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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veröffentlichung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2022
- 10 A 15/22 -
Lebensmittelbehörden grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebensmittelrechtliche Kontrollen verpflichtet
Herausgabe gilt auch bei Antragstellung über Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht
Die Lebensmittelbehörden des Landes müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag grundsätzlich die Kontrollberichte über erfolgte Kontrollen in Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben herausgeben. Dies gilt auch bei einer Antragstellung über die Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine direkte Verpflichtung des Kreises zur Herausgabe der Protokolle der Lebensmittelkontrollen war (noch) nicht möglich. Der Kreis muss eine bislang unterbliebene Anhörung des betroffenen Hotelunternehmens noch nachholen.
Dem Verfahren lag nach der mündlichen Verhandlung zuletzt noch die Klage eines Mitarbeiters des Vereins „Foodwatch“ gegen den Kreis Ostholstein zugrunde, der via „Topf Secret“ eine Auskunft über die letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen und die dortigen Feststellungen eines Hotelrestaurants an der Ostseeküste verlangte.Das VG kam im Ergebnis dazu, dass die Lebensmittelbehörden diese Informationen grundsätzlich zu gewähren haben - unabhängig davon, ob tatsächlich Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Die Möglichkeit eines Verstoßes reiche aus. Der Auskunftsanspruch sei auch dann nicht ausgeschlossen,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 11 U 115/21 und 11 W 32/21 -
Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen
Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben
Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.
In zwei vor dem OLG geführten Eilverfahren hat sich die deutschsprachige Konzerntochter eines russischen Medienkonzerns gegen die Veröffentlichung der Erst- und der Zweitauflage des Buches eines ehemaligen journalistischen Mitarbeiters gewehrt. Der Antragsgegner berichtete in dem Buch über die Aktivitäten der Antragstellerin und ihrer Mitarbeiter. Er arbeitete von 2018 bis 2020... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 24.02.2022
- 7 L 21/22 -
Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform rechtmäßig
Kreis zur Veröffentlichung verpflichtet
Nach einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Entscheidung des Kreises Düren, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Dürener Lebensmittelmarktes auf der Internetplattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen, rechtlich nicht zu beanstanden.
Im vergangenen Jahr war eine schwangere Kundin des Lebensmittelmarkts schwer erkrankt und hatte in der Folge ihre Zwillinge verloren, nachdem sie Hähnchenfleisch aus dem Supermarkt gegessen hatte. Wie sich herausstellte, war das Hähnchenfleisch mit Bakterien verunreinigt. Bei einer amtlichen Kontrolle durch den Kreis im August 2021 wurden daraufhin massive Verstöße gegen lebensmittelrechtliche... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.09.2021
- 6 L 1174/21.WI -
Ergebnisse der „Sonntagsfrage“ unter Einbeziehung der Briefwähler dürfen auch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden
Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung stellt kein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar
Mit Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf Antrag des Meinungsforschungsinstituts forsa festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Wahltag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen.
Die Antragstellerin forsa ist ein Unternehmen der Meinungsforschung und veröffentlicht unter anderem auf Grundlage telefonischer Wählerbefragungen Stimmungsbilder („Prognosen“) zum Wählerverhalten bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 („Sonntagsfrage“). Die Antragstellerin liefert ihre Umfrageergebnisse an ihren Auftraggeber, das Medienunternehmen RTL/n-tv, und über einen Verteiler... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 08.06.2021
- 4 U 2120/20 -
Geldentschädigung für angehende Polizeibeamtin wegen Veröffentlichung eines auf Abschlussfeier aufgenommenen Bildes mit sexualisiertem Kontext
Geldentschädigung in Höhe von 2.500 €
Wird ein auf einer internen Abschlussfeier aufgenommenes Bild mit sexualisiertem Kontext ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht, so steht dem davon Betroffenen eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 € zu. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine angehende Polizeibeamtin im Jahr 2019 vor dem Landgericht Dresden auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Bildnisses in dem Artikel "Die frechen Polizei-Schülerinnen und das Huren-Lied". Das Bild war zudem mit dem Untertitel "eine künftige Kommissarin beißt … frivol in eine Banane" versehen. Das Bildnis stammte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2021
- 8 ME 12/21 -
Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Abschaffung in Verbandsbeteiligung zurückziehen
OVG untersagt weitere Veröffentlichung und Verbreitung der Stellungnahme
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom 25. November 2020 zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss .
Die Niedersächsische Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Absicht, die Pflegekammer Niedersachsen aufzulösen. Nach Erarbeitung eines Gesetzentwurfs führte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Verbandsbeteiligung durch. Die Pflegekammer gab eine Stellungnahme ab, in der sie sich für ihren Erhalt aussprach und Rechtsausführungen machte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 18.12.2020
- 4 W 842/20 -
Vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung eines Presseberichts trotz noch nicht erfolgter redaktioneller Abnahme
Presseunternehmen kann sich nicht allein auf fehlende redaktionelle Abmahne berufen
Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen eine unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung eines das Persönlichkeitsrechts verletzenden Presseberichts scheitert nicht daran, dass sich das Pressunternehmen darauf beruft, dass der Bericht noch nicht redaktionell abgenommen sei. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging eine Schlachthofbetreiberin im November 2020 mittels eines beim Landgericht Leipzig gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die noch am selben Tag geplante Ausstrahlung eines Berichts in einer Fernsehsendung vor, in dem kritisch über die Zustände in ihrem Schlachthofbetrieb berichtet und Bildaufnahmen aus dem Innenbereich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2021
- 9 S 2963/20 -
Schimmelpilzbelastung auf Sterildarm einer Brühwurst begründet lebensmittelrechtlichen Verstoß
Entsprechender Verstoß kann veröffentlicht werden
Die Schimmelpilzbelastung auf den Sterildarm einer Brühwurst begründet einen lebensmittelrechtlichen Verstoß, da mit einer Kontamination des Lebensmittels zu rechnen ist. Der entsprechende Verstoß kann von der zuständigen Behörde veröffentlicht werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Betriebskontrolle in einer Metzgerei in Baden-Württemberg im Mai 2020 wurde festgelegt, dass der Sterildarm mehrere Brühwürste mit Schimmelpilzen befallen war. Die zuständige Behörde hielt dies für einen lebensmittelrechtlichen Verstoß und wollte dies daher veröffentlichen. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Betreibers... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2020
- 9 S 2481/20 -
Verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung gilt nicht bei Veröffentlichung eines begründeten Verdachts von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Verstöße
Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände haben keinen Strafcharakter
Die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung gilt nicht bei der Veröffentlichung eines begründeten Verdachts von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften auf Basis von § 40 Abs. 1a LFGB. Die Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände haben keinen Strafcharakter. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 fand in einer Bäckerei eine Betriebskontrolle statt. Dabei wurden einige Missstände offensichtlich. So war der Fußboden der Backstube, Steckdosen und Lichtschalter mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In einer Teigknetmaschine befanden sich Spinnweben. Die zuständige Behörde wollte die Missstände veröffentlichen. Dagegen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2020
- 5 L 2067/20.F -
Zulässige behördliche Information der Öffentlichkeit über Missstände in Restaurant betreffend der Lebensmittel
Restaurant als Lebensmittelunternehmen im Sinne von § 40 Abs. 1a LFGB
Befindet sich Mäusekot auf Lebensmittel eines Restaurants darf die zuständige Behörde gemäß § 40 Abs. 1a LFGB die Öffentlichkeit darüber informieren. Ein Restaurant ist als Lebensmittelunternehmen im Sinne der Vorschrift anzusehen. Das Informationsrecht umfasst aber nur Missstände, die einen Lebensmittelbezug aufweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Betriebskontrolle in einem Restaurant in Hessen im Juni 2020 wurde unter anderem Mäusekot auf Lebensmittel, in mehreren Suppentassen und im Besteckkasten gefunden. Zudem bestanden bauliche Mängel. Die zuständige Behörde beabsichtigte die Missstände auf ihrer Internetseite www.verbraucherfenster.hessen.de zu veröffentlichen. Dagegen... Lesen Sie mehr