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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 13.12.2000
- 4 U 4590/99 -
HWS-Distorsion mit langwierigem Heilungsprozess: Verkehrsunfallopfer erhält 8.000 DM Schmerzensgeld
Grobe Fahrlässigkeit als schmerzensgelderhöhendes Kriterium
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat der durch einen Autounfall verletzten Klägerin ein Schmerzensgeld von 8.000 DM zugesprochen. Durch den Unfall hatte die Klägerin eine Halswirbeldistorsion 1. Grades mit Langzeitfolgen erlitten, die noch drei Jahre nach dem Unfall zu Beeinträchtigungen der Klägerin führten.
Nach dem
Langwieriger Heilungsprozess, aber keine Dauerschäden
Der Heilungsprozess zog sich über einen beträchtlichen Zeitraum hin. Noch zwei Jahre nach dem
Die Klägerin litt noch drei Jahre nach dem
Langsamer Heilungsprozess über mehr als 2 Jahre
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes - so das Gericht - sind neben Höhe und Grad der erlittenen Verletzungen wie Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen auch das Maß des Verschuldens und weitere Umstände zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall seien die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung und damit über drei Jahre nach dem
Grobe Fahrlässigkeit des Unfallverursachers erhöht Schmerzensgeld
Als weiterer schmerzensgelderhöhender Faktor sei das Verschulden des Unfallverursachers zu berücksichtigen. Diesem war
Das Gericht hielt nach alledem ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2016
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/we)
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Dokument-Nr. 22685
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