese besonders im Sommer angeblich zu viel Licht wegnehmen würde. Er war der Meinung, dass die im konkreten Fall nach dem baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetz zulässige Höhe von 1,80 m an keinem Tag im Jahr überschritten werden dürfe. Sein Nachbar vertrat hingegen die Auffassung,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2017
- V ZR 230/16 -

BGH zur zulässigen Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage

Zulässige Pflanzenwuchshöhe ist vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits sind Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke in Hanglage in Bayern. Das Grundstück des Klägers liegt höher als das der Beklagten. Zwischen den Grundstücken befindet sich eine ca. 1 m bis 1,25 m hohe Geländestufe, an der eine Mauer verläuft. Auf dem Grundstück der Beklagten steht entlang der Geländestufe eine 6 m hohe Thujenhecke.... Lesen Sie mehr

Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 11.01.2017
- 1 S 151/16 -

An Grundstücksgrenze befindlicher nachbarlicher Holzstapel mit einer Höhe von unter 2 Metern muss nicht entfernt werden

Entzug von Lichteinfall begründet als negative Immission kein Be­seitigungs­anspruch

Ein direkt an der Grundstücksgrenze befindlicher Brennholzstapel mit einer Höhe von unter zwei Metern und einer Breite von 40 cm, muss selbst dann nicht entfernt werden, wenn der Stapel acht Meter lang ist. Die Abstandsgrenze des § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) ist unbeachtlich. Der Entzug von Lichteinfall durch den Holzstapel kann als negative Immission kein Be­seitigungs­anspruch nach § 906 Abs. 1 BGB begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Grundstückseigentümer im Jahr 2015 über einen Brennholzstapel, den der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Der Holzstapel hatte eine Höhe von unter zwei Metern, eine Breite von 40 cm und eine Länge von acht Metern. Der Grundstückseigentümer hielt den Brennholzstapel für zu hoch und befürchtete, dass durch ihn seine... Lesen Sie mehr